Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat.
Festschrift für Friedrich E. Schnapp zum 70. Geburtstag.
Hermann Butzer, Markus Kaltenborn, Wolfgang Meyer
Am 4. Oktober 2008 hat Friedrich Eberhard Schnapp sein 70. Lebensjahr vollendet. Die zu diesem Geburtstag erschienene Festschrift enthält Beiträge, in denen sich die wissenschaftlichen Interessen und das langjährige Wirken des Jubilars als Forscher und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum und als Richter im Nebenamt am Landessozialgericht Essen widerspiegeln.
Das Interesse Friedrich Schnapps gilt in erster Linie dem Organisationsrecht – einer staats- und verwaltungsrechtlichen Querschnittsmaterie, zu deren wissenschaftlicher Durchdringung er nicht nur in Bezug auf ihre theoretischen Grundlagen maßgeblich beigetragen hat, sondern die auch im Rahmen seiner Beschäftigung mit Referenzgebieten wie dem Beamtenrecht, dem Kommunalrecht und dem Sozialversicherungsrecht immer wieder sein Interesse fand. Grundfragen der Verfassungsrechtsdogmatik – etwa Überlegungen zu den Grundrechtsträgern, den Grundrechtsschranken und zum Rechtsstaatsprinzip – stellen einen weiteren Schwerpunkt des Œuvre von Schnapp dar. Von nach wie vor großem Einfluss auch auf die Rechtspraxis ist sodann die Vielzahl seiner Abhandlungen sowohl zu den Grundlagen als auch zu aktuellen Problemen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Schnapp hat immer den engen Austausch mit der Praxis gepflegt; die Erfahrungen, die er als nebenamtlicher Richter, als Vorsitzender verschiedener Schiedsämter und als Gutachter sammeln konnte, haben oftmals Eingang in seine Schriften gefunden. Schließlich sind auch die theoretischen und geschichtlichen Fundamente unserer Rechtsordnung sowie Belange der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht nur am Rande seines breiten Œuvre vertreten.
Mit der vorliegenden Festschrift ehren fast 50 namhafte Autoren Person und Wirken Friedrich Schnapps in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Die Beiträge sind unter den Titel Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat gestellt und insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, Europarecht; Gesundheits- und Sozialrecht; Verwaltungsrecht und Prozessrecht; Rechtstheorie und Rechtssetzungslehre.