Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz

Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz von Abegglen,  Sandro, Amiguet,  Antoine, Bahar,  Rashid, Bärtschi,  Harald, Baschung,  Michael, Baum,  Olivier, Bechaalany,  Sarah, Bertossa,  Carla, Bianchi,  François, Bischof,  Thomas, Bollinger,  Edi, Brand,  Patric, Bühler,  Christoph B., Chapuis,  Cédric, Daeniker,  Daniel, de Boer,  Philipp, Delli Colli,  Noemi, du Pasquier,  Shelby, Fehlmann,  Sandro, Flühmann,  Daniel, Frick,  Thomas A., Geiger,  Stephan, Härtsch,  Theodor, Häusermann,  Marco, Hetzel,  Lukas, Hsu,  Peter Ch, Isler,  Vanessa, Jeinsen,  Alexander von, Jermini,  Davide, Kanku,  Marvin, Kuert,  Matthias, Lamprecht,  Andrae, Lebrecht,  André E., Loretan,  Fabian, Lötscher,  Matthias, Manzoni,  Marco, Maurenbrecher,  Benedikt, Mehmetaj,  Liburn, Menoud,  Valérie, Meyer Bahar,  Valerie, Meylan,  Delphine, Müller-Tschumi,  Thomas, Naegeli,  Vera, Paydar,  Ramin, Peyer,  Martin, Pfenninger,  Markus, Pfiffner,  Daniel C., Poskriakov,  Fedor, Raun,  Daniel, Rayroux,  François, Reichart,  Peter, Reutter,  Christina, Schärli,  Patrick, Schaub,  Martin, Schleiffer,  Patrick, Schott,  Markus, Stahler,  Olivier, Stocker,  Nicolas, Studer,  Ueli, Stupp,  Eric, Trippel,  Simon A., Vogt Scholler,  Laurence, Watter,  Rolf, Weber,  Annette, Wettstein,  Yannick, Wigger,  Andreas, Winzeler,  Christoph, Wohlers,  Wolfgang
Ein wichtiger Baustein der neuen Finanzmarktarchitektur Mit dem Erlass des FIDLEG und des FINIG wurden die letzten Ecksteine des neuen Finanzmarktrechts gelegt. Dadurch wurde das mit der Schaffung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA begonnene Werk vollendet. Das FIDLEG enthält neue Regeln für Finanzdienstleister sowie eine Registrierungspflicht für Kundenberater. Der Verbesserung des Rechtsschutzes dienen Herausgabepflichten sowie die neu geschaffene Ombudsstelle. Das Kapitalmarktrecht wurde mit einem neuen Prospektrecht modernisiert und mit einer Pflicht, ein Basisinformationsblatt zu erstellen, ergänzt. Schliesslich wurden mit dem FINIG die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute vereinheitlicht und Vermögensverwalter und Trustees neu einer Bewilligungspflicht unterstellt. Der Basler Kommentar zum FIDLEG und zum FINIG stellt eine umfassende und praxisnahe Kommentierung dieser zentralen Erlasse der Finanzmarktregulierung sowie deren umsetzenden Verordnungen zur Verfügung, verfasst von spezialisierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis. - Aktuellste Kommentierung des FIDLEG und des FINIG verfasst von spezialisierten Autoren aus Lehre und Praxis - Grosse praktische Bedeutung der Materie für die Finanzindustrie - Wissenschaftlich fundiert und praxisnah sowie mit wissenschaftlichfundierten Lösungsansätzen
Aktualisiert: 2023-05-19
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Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz

Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz von Abegglen,  Sandro, Amiguet,  Antoine, Bahar,  Rashid, Bärtschi,  Harald, Baschung,  Michael, Baum,  Olivier, Bechaalany,  Sarah, Bertossa,  Carla, Bianchi,  François, Bischof,  Thomas, Bollinger,  Edi, Brand,  Patric, Bühler,  Christoph B., Chapuis,  Cédric, Daeniker,  Daniel, de Boer,  Philipp, Delli Colli,  Noemi, du Pasquier,  Shelby, Fehlmann,  Sandro, Flühmann,  Daniel, Frick,  Thomas A., Geiger,  Stephan, Härtsch,  Theodor, Häusermann,  Marco, Hetzel,  Lukas, Hsu,  Peter Ch, Isler,  Vanessa, Jeinsen,  Alexander von, Jermini,  Davide, Kanku,  Marvin, Kuert,  Matthias, Lamprecht,  Andrae, Lebrecht,  André E., Loretan,  Fabian, Lötscher,  Matthias, Manzoni,  Marco, Maurenbrecher,  Benedikt, Mehmetaj,  Liburn, Menoud,  Valérie, Meyer Bahar,  Valerie, Meylan,  Delphine, Müller-Tschumi,  Thomas, Naegeli,  Vera, Paydar,  Ramin, Peyer,  Martin, Pfenninger,  Markus, Pfiffner,  Daniel C., Poskriakov,  Fedor, Raun,  Daniel, Rayroux,  François, Reichart,  Peter, Reutter,  Christina, Schärli,  Patrick, Schaub,  Martin, Schleiffer,  Patrick, Schott,  Markus, Stahler,  Olivier, Stocker,  Nicolas, Studer,  Ueli, Stupp,  Eric, Trippel,  Simon A., Vogt Scholler,  Laurence, Watter,  Rolf, Weber,  Annette, Wettstein,  Yannick, Wigger,  Andreas, Winzeler,  Christoph, Wohlers,  Wolfgang
Ein wichtiger Baustein der neuen Finanzmarktarchitektur Mit dem Erlass des FIDLEG und des FINIG wurden die letzten Ecksteine des neuen Finanzmarktrechts gelegt. Dadurch wurde das mit der Schaffung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA begonnene Werk vollendet. Das FIDLEG enthält neue Regeln für Finanzdienstleister sowie eine Registrierungspflicht für Kundenberater. Der Verbesserung des Rechtsschutzes dienen Herausgabepflichten sowie die neu geschaffene Ombudsstelle. Das Kapitalmarktrecht wurde mit einem neuen Prospektrecht modernisiert und mit einer Pflicht, ein Basisinformationsblatt zu erstellen, ergänzt. Schliesslich wurden mit dem FINIG die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute vereinheitlicht und Vermögensverwalter und Trustees neu einer Bewilligungspflicht unterstellt. Der Basler Kommentar zum FIDLEG und zum FINIG stellt eine umfassende und praxisnahe Kommentierung dieser zentralen Erlasse der Finanzmarktregulierung sowie deren umsetzenden Verordnungen zur Verfügung, verfasst von spezialisierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis. - Aktuellste Kommentierung des FIDLEG und des FINIG verfasst von spezialisierten Autoren aus Lehre und Praxis - Grosse praktische Bedeutung der Materie für die Finanzindustrie - Wissenschaftlich fundiert und praxisnah sowie mit wissenschaftlichfundierten Lösungsansätzen
Aktualisiert: 2023-05-17
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Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz

