Hinterbliebenengeld
Zugleich ein Beitrag zur Zivilrechtsordnung als Rechtszuweisungsordnung
Teresa Tomas-Keck
Mit der Einführung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld in das Haftungsrecht im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber einer langwährenden Diskussion um die Notwendigkeit eines „Angehörigenschmerzensgelds“ ein Ende bereitet, zugleich aber auch eine Reihe neuer Fragen aufgeworfen. Teresa Tomas-Keck untersucht den Anspruch auf Hinterbliebenengeld in dogmatischer und systematischer Hinsicht und ordnet den neuen § 844 Abs. 3 BGB in die Zivilrechtsordnung ein. Dabei setzt sie sich eingehend mit dem Charakter des deutschen Zivilrechts als Rechtszuweisungsordnung auseinander. Das so gewonnene dogmatische Fundament ermöglicht es, die dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld zugrunde liegende Rechtsposition herauszuarbeiten und Antworten auf jene Fragen zu finden, die sich in der praktischen Rechtsanwendung stellen.