Heymann-Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht) / Drittes Buch. §§ 238-342a
Peter Balzer, Klaus P Berger, Volker Emmerich, Martin Henssler, Harald Herrmann, Ernst Heymann, Jochen Hoffmann, Norbert Horn, Willi Joachim, Stefan Kröll, Harro Otto, Jörn Rohrmann, Andreas Schlüter, Jürgen Sonnenschein, Rainer Walz, Birgit Weitemeyer
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literartur — DRITTES BUCH. Handelsbücher — Einleitung — ERSTER ABSCHNITT. Vorschriften für alle Kaufleute — ERSTER UNTERABSCHNITT. Buchführung. Inventar. §238–§241 — ZWEITER UNTERABSCHNITT. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß — Erster Titel. Allgemeine Vorschriften. §242–§245 — Zweiter Titel. Ansatzvorschriften. §246–§251 — Dritter Titel. Bewertungsvorschriften. §252–§256 — DRITTER UNTERABSCHNITT. Aufbewahrung und Vorlage. §257–§261 — VIERTER UNTERABSCHNITT. Landesrecht. §262–§263 — ZWEITER ABSCHNITT. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) — ERSTER UNTERABSCHNITT. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht — Erster Titel. Allgemeine Vorschriften. §264–§265 — Zweiter Titel. Bilanz. §266–§274a — Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung. §275–§278 — Vierter Titel. Bewertungsvorschriften. §279–§283 — Fünfter Titel. Anhang. §284–§288 — Sechster Titel. Lagebericht. §289 — ZWEITER UNTERABSCHNITT. Konzernabschluß und Konzernlagebericht — Vorbemerkungen vor § 290 — Erster Titel. Anwendungsbereich. §290–§293 — Zweiter Titel. Konsolidierungskreis. §294–§296 — Drittel Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses. §297–§299 — Vierter Titel. Vollkonsolidierung. §300–§307 — Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften. §308–§309 — Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung. §310 — Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen. §311–§312 — Achter Titel. Konzernanhang. §313–§314 — Neunter Titel. Konzernlagebericht. §315 — DRITTER UNTERABSCHNITT. Prüfung. §316–§324 — VIERTER UNTERABSCHNITT. Offenlegung (Einreichung zu einem Register, Bekanntmachung im Bundesanzeiger). Veröffentlichung und Vervielfältigung. Prüfung durch das Registergericht. §325–§329 — FÜNFTER UNTERABSCHNITT. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften. §330 — SECHSTER UNTERABSCHNITT. Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder. §331–§335 — DRITTER ABSCHNITT. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. §336–§339 — VIERTER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige — ERSTER UNTERABSCHNITT. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute — Vorbemerkungen §§ 340–340 o — Erster Titel. Anwendungsbereich. §340 — Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß. §340a–§340d — Dritter Titel. Bewertungsvorschriften. §340e–§340g — Vierter Titel. Währungsumrechnung. §340h — Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluß. §340i–§340j — Sechster Titel. Prüfung. §340k — Siebenter Titel. Offenlegung. §340l — Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder. §340m–§340o — ZWEITER UNTERABSCHNITT. Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen — Vorbemerkungen vor §§ 341–341 o — Erster Titel. Anwendungsbereich. §341 — Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht. §341a — Dritter Titel. Bewertungsvorschriften. §341b–§341d — Vierter Titel. Versicherungstechnische Rückstellungen. §341e–§341h — Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht. §341i–§341j — Sechster Titel. Prüfung. §341k — Siebenter Titel. Offenlegung. §341l — Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder. §341m–§341o — FÜNFTER ABSCHNITT. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat. §342–§342a — Anhang — Stichwortverzeichnis