Finanzdienstleistungsgesetz/Finanzinstitutsgesetz von Abegglen,  Sandro, Amiguet,  Antoine, Bahar,  Rashid, Bärtschi,  Harald, Baschung,  Michael, Bechaalany,  Sarah, Bianchi,  François, Bianchi,  François M., Bischof,  Thomas, Brand,  Patric, Bühler,  Christoph B., Chapuis,  Cédric, de Boer,  Philipp, Delli Colli,  Noemi, du Pasquier,  Shelby, Fehlmann,  Sandro, Flühmann,  Daniel, Frick,  Thomas, Geiger,  Stephan, Härtsch,  Theodor, Häusermann,  Marco, Hsu,  Peter Ch, Isler,  Vanessa, Jeinsen,  Alexander von, Jermini,  Davide, Lamprecht,  Andrae, Lebrecht,  André E., Lötscher,  Matthias, Manzoni,  Marco, Maurenbrecher,  Benedikt, Mehmetaj,  Liburn, Menoud,  Valérie, Meyer Bahar,  Valerie, Meylan,  Delphine, Müller-Tschumi,  Thomas, Naegeli,  Vera, Peyer,  Martin, Pfenninger,  Markus, Pfiffner,  Daniel C., Poskriakov,  Fedor, Raun,  Daniel, Rayroux,  François, Reichart,  Peter, Reutter,  Christina, Reutter,  Thomas, Schärli,  Patrick, Schaub,  Martin, Schleiffer,  Patrick, Schott,  Markus, Stahler,  Olivier, Studer,  Ueli, Stupp,  Eric, Vogt Scholler,  Laurence, Watter,  Rolf, Weber,  Annette, Wettstein,  Yannick, Wigger,  Andreas, Winzeler,  Christoph, Wohlers,  Wolfgang
Ein wichtiger Baustein der neuen Finanzmarktarchitektur Mit dem Erlass des FIDLEG und des FINIG am 15. Juni 2018 wurden die letzten Ecksteine des neuen Finanzmarktrechts gelegt. Dadurch wurde das mit der Schaffung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA begonnene Werk vollendet. Das FIDLEG enthält neue Regeln für Finanzdienstleister sowie eine Registrierungspflicht für Kundenberater. Der Verbesserung des Rechtsschutzes dienen Herausgabepflichten sowie die neu geschaffene Ombudsstelle. Das Kapitalmarktrecht wurde mit einem neuen Prospektrecht modernisiert und mit einer Pflicht, ein Basisinformationsblatt zu erstellen, ergänzt. Schliesslich wurden mit dem FINIG die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute vereinheitlicht und Vermögensverwalter und Trustees neu einer Bewilligungspflicht unterstellt. Der Basler Kommentar zum FIDLEG und zum FINIG stellt eine umfassende und praxisnahe Kommentierung dieser zentralen Erlasse der Finanzmarktregulierung sowie deren umsetzenden Verordnungen zur Verfügung, verfasst von spezialisierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis. - Aktuellste Kommentierung des FIDLEG und des FINIG verfasst von spezialisierten Autoren aus Lehre und Praxis - Grosse praktische Bedeutung der Materie für die Finanzindustrie - Wissenschaftlich fundiert und praxisnah sowie mit konkreten Lösungsansätzen
Aktualisiert: 2023-05-04
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Finanzmarktaufsichtsgesetz/Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Finanzmarktaufsichtsgesetz/Finanzmarktinfrastrukturgesetz von Bahar,  Rashid, Baisch,  Rainer, Bärtschi,  Harald, Baumgarten,  Mark-Oliver, Bösch,  René, Brönnimann,  Thomas, Conti,  Christelle, Daeniker,  Daniel, Diem,  Hans-Jakob, Dobrauz-Saldapenna,  Günther, Du Pasquier,  Shelby R., Flühmann,  Daniel, Gurtner,  Ria, Hammer,  Annina, Hanslin,  Marc, Häusermann,  Marco, Hoch,  Mariel, Hofstetter,  Karl, Hotz,  Basil, Hsu,  Peter Ch, Hünerwadel,  Patrick, Iffland,  Jacques, Josuran,  Andreas, Kaegi,  Urs, Klöti,  Urs, Kopp,  Lara, Kuhn,  Hans, Lanz,  Martin, Lebrecht,  André E., Maurenbrecher,  Benedikt, Mehmetaj,  Liburn, Menoud,  Valérie, Meylan,  Delphine, Müller,  Rudolf Reinhard, Müller,  Thomas S, Peyer,  Martin, Pfiffner,  Daniel