Das beschleunigte Strafverfahren – Eine Untersuchung in Bonn
Petra Tiedemann
In der öffentlichen Diskussion sowie der Fachliteratur werden immer wieder Beschleunigungsmöglichkeiten im deutschen Strafprozess diskutiert. Der Abstand zwischen dem Zeitpunkt der Begehung einer Straftat und deren Sanktionierung wird zunehmend größer, was die Forderung, die Strafe der Tat im sprichwörtlichen Sinne «auf dem Fuße» folgen zu lassen, lauter werden lässt. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Neuregelung des beschleunigten Strafverfahrens, die dieses durch das 1994 in Kraft getretene Verbrechensbekämpfungsgesetz erfahren hat, zu sehen. Ob diese Gesetzesänderung ihre Wirkung erzielen konnte, wird hier untersucht. Neben der Darstellung der Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren einschließlich der Hauptverhandlungshaft und des praktischen Ablaufs des Verfahrens wurden hierzu bei der Staatsanwaltschaft Bonn über 1000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten aus sechs Jahren anhand von Protokollchecklisten analysiert sowie die mit dem beschleunigten Verfahren und der Hauptverhandlungshaft befassten Amtsrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Polizeibeamten mittels Interviewleitfäden befragt. Die Arbeit endet mit einer rechtspolitischen Empfehlung.