Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
Unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriften
Georg Meikel
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — Abkürzungen — Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897 — Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften — Zweiter Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch — Dritter Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbriefe — Vierter Abschnitt: Beschwerde — Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen — Anhang — Alphabetisches Register — Backmatter