C., Pflaum,  Sonja, Prangenberg,  Jonas, Rampini,  Corrado, Rayroux,  François, Reiter,  Matthew T., Reutter,  Thomas U, Roth Pellanda,  Katja, Schären,  Simon, Schärli,  Patrick, Schilter-Heuberger,  Evelyn, Schleiffer,  Patrick, Scholl,  Phyllis, Schott,  Bertrand, Schott,  Markus, Schwob,  Renate, Studer,  Ueli, Stupp,  Eric, Terlinden,  André, Tranchet,  Marcel, Truffer,  Roland, Tschäni,  Rudolf, Tschudin,  Cyrill, Urbach,  Guido, Vollenweider,  Marino, Waller (†),  Stefan, Watter,  Rolf, Weber,  Rolf H., Widmer,  Oliver, Winzeler,  Christoph, Wohlers,  Wolfgang
Der neue Basler Kommentar FINMAG/FinfraG ersetzt die 2011 erschienene Kommentierung des Börsengesetzes (BEHG) und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) und enthält nun die Kommentierung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG). Das FINMAG und das FinfraG bilden die Grundpfeiler der neuen Architektur der Finanzmarktregulierung. Das FINMAG bestimmt die Organisation und Zuständigkeit der Aufsicht sowie die Grundlagen der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden. Das neue FinfraG legt die Anforderungen an die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen fest und stellt Regeln für den Handel von Effekten und Derivaten auf, die für alle Finanzmarktteilnehmer gelten, also die sog. 'Marktverhaltensregeln'. Dies sind die schon im BEHG enthaltenen Vorschriften über die Offenlegung von Beteiligungen, die öff. Übernahmeangebote und die Verbote von Insiderhandel und Marktmanipulation, sowie die neuen Bestimmungen über den Derivathandel. Unter den Begriff der Finanzmarktinfrastruktur fallen die Handelsplätze und die organisierten Handelssysteme sowie die sog. Nachhandelsinfrastrukturen. • Kommentierung der zentralen Finanzmarktregulierungserlasse (FINMAG/FinfraG), deren umsetzenden Verordnungen unter Berücksichtigung der relevanten Selbstregulierungen • Berücksichtigt die neuere Praxis der FINMA, die zahlreichen Gerichtsentscheide des Bundesverwaltungs- und des Bundesgerichts der letzten Jahre sowie die neue Literatur und den aktuellen Stand der Lehrmeinung • Aktuellste Kommentierung des FINMAG und des FinfraG • Praxisnah mit wissenschaftlich fundierten Lösungsansätzen
Aktualisiert: 2020-03-12
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Wertpapierrecht

Wertpapierrecht von Bahar,  Rashid, Bärtschi,  Harald, Bauer,  Thomas, Bernasconi,  Christophe, Bernasconi,  Michele, Berti (†),  Stephen V., Bopp,  Lukas, Christen (†),  Bernhard, Costantini,  Renato, Fischer,  Damian, Fischer,  Roland, Frey,  Martin, Furter,  Robert, Grüninger,  Marc, Hauck,  Bernd, Hippele,  Thomas, Höhn,  Jakob, Honsell,  Heinrich, Hünerwadel,  Patrick, Hunziker,  Bruno, Känzig,  David F., Kunz,  Peter V, Lanz,  Martin, Maizar,  Karim, Meyer Bahar,  Valerie, Netzle,  Stephan, Pergolis,  Massimo, Peyer,  Martin, Pöschel,  Ines, Pulver (†),  Urs, Reutter,  Thomas, Roth,  Gerhard, Schleiffer,  Patrick, Seiler,  Stefan, Staehelin,  Daniel, Steiner,  Florian, Steinmann,  Christian, Vogt,  Nedim Peter, von Salis,  Ulysses, Watter,  Rolf, Widmer,  Ernst A.
