Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
Gerken
Das neue FamRZ-Buch gibt eine Übersicht über die in der Praxis „gängigen“ Gestaltungen zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten werden in Form und Wirkung erklärt und mit mehr als 60 durchgerechneten Beispielen unterlegt.
Vorgestellt werden praxistaugliche Lösungen, keine wissenschaftlichen Probleme. Die Darstellung erfolgt nach Lebenssachverhalten geordnet und anhand leicht nachvollziehbarer Fälle, die Standardsituationen mit Varianten erläutern.
Das Buch bietet dem Berater und dem interessierten Laien einen Einstieg in die Steueroptimierung bei Vermögensnachfolge, wobei der Focus auf einer gut verständlichen Anleitung und nicht auf lehrbuchartiger Darstellung liegt. Dies geschieht in 3 Teilen…
. Gestaltung im privaten Bereich
Gestaltungsansätze (Steuerklasse, Freibeträge, Bewertung), Gestaltung vor dem Erbfall (Familienrecht, vorweggenommene Erbfolge, steueroptimiertes Testieren, Lebensversicherung) und nach dem Erbfall (Nutzung der ESt-Pflicht, Ausschlagung, Bezahlung von Vermächtnissen/Pflichtteilen mit begünstigtem Vermögen, Kunst im Nachlass, Stundung der ErbSt, Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, § 2287 BGB, Zuweisung Bankguthaben)
. Unternehmensnachfolge
Gestaltungsansätze (Begünstigung i.S.d. § 13a ErbStG, Tarifbegünstigung nach § 19a ErbStG, Rechtsformwechsel), Gestaltung vor dem Erbfall (vorweggenommene Erbfolge, Unternehmertestament, gesellschaftsvertragl. Nachfolgeregelungen) und nach dem Erbfall (Realteilung, Ausscheiden gegen Abfindung, Veräußerung des Nachlasses/Erbteils)
. Gefahrenquellen
Latente Einkommensteuer (Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen, wesentl. Beteiligungen, Spekulationsfristen), latente Umsatz- und Gewerbesteuer, verlorene Verlustvorträge (Einkommen-, Gewerbesteuer), internationale Aspekte
Das FamRZ-Buch ist mit Rechtsstand August 2002 topaktuell. Sowohl die anstehende Entscheidung des BVerfG auf Vorlage des BFH als auch die aktuelle politische Diskussion lassen eine erhebliche Anhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer befürchten. Deshalb ist es umso dringender, gegenwärtig noch mögliche Gestaltungen zu nutzen!