Die Dogmatik der culpa in contrahendo (cic) steht als Paradebeispiel "geglückter richterlicher Rechtsfortbildung" (Rudolf Nirk) seit langem im Zentrum des Interesses der Zivilrechtswissenschaft. Einen von der zivilrechtlichen Dogmatik lange Zeit stiefmütterlich behandelten, wirtschaftlich aber um so bedeutenderen Sonderfall der cic stellt die Haftung öffentlicher Auftraggeber für Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht dar. Die vorliegende Dissertation ist der dogmatischen Erfassung und Würdigung der Rechtsprechung auf diesem Grenzgebiet zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht vor dem Hintergrund zweier wichtiger gesetzgeberischer Neuerungen gewidmet: Der Umgestaltung des deutschen Vergaberechts in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts und der gesetzgeberischen Kodifizierung der cic durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Vier Fragen stehen im Zentrum der Untersuchung: Warum gewährt die Rechtsprechung Bietern, die nach Vergaberechtsverstößen Schadensersatz aus cic verlangen, teils nur Ersatz für vergebliche Aufwendungen, teils aber Ersatz ihres entgangenen Gewinns? Inwieweit wäre es mit den Grundgedanken der Rechtsprechung vereinbar, Bietern statt Schadensersatz in Geld einen Anspruch auf Naturalrestitution, u. U. also auf Vertragsschluss zu gewähren? Inwieweit können Bieter überhaupt Schadensersatz verlangen, die bei ordnungsgemäßem Ablauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten hätten? Und inwieweit lässt sich die Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht öffentlicher Auftraggeber auf private Veranstalter von Ausschreibungen übertragen?
Der Autor geht diesen Fragen in historischer Perspektive nach, wobei er die Entwicklung sowohl des Vergaberechts als auch der Dogmatik der cic seit Ende des 19. Jahrhunderts darstellt. Am Schluss gibt er Antworten, die sich nicht nur als Ergebnis einer dogmatischen Untersuchung, sondern auch als Beitrag zur weiteren Entwicklung der Praxis des Vergaberechts verstehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Dogmatik der culpa in contrahendo (cic) steht als Paradebeispiel "geglückter richterlicher Rechtsfortbildung" (Rudolf Nirk) seit langem im Zentrum des Interesses der Zivilrechtswissenschaft. Einen von der zivilrechtlichen Dogmatik lange Zeit stiefmütterlich behandelten, wirtschaftlich aber um so bedeutenderen Sonderfall der cic stellt die Haftung öffentlicher Auftraggeber für Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht dar. Die vorliegende Dissertation ist der dogmatischen Erfassung und Würdigung der Rechtsprechung auf diesem Grenzgebiet zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht vor dem Hintergrund zweier wichtiger gesetzgeberischer Neuerungen gewidmet: Der Umgestaltung des deutschen Vergaberechts in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts und der gesetzgeberischen Kodifizierung der cic durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Vier Fragen stehen im Zentrum der Untersuchung: Warum gewährt die Rechtsprechung Bietern, die nach Vergaberechtsverstößen Schadensersatz aus cic verlangen, teils nur Ersatz für vergebliche Aufwendungen, teils aber Ersatz ihres entgangenen Gewinns? Inwieweit wäre es mit den Grundgedanken der Rechtsprechung vereinbar, Bietern statt Schadensersatz in Geld einen Anspruch auf Naturalrestitution, u. U. also auf Vertragsschluss zu gewähren? Inwieweit können Bieter überhaupt Schadensersatz verlangen, die bei ordnungsgemäßem Ablauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten hätten? Und inwieweit lässt sich die Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht öffentlicher Auftraggeber auf private Veranstalter von Ausschreibungen übertragen?