Der heutige Anleger, der beispielsweise in Aktien investiert, erhält üblicherweise keine Wertpapiere in natura mehr, die er bei sich zu Hause aufbewahrt oder verwaltet. Die Verwahrung und Verwaltung erfolgt vielmehr durch Banken oder andere Finanzintermediäre (sog. mediatisierte Wertpapierverwahrung). Für diese «neue Art» der Verwahrung gab es im Obligationenrecht (5. Abteilung, Art. 965–1186 OR) keine ausreichende rechtliche Grundlage, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit und angesichts der Internationalisierung des Wertpapierhandels das Bucheffektengesetz ausgearbeitet wurde. Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene BEG stellt die mediatisierte Wertpapierverwahrung auf transparente und verlässliche Grundlagen und hat gleichzeitig mit der Bucheffekte ein neues Vermögensobjekt geschaffen. Parallel wurde für grenzüberschreitende Wertpapiergeschäfte mittels einer Verweisung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (Art. 108c IPRG) das Haager Wertpapierübereinkommen (HWpÜ) als autonomes Landesrecht anwendbar. Der Basler Kommentar erläutert praxisnah das neue BEG, das HWpÜ, die Art. 108a-d IPRG sowie die 5. Abteilung des Obligationenrechts über Wertpapiere (Art. 965–1186 OR), die bis zur 3. Auflage des Basler Kommentars OR II in diesem mitkommentiert wurde. Damit sind erstmals alle für das Wertpapierrecht in der Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr relevanten Normen kompakt in einem Band verfügbar. Rechtsprechung und Literatur seit dem Inkrafttreten der neuen Normen wie auch die Entwicklungen im Wertpapierrecht des OR seit 2008 wurden vollständig ausgewertet. Die Vorteile auf einen Blick: das komplette nationale und grenzüberschreitende Wertpapierrecht in einem Band Erstkommentierung des BEG und HWpÜ ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit, Praxisnähe und Prägnanz
Aktualisiert: 2020-01-31
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Die grosse Aktienrechtsrevision

Die grosse Aktienrechtsrevision von Bahar,  Rashid, Bärtschi,  Harald, Bertschinger,  Urs, Binder,  Andreas, Druey,  Jean-Nicolas, Dubs,  Dieter, Gerhard,  Frank, Gericke,  Dieter, Glanzmann,  Lukas, Glauser,  Pierre-Marie, Gwelessiani,  Michael, Iffland,  Jaques, Isler,  Peter R., Trindade,  Rita Trigo, Zindel,  Gaude
In dieser knapp 180 Seiten starken GesKR Sondernummer nehmen 30 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis umfassend Stellung zur anstehenden grossen Aktienrechtsrevision. Vertieft behandelt werden insbesondere die zentralen Themen der Revision wie die Stärkung der Aktionärsrechte, in deren Rahmen auch auf die Regelung der Managemententschädigung und eine allfällige Rückerstattung eingegangen wird, die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen (etwa durch Einführung eines Kapitalbands) und die rechtsformübergreifende Neuregelung und Modernisierung des Rechnungslegungsrechts. Diese Sondernummer ist für die in den Gesetzgebungsprozess involvierten Personen unentbehrlich. Darüber hinaus bietet sie allen Interessierten aus Wissenschaft und Praxis aufschlussreiche Hinweise aus erster Hand in Bezug auf dieses seit langem wichtigste und einschneidendste Revisionsprojekt im schweizerischen Gesellschaftsrecht.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Bankengesetz

