Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker
Martin Ott
Der Begriff der Sezession spiegelt in exemplarischer Weise den rapiden Wandel wider, der sich im Völkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen hat. Die Analyse der Staatenpraxis, auf die die Arbeit besonderes Augenmerk legt, offenbart, dass das lange Zeit existierende Tabu gegenüber einem Recht auf Sezession ins Wanken geraten ist. Eine Interpretation des Selbstbestimmungsrechts als Grundlage legaler Sezessionen rührt an den Grundfesten des Völkerrechts, das in seiner traditionellen Konzeption von staatlicher Souveränität, Interventionsverbot und Anerkennung eine ausschließlich auf das Effektivitätsprinzip ausgerichtete Ordnung darstellt. °°Die Arbeit zeigt auf, dass das zunehmende Bekenntnis des Völkerrechts zu materiellen Werten – wie Individualrechtsschutz, Minderheitenschutz und Selbstbestimmungsrecht der Völker – keine bloße Rhetorik ist, sondern sich auch in den fundamentalen Ordnungsmustern manifestiert. Unter eingehender Würdigung der mit dem Selbstbestimmungsrecht befassten Instrumente, der Spruchpraxis und der – nicht auf das Völkerrecht beschränkten – Literatur entwickelt die Arbeit eine gleichermaßen praxisorientierte wie rechtlich tragfähige Konzeption zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Sezessionen, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass eine kohärente Durchsetzung von Selbstbestimmungsansprüchen innerstaatlicher Gemeinschaften auf absehbare Zeit utopisch bleiben wird.