Bankrecht
Grundzüge des bürgerlichen Rechts, Familienrecht, Erbrecht, Vertretung — Vollmacht
Raban von Spiegel
Das vorliegende Heft beschäftigt sich mit drei ve1’schiedenen Themengruppen: 1. Familienrecht, 2. Erbrecht und 3. Vertretung – Vollmacht. Diese drei Gebiete stehen in der Bankpraxis in vorderster Linie der Proble matik im Zusammenhang mit der Führung von Konten und Depots bzw. mit der Rückführung von Krediten. Es kann jedoch nicht geleugnet werden, daß gerade auf diesem Schwerpunkt bei vielen Bankangestellten nur bruchstück artiges Wissen vorhanden ist. Meist besteht die Begründung für die Lösung eines Problems darin, daß man sagt: „Wir machen es eben so.“ Es darf hier hervorgehoben werden, daß man es „eben so“ machen kann, daß man aber wissen muß, was das Gesetz in der einzelnen Situation als rechtens ansieht. Erst wenn man das weiß, kann man das Risiko ermessen, das man läuft, wenn man es „eben so“ macht. Als Generalformel kann man daher für die drei Gebiete sagen: Man sollte genau wissen, was man – entsprechend den zwingenden Vorschriften des Ge setzes – im Einzelfall tun muß, um zu wissen, was man tun darf. Im einzelnen: die erste Einführung in das Familienrecht ist die Grundlage fÜl1 die bankbetrieblichen Konsequenzen. Man muß etwas wissen über Ehe- und Familiennamen, über die Schlüsselgewalt und über Haushaltsführung, Erwerbs tätigkeit und Familienunterhalt. Dann erst kann man den ersten wesentlichen Punkt, das Verhältnis Eltern-Kind leicht erfassen.