Bankengesetz von Bahar,  Rashid, Bauer,  Thomas, Bernet,  Andrin, Bertschinger,  Urs, Bingert,  Philippe, Bösch,  René, Chapuis,  Cédric, Haas,  Christian, Hari,  Olivier, Heinemann,  Bernhard, Hess,  Martin, Hüpkes,  Eva, Isler,  Martina, Jeanneret,  Vincent, Jermini,  Davide, Kesselbach,  Stephan, Koller,  Erwin, Krämer,  Stefan, Künzi Peditto,  Eva, Marazzotta,  Lorenzo, Maurenbrecher,  Benedikt, Meyer,  Patrick K., Meyer,  Stefan, Müller,  Thomas S, Neuhaus,  Markus R., Ochsner,  Peter, Peyer,  Martin, Pfiffner,  Daniel C., Poledna,  Tomas, Portmann,  Pascal, Pulver (†),  Urs, Raun,  Daniel, Reutter,  Thomas, Rilk,  Robert, Schaad,  Hans-Peter, Schürmann,  Hugo, Staehelin,  Daniel, Strasser,  Othmar, Stratenwerth (†),  Günter, Stupp,  Eric, Suhr Brunner,  Christiana, Umbach-Spahn,  Brigitte, Vogt,  Nedim Peter, Watter,  Rolf, Wiederkehr Müller,  Carole, Winzeler,  Christoph, Wüthrich,  Karl, Zbinden,  Andrea
Das Bankenwesen bildet auch heute noch den zentralen Sektor der Finanzwirtschaft in der Schweiz, selbst wenn in den letzten Jahren der Globalisierung der Finanzmärkte, der Entwicklung neuer Finanzinstrumente und der Ausweitung des Kreises der Effektenhändler neue Schwerpunkte entstanden sind, die ihrerseits den Einsatz des Gesetzgebers erforderten. Dieser bewährte Kommentar erläutert umfassend sowohl das Bankengesetz als auch die ergänzenden Verordnungsbestimmungen und Selbstregulierungen. Die Kombination aus dem Know-how namhafter Vertreter der Anwaltschaft/Bankenpraxis und wissenschaftlicher Kompetenz prägt dieses Standardwerk. Es bietet - Auskunft über die Praxis der FINMA und der gerichtlichen Instanzen zu den einschlägigen Fragen des Finanzmarktrechts; - Hinweise auf wichtige, auch abweichende Meinungen; - Stellungnahmen zu kontroversen Fragen inklusive Behördenpraxis. Zur Neuauflage Die 2. Auflage kommentiert neu u.a.: die am 1. März 2012 neu in Kraft gesetzten Bestimmungen über systemrelevante Banken ('Too big to fail'), das Sanierungsrecht und die Einlagensicherung, - zahlreiche mit der integrierten Aufsicht verbundene Änderungen (FINMAG), aber auch die seit 2005 erfolgten Anpassungen auf Verordnungsstufe, insbesondere das verschärfte Eigenmittelregime ('Basel III') und die neue Bankeninsolvenzverordnung der FINMA. Berücksichtigt werden selbstverständlich auch die neue Behördenpraxis und die in den letzten sieben Jahren erschienene Literatur. Der Fokus der Kommentierung liegt nach wie vor darauf, eine möglichst praxisnahe Anwendung des Gesetzes aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Revisionsrecht

Revisionsrecht von Bahar,  Rashid, Bertschinger,  Urs, Brupbacher,  Oliver, Ehrat,  Felix R., Iacangelo,  Salvatore, Maizar,  Karim, Malacrida,  Ralph, Möhrle,  Caroline, Neeracher,  Christoph, Pfiffner,  Daniel C., Rampini,  Corrado, Rasmussen,  Sten E. D., Reutter,  Thomas, Rohde,  Thomas, Spillmann,  Till, Watter,  Rolf
Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts hat weit reichende Folgen für die geprüften Gesellschaften/Organisationen und deren Abschlussprüfer. Das Werk bietet eine vertiefte Kommentierung der neuen revisionsrechtlichen Bestimmungen. Erläutert werden das gesamte RAG und die neuen revisionsrechtlichen Bestimmungen im OR zur Revisionspflicht (Art. 727–731a und 755). Darüber hinaus fasst es die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen, wertet die neueste Literatur aus und bietet erste Lösungsvorschläge für die Praxis an.
Aktualisiert: 2020-01-31
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