Die Stellung der Kreditinstitute im Kapitalertragsteuerverfahren nach §§ 43 ff. EStG.
Matthias Jakob Ziegert
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet Kreditinstitute, für die Kapitalerträge ihrer Kunden Kapitalertragsteuer einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Dieses System der Besteuerung an der Quelle hat sich seit Jahrzehnten bewährt und als vorteilhaft erwiesen – jedenfalls für den Staat. Für die Kreditinstitute hingegen erwachsen aus der Erfüllung dieser Aufgaben vielschichtige Belastungen, die fortwährend zunehmen und bislang unentgeltlich zu tragen sind.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, welche konkreten Belastungen die Kreditinstitute im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens treffen und ob sich diese de lege ferenda reduzieren lassen, ohne am derzeitigen Kapitalertragsteuerverfahren als solchem zu zweifeln. Dabei werden die Belastungen im Rahmen eines intradisziplinären Ansatzes insbesondere aus den Perspektiven des Steuer- und Vertragsrechts beleuchtet, um abschließend der Frage der Verfassungskonformität des Kapitalertragsteuerverfahrens nachgehen zu können.