Der erste Band des umfassenden neuen Handbuchs ist dem Kaiserhof, den Zentralbehörden der Monarchie und dem Verhältnis zwischen dem Kaiser, seinen Erbländern und dem Heiligen Römischen Reich gewidmet. Die Darstellung der Entwicklung des Kriegswesens, des landesfürstlichen Finanzwesens sowie der Kommerzbehörden und des Postwesens erfolgt in eigenen Abschnitten. Weitere Beiträge befassen sich mit der territorialen und demographischen Entwicklung, den dynastischen Erbfolgeregelungen und dem länderspezifischen Thronfolgerecht sowie dem Adel in der Habsburgermonarchie. 60 ausgewiesene Fachleute aus sieben Ländern führen die in unzähligen Publikationen und etwa einem Dutzend Sprachen zerstreut vorliegenden einschlägigen Forschungen zusammen und lassen auch ganz aktuelle Forschungsergebnisse in das Handbuch einfließen.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Joachim Bahlcke,
Franz Baltzarek,
Anette Baumann,
Wilfried Beimrohr,
Stefan Benz,
Carlo Capra,
Bronislav Chocholác,
Peter G.M. Dickson,
Mario Döberl,
Eva Faber,
Istvan Fazekas,
Michael Göbl,
Gerhard Gonsa,
Axel Gotthard,
Karl Härter,
Peter Claus Hartmann,
Herbert Haupt,
Mark Hengerer,
Martina Hengl,
Michael Hochedlinger,
Manfred Hollegger,
Markus Jeitler,
Janos Kalmar,
Petra Kalousek,
Katrin Keller,
István Kenyeres,
Grete Klingenstein,
Andrea Komlosy,
Martin Krenn,
Anna Mader-Kratky,
Rudolf A. Mark,
Petr Mat’a,
Eduard Maur,
Christian Neschwara,
Alois Niederstätter,
Gernot Peter Obersteiner,
Thomas Olechowski,
Eva Ortlieb,
Géza Pálffy,
Irmgard Pangerl,
Peter Rauscher,
Christine Roll,
Martin P. Schennach,
Martin Scheutz,
Matthias Schnettger,
Herbert Seifert,
Andrea Sommer-Mathis,
Christoph Sonnlechner,
Barbara Staudinger,
Christian Steeb,
Peter Steuer,
Anton Tantner,
Andreas Weigl,
Manuel Weinberger,
Thomas Winkelbauer,
Michal J. Witkowski,
Renate Zedinger,
Manfred Zollinger
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Die Beiträge befassen sich mit den methodischen Zugängen zu den Prozessakten der Höchsten Gerichte im Alten Reich. Dabei wurde ein fächerübergreifender Ansatz gewählt, so dass nicht nur Historiker und Rechtshistoriker, sondern auch Mentalitätsforscher, historische Kartographen sowie Archivare zu Wort kommen. So werden neben einer konkreten Falluntersuchung die Rechtsprechung des Reichskammergerichts im 16. und 17. Jahrhundert und ihre methodischen Probleme der Rekonstruktion untersucht. Weitere Themen sind die Protokolle von Zeugenverhören am Reichskammergericht als historische Quellen sowie die Prozesskarten in den Reichskammergerichtsakten. Begleitet wird der Band von einem einleitenden Forschungsüberblick sowie englischen Zusammenfassungen der einzelnen Beiträge.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Prozesstätigkeit von Reichskammergericht und Reichshofrat steht im Mittelpunkt dieses Bandes. Die Frage nach den normativen Grundlagen und der Praxis richterlicher Rechtsanwendung ist aber nur ein Aspekt, den es bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit zu berücksichtigen gilt. So reicht die Spannweite der Beiträge von normengerichtlichen Annäherungen bis zur Analyse bestimmter Streitgegenstände, von der minutiösen Rekonstruktion des Einzelfalls bis zur statistischen Auswertung abertausender Prozesse. Rechtshistorische und historische Forschungsansätze und -methoden werden ge- bündelt und zeigen ein eindrucksvolles interdisziplinäres Spektrum der aktuellen Forschungen zur Gerichtspraxis der Höchsten Gerichte im Alten Reich.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Was hat das Alte Reich im Innersten zusammen gehalten? Waren es die Reichsinstitutionen wie beispielsweise das Reichskammergericht, der Reichshofrat und der Reichstag? Oder waren es die Reichsgrundgesetze wie der Westfälische Friede? Einen entscheidenden integrativen Faktor des Alten Reiches stellten gewiss die Personen und Personengruppen dar, die Aufgaben und Funktionen für Kaiser und Reich wahrnahmen. Inwieweit besaßen diese Personen eine spezifische Mentalität, die über das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Reichsinstitution hinausging? Diesen und anderen Fragen gehen die Autoren nach, wobei das Spektrum der Beiträge von den Reichskammergerichtsboten, über Anwälte an den beiden höchsten Gerichten bis zu den kaiserlichen Kommissaren am Reichshofrat reicht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Was hat das Alte Reich im Innersten zusammen gehalten? Waren es die Reichsinstitutionen wie beispielsweise das Reichskammergericht, der Reichshofrat und der Reichstag? Oder waren es die Reichsgrundgesetze wie der Westfälische Friede? Einen entscheidenden integrativen Faktor des Alten Reiches stellten gewiss die Personen und Personengruppen dar, die Aufgaben und Funktionen für Kaiser und Reich wahrnahmen. Inwieweit besaßen diese Personen eine spezifische Mentalität, die über das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Reichsinstitution hinausging? Diesen und anderen Fragen gehen die Autoren nach, wobei das Spektrum der Beiträge von den