Untreue und Transparenz.
Eine Intervention zur Prozeduralisierung der lex lata (§ 266 StGB).
Dominik Stefan Waldvogel
Die vorliegende Arbeit stellt einen Vorschlag zur Prozeduralisierung der Untreue (§ 266 StGB) dar. Die Strafbarkeit soll konkret davon abhängen, ob transparent oder intransparent gehandelt wurde. Den Ausgangspunkt bildet das »Siemens-Urteil« des BGH. Hierzu stellt der Autor die Frage, warum die bloße Nichtaufdeckung einer schwarzen Kasse eine vollendete Untreue begründen kann. Zunächst weist die Arbeit einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen Untreue und Intransparenz nach. Es folgt eine Untersuchung des Tatbestands der Untreue auf prozedurale Elemente der Strafbarkeit anhand höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere zu Risikogeschäften. Am Ende steht das Fazit, dass sich ein Großteil der Kritik an der Untreue und Rechtsprechung als Kritik an einer gesetzlich nicht geregelten prozeduralen Handhabung der Untreue darstellt. Dies wird zum Anlass genommen, ein Alternativkonzept als lex ferenda vorzustellen, bei dem der Untreuetatbestand anhand des Kriteriums der Transparenz prozeduralisiert wird. Die Arbeit soll damit nicht zuletzt Vorbildfunktion für die Prozeduralisierung weiterer Delikte des Wirtschaftsstrafrechts haben.