Vollstreckungszugriff als Grundrechtseingriff
Zugleich eine Kritik der Hyperkonstitutionalisierung einfachen Verfahrensrechts
Nikolaj Fischer
Anlaß und Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zum zivilprozessualen Zwangsvollstreckungsrecht, die zu tiefgreifenden Umgestaltungen der Vollstreckungspraxis geführt hat. Ausgehend von der herrschenden Sichtweise vom „Vollstreckungszugriff als Grundrechtseingriff“ lotet der Autor durch eine kritische Hinterfragung dieser Gleichsetzung den Einfluß und die Reichweite des Verfassungsrechts im Zwangsvollstreckungsrecht aus. Zu fragen ist insbesondere nach einfach- und verfassungsrechtlichen Begründungen für die Gleichsetzung von Vollstreckungszugriff und Grundrechtseingriff. Dabei wird in beiden Rechtsbereichen (Zivilprozeßrecht und Verfassungsrecht) eine voneinander unabhängige Bewertung desselben tatsächlichen Eingriffsgeschehens vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Rechtswidrigkeitsbewertung. In diesem Rahmen wird auf in der Verfassungsrechtswissenschaft diskutierte Ansätze zur Trennung von einfacher und grundrechtlicher Rechtswidrigkeit eingegangen. Darauf aufbauend unternimmt der Autor eine Neubetrachtung der Abwehr von verfassungsrechtswidrigen Akten der Judikative im Allgemeinen und grundrechtswidrigen Vollstreckungsakten im Besonderen.