23. Mai 1949: Grundrechte
Migration und Menschenwürde
Sabine Liebig, Brigitte Übel
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht an erster Stelle des am 23. Mai 1949 verabschiedeten Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel und die weiteren Grundrechte waren eine Reaktion auf die Menschenverachtung des Nationalsozialismus und begründen heute u. a. das Asylrecht.
Doch nicht nur Asylsuchende sind im Laufe der Zeit nach Deutschland gekommen, sondern viele andere Gruppen, die mit ihren Traditionen unsere Gesellschaft bereicherten und von deren Arbeitskraft und Qualifikationen das Land enorm profitierte. Migration in all ihren Facetten ist deshalb ein wichtiger Teil der deutschen Geschichte, doch es ist auch notwendig, die Menschen hinter den Migrationszahlen zu sehen und ihre Beweggründe zu kennen.
Sabine Liebig beschreibt aber auch das Los derjenigen, die aus Deutschland emigrierten und kann dabei interessante Parallelen zu den Immigrant:innen aufzeigen.