Die Konkurrenz von Verwaltungs- und Justizstrafrecht
Die Theorie vom Rechtsgutsangriff
Lisa Schmollmüller
Im Strafverfahren gilt der „Ne bis in idem“-Grundsatz: Niemand darf wegen derselben Tat wiederholt strafrechtlich verfolgt werden. Welche Auswirkungen hat dieser Prozessgrundsatz auf die strafrechtliche Verfolgung eines alkoholisierten Fahrzeuglenkers, der einen Unfall mit Personenschaden verursacht? Dieses Verhalten ist sowohl aus der Perspektive der Verwaltungsbehörden wegen des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholisierten Zustand als auch aus der Perspektive der Justiz wegen der grob fahrlässigen Körperverletzung strafrechtlich relevant. Um auf jede Rechtsverletzung zu reagieren, müsste das Geschehen somit doppelt strafrechtlich verfolgt werden. Folgt hingegen aus dem „Ne bis in idem“-Grundsatz, dass ein rechtskräftiges Straferkenntnis einer gerichtlichen Strafverfolgung entgegensteht und umgekehrt?
Dieses Buch widmet sich insbesondere der Definition des prozessualen Tatbegriffes zur Klärung des Verhältnisses zwischen Verwaltungs- und Justizstrafrecht. Dabei werden grundlegende Probleme des Strafverfahrens besprochen, wie etwa die Rechtskraft und der „Ne bis in idem“-Grundsatz. Um das Konkurrenzverhältnis zu klären, wird eine verfahrensübergreifende Perspektive eingenommen.