Errichtung und Tätigkeit von Stiftungen nach polnischem Recht
Dominik Wagner
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsdisziplinen ist das polnische Stiftungsrecht samt seiner langen Tradition von der deutschsprachigen Rechtswissenschaft weitgehend – zu Unrecht – noch unberücksichtigt. Das Stiftungswesen Polens kann nämlich auf eine abwechslungsreiche Geschichte zurückblicken, das neben seiner Blüte auch tragische Momente hatte, vielfach mit Verbindungen zur deutschen Stiftungstradition. Das geltende Stiftungsrecht wird im Wesentlichen durch das Stiftungsgesetz von 1984 bestimmt. Die polnische Stiftung ist danach ein selbständiges Rechtssubjekt des Privatrechts und der deutschen Stiftung des BGB ähnlich. Dennoch verfügt sie über eigene Besonderheiten, etwa die unbedingt gemeinnützige Zweckausrichtung oder die Registereintragung als Entstehungsvoraussetzung.