Der Autor geht diesen Fragen in historischer Perspektive nach, wobei er die Entwicklung sowohl des Vergaberechts als auch der Dogmatik der cic seit Ende des 19. Jahrhunderts darstellt. Am Schluss gibt er Antworten, die sich nicht nur als Ergebnis einer dogmatischen Untersuchung, sondern auch als Beitrag zur weiteren Entwicklung der Praxis des Vergaberechts verstehen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Dogmatik der culpa in contrahendo (cic) steht als Paradebeispiel "geglückter richterlicher Rechtsfortbildung" (Rudolf Nirk) seit langem im Zentrum des Interesses der Zivilrechtswissenschaft. Einen von der zivilrechtlichen Dogmatik lange Zeit stiefmütterlich behandelten, wirtschaftlich aber um so bedeutenderen Sonderfall der cic stellt die Haftung öffentlicher Auftraggeber für Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht dar. Die vorliegende Dissertation ist der dogmatischen Erfassung und Würdigung der Rechtsprechung auf diesem Grenzgebiet zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht vor dem Hintergrund zweier wichtiger gesetzgeberischer Neuerungen gewidmet: Der Umgestaltung des deutschen Vergaberechts in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts und der gesetzgeberischen Kodifizierung der cic durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Vier Fragen stehen im Zentrum der Untersuchung: Warum gewährt die Rechtsprechung Bietern, die nach Vergaberechtsverstößen Schadensersatz aus cic verlangen, teils nur Ersatz für vergebliche Aufwendungen, teils aber Ersatz ihres entgangenen Gewinns? Inwieweit wäre es mit den Grundgedanken der Rechtsprechung vereinbar, Bietern statt Schadensersatz in Geld einen Anspruch auf Naturalrestitution, u. U. also auf Vertragsschluss zu gewähren? Inwieweit können Bieter überhaupt Schadensersatz verlangen, die bei ordnungsgemäßem Ablauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten hätten? Und inwieweit lässt sich die Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht öffentlicher Auftraggeber auf private Veranstalter von Ausschreibungen übertragen?
Der Autor geht diesen Fragen in historischer Perspektive nach, wobei er die Entwicklung sowohl des Vergaberechts als auch der Dogmatik der cic seit Ende des 19. Jahrhunderts darstellt. Am Schluss gibt er Antworten, die sich nicht nur als Ergebnis einer dogmatischen Untersuchung, sondern auch als Beitrag zur weiteren Entwicklung der Praxis des Vergaberechts verstehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Buch bietet eine prägnante und praxisorientierte Kommentierung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg.
Die Schwerpunkte der Kommentierung liegen bei der Einstellung, Beförderung, der Versetzung sowie bei Nebentätigkeiten. Auch Rechtsschutzfragen werden ausführlich dargestellt.
Das dreistufige Gliederungsprinzip ermöglicht den raschen Zugang zu den gewünschten Informationen:Überblicksebene mit knapper ErläuterungStandardebene mit ausführlicher Kommentierung.Detailebene insbesondere mit Beispielen aus der Rechtsprechung.
Kommentierungmit umfassender Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur
Zur Neuerscheinung
Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 vom 12.6.2018, das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 28.11.2018, das Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg und das Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg vom 19.2.2019.
Zielgruppe
Für Beamte in Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte sowie für Personalräte und Verbandsjuristen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Jürgen Adam,
Ralf Brinktrine,
Thilo Haug,
Wilfried Holz,
Christian Hug,
Markus Jerxsen,
Alexander Kees,
Felix Rauscher,
Peter Sennekamp,
Stephanie Stich,
Stefan Wahlen
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Die Dogmatik der culpa in contrahendo (cic) steht als Paradebeispiel "geglückter richterlicher Rechtsfortbildung" (Rudolf Nirk) seit langem im Zentrum des Interesses der Zivilrechtswissenschaft. Einen von der zivilrechtlichen Dogmatik lange Zeit stiefmütterlich behandelten, wirtschaftlich aber um so bedeutenderen Sonderfall der cic stellt die Haftung öffentlicher Auftraggeber für Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht dar. Die vorliegende Dissertation ist der dogmatischen Erfassung und Würdigung der Rechtsprechung auf diesem Grenzgebiet zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht vor dem Hintergrund zweier wichtiger gesetzgeberischer Neuerungen gewidmet: Der Umgestaltung des deutschen Vergaberechts in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts und der gesetzgeberischen Kodifizierung der cic durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Vier Fragen stehen im Zentrum der Untersuchung: Warum gewährt die Rechtsprechung Bietern, die nach Vergaberechtsverstößen Schadensersatz aus cic verlangen, teils nur Ersatz für vergebliche Aufwendungen, teils aber Ersatz ihres entgangenen Gewinns? Inwieweit wäre es mit den Grundgedanken der Rechtsprechung vereinbar, Bietern statt Schadensersatz in Geld einen Anspruch auf Naturalrestitution, u. U. also auf Vertragsschluss zu gewähren? Inwieweit können Bieter überhaupt Schadensersatz verlangen, die bei ordnungsgemäßem Ablauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten hätten? Und inwieweit lässt sich die Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht öffentlicher Auftraggeber auf private Veranstalter von Ausschreibungen übertragen?
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Aktualisiert: 2023-04-15
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