Reichskammergerichtsboten, über Anwälte an den beiden höchsten Gerichten bis zu den kaiserlichen Kommissaren am Reichshofrat reicht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Was hat das Alte Reich im Innersten zusammen gehalten? Waren es die Reichsinstitutionen wie beispielsweise das Reichskammergericht, der Reichshofrat und der Reichstag? Oder waren es die Reichsgrundgesetze wie der Westfälische Friede? Einen entscheidenden integrativen Faktor des Alten Reiches stellten gewiss die Personen und Personengruppen dar, die Aufgaben und Funktionen für Kaiser und Reich wahrnahmen. Inwieweit besaßen diese Personen eine spezifische Mentalität, die über das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Reichsinstitution hinausging? Diesen und anderen Fragen gehen die Autoren nach, wobei das Spektrum der Beiträge von den Reichskammergerichtsboten, über Anwälte an den beiden höchsten Gerichten bis zu den kaiserlichen Kommissaren am Reichshofrat reicht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Die Erforschung der richterlichen Entscheidungsprozesse des Reichskammergerichts stellt nach wie vor ein großes Forschungsdesiderat dar. Zu den wichtigsten Quellen, die über die juristische Methode und Argumentationsformen des Gemeinen Rechts und Prozessverfahrens Auskunft geben, gehört die so genannte Relation. Dabei handelt es sich um den Bericht eines Referenten, der im Senat den Akteninhalt vortragen und seine juristischen Überlegungen zu seinem Entscheidungsvorschlag darlegen musste. Die Relation war das Kernstück der wissenschaftlichen Rechtsanwendung in der Epoche des gelehrten Prozessrechtes. Sie wurde am Reichskammergericht entwickelt und bildete den Anfang einer Tradition, die die deutsche Juristen- und Justizausbildung auch heute noch beeinflusst. Große Teile dieser Relationen, vor allem für das 16. und 17. Jahrhundert, sind nur noch in gedruckter Form vorhanden. Das Findbuch erschließt gezielt den Fundus von 1346 Relationen, die möglichst wortgetreu die Argumentation der Referenten wiedergeben. Damit will es zugleich anregen, sich mit der Rechtspraxis des Alten Reiches zu beschäftigen. Das Werk ist sowohl in Form einer Datenbank als auch in gedruckter Version benutzbar.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Erforschung der richterlichen Entscheidungsprozesse des Reichskammergerichts stellt nach wie vor ein großes Forschungsdesiderat dar. Zu den wichtigsten Quellen, die über die juristische Methode und Argumentationsformen des Gemeinen Rechts und Prozessverfahrens Auskunft geben, gehört die so genannte Relation. Dabei handelt es sich um den Bericht eines Referenten, der im Senat den Akteninhalt vortragen und seine juristischen Überlegungen zu seinem Entscheidungsvorschlag darlegen musste. Die Relation war das Kernstück der wissenschaftlichen Rechtsanwendung in der Epoche des gelehrten Prozessrechtes. Sie wurde am Reichskammergericht entwickelt und bildete den Anfang einer Tradition, die die deutsche Juristen- und Justizausbildung auch heute noch beeinflusst. Große Teile dieser Relationen, vor allem für das 16. und 17. Jahrhundert, sind nur noch in gedruckter Form vorhanden. Das Findbuch erschließt gezielt den Fundus von 1346 Relationen, die möglichst wortgetreu die Argumentation der Referenten wiedergeben. Damit will es zugleich anregen, sich mit der Rechtspraxis des Alten Reiches zu beschäftigen. Das Werk ist sowohl in Form einer Datenbank als auch in gedruckter Version benutzbar.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Erforschung der richterlichen Entscheidungsprozesse des Reichskammergerichts stellt nach wie vor ein großes Forschungsdesiderat dar. Zu den wichtigsten Quellen, die über die juristische Methode und Argumentationsformen des Gemeinen Rechts und Prozessverfahrens Auskunft geben, gehört die so genannte Relation. Dabei handelt es sich um den Bericht eines Referenten, der im Senat den Akteninhalt vortragen und seine juristischen Überlegungen zu seinem Entscheidungsvorschlag darlegen musste. Die Relation war das Kernstück der wissenschaftlichen Rechtsanwendung in der Epoche des gelehrten Prozessrechtes. Sie wurde am Reichskammergericht entwickelt und bildete den Anfang einer Tradition, die die deutsche Juristen- und Justizausbildung auch heute noch beeinflusst. Große Teile dieser Relationen, vor allem für das 16. und 17. Jahrhundert, sind nur noch in gedruckter Form vorhanden. Das Findbuch erschließt gezielt den Fundus von 1346 Relationen, die möglichst wortgetreu die Argumentation der Referenten wiedergeben. Damit will es zugleich anregen, sich mit der Rechtspraxis des Alten Reiches zu beschäftigen. Das Werk ist sowohl in Form einer Datenbank als auch in gedruckter Version benutzbar.
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Die Advokaten und Prokuratoren des Reichskammergerichts stehen im Mittelpunkt dieser Darstellung. Es handelt sich hierbei um Anwälte, die verschiedene Aufgaben am Gericht wahrnahmen. Die Advokaten berieten die Parteien vor- und außergerichtlich und verfassten die für die Rechtsstreitigkeiