Die gemeinsame Aktion als Mittel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Lars Münch
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist nicht vom Himmel gefallen: Sie wurde zunächst als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) seit 1970 auf rein politischer Grundlage praktiziert und dann in der Einheitlichen Europäischen Akte erstmals verrechtlicht. Die »gemeinsame Aktion« gibt es erst seit Inkrafttreten des Unionsvertrages im November 1993. Sie bezweckt im Gegensatz zu den sonstigen GASP-Verfahren die aktive Gestaltung einer gemeinsamen, europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Dies kann, wie im Falle der Nichtverbreitung von Kernwaffen, eine gemeinsame Politik oder, wie bei der EU-Verwaltung von Mostar, eine konkrete Handlung sein. Die gemeinsame Aktion stellt die weitestgehende Handlungsmodalität der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer GASP dar, auch wenn sie keine militärischen Maßnahmen enthalten kann. Ihre Untersuchung erlaubt es somit, den sogenannten »zweiten Pfeiler« der Europäischen Union insgesamt in den Blick zu nehmen und ein klares Bild von Reichweite und Möglichkeiten der GASP zu verschaffen.
Insgesamt bereitet der Verfasser die GASP anhand der gemeinsamen Aktion nahezu handbuchartig und leicht zugänglich auf. Er betritt gleichsam unerforschtes Land und leistet »Pionierarbeit«. Die Arbeit ist für den Leser auch deshalb sehr nutzbringend, weil der Verfasser u. a. wegen zahlreicher Gespräche und Kontakte mit beteiligten Personen Einblicke gewonnen hat, die für Außenstehende nicht auf der Hand liegen und daher wertvolle Informationen darstellen.