Die Verwechslungsgefahr mehrteiliger Zeichen im deutschen und europäischen Markenrecht.
Christian Peter Hille
Wann sind zwei mehrteilige Zeichen, bei denen nur ein Bestandteil ähnlich ist, verwechslungsfähig nach §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG?
Gemäß der sogenannten Prägetheorie ist dies nur dann der Fall, wenn der übereinstimmende Bestandteil die Gesamteindrücke beider Zeichen so prägt, dass die übrigen Elemente in den Hintergrund treten. Nach einer kurzen historischen Darstellung analysiert Christian Hille die Rechtsprechung von BGH und EuGH und zeigt, dass die Prägetheorie nicht nur den Vorgaben der EuGH-Entscheidung THOMSON LIFE standhält, sondern sich als ein aus dogmatischen, systematischen und pragmatischen Gründen als vorzugswürdiger Lösungsansatz darstellt. Anschließend wird das rechtstheoretische Verständnis der Erfahrungssätze erläutert, insbesondere das Zusammenspiel von empirischen und normativen Aspekten und deren Auswirkung auf die richterliche Entscheidungsfindung.