Internationaler Terrorismus und Selbstverteidigungsrecht.
Christiane Wandscher
Die terroristischen Anschläge der letzten Jahre erfordern eine umfassende Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit sich daraus neue Entwicklungen im Völkerrecht ergeben haben. Dieser Aufgabe nachgehend konzentriert sich die Autorin im ersten Teil auf eine definitorische Annährung an den Begriff „Terrorismus“. Anhand eines Vergleichs internationaler und aktueller regionaler Abkommen sowie nationaler Normen werden Tendenzen einzelner Merkmale der Terrorismusdefinition herausgearbeitet.
Auf der Grundlage dieser Definition wird im zweiten Teil das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UNC als im Ergebnis einzige zulässige Rechtfertigungsmöglichkeit militärischen Vorgehens gegen terroristische Akte analysiert. Anhand einer Untersuchung der aktuellen Staatenpraxis, der relevanten Resolutionen der Vereinten Nationen und der neueren Rechtsprechung des IGH werden die einzelnen Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechtes „neu“ bewertet. Diese Analyse umfasst vor allem das Erfordernis eines staatlichen bewaffneten Angriffs als Voraussetzung des Selbstverteidigungsrechtes aufgrund seines Charakters als Notwehrrecht und die Frage, wann terroristische Angriffe einem Staat zurechenbar sind. Zuletzt wird unter Berücksichtigung des militärischen Einsatzes im Irak 2003 eine Entwicklung eines gewohnheitsrechtlichen Rechtes auf präemptive Selbstverteidigung diskutiert.