Der Straftatbegriff in Europa.
Eine rechtsvergleichende Untersuchung der allgemeinen Voraussetzungen der Strafbarkeit in Deutschland, England, Frankreich und Polen.
Volker Helmert
Es scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis es auf europäischer Ebene originäres Kriminalstrafrecht gibt – etwa zum Schutz der EU-Finanzinteressen. Sollte es dazu kommen, stellten sich mit einem Schlag sämtliche Fragen des Allgemeinen Teils. Kohärent beantworten ließen sie sich auf der Grundlage eines gemeineuropäischen Straftatbegriffs.
Im Vergleich des deutschen, englischen, französischen und polnischen Rechts erarbeitet der Autor Grundzüge eines solchen europatauglichen Straftatbegriffs. Dabei zeigen sich weit reichende Gemeinsamkeiten, sowohl in struktureller als auch in materieller Hinsicht. Zugleich offenbart sich aber auch ein merklicher Gegensatz zwischen dem deutsch geprägten und einem »gemeinwesteuropäischen« Straftatverständnis – bis hin zu der zentralen Frage, ob Strafe ausnahmslos individuelle Schuld voraussetzt oder nicht.
An gemeinsame Ansätze aller vier untersuchten Konzepte anknüpfend, plädiert der Autor im Ergebnis für den Straftatbegriff einer rechtskreisübergreifenden personalen Straftatlehre, in deren Zentrum das Verhaltensunrecht einer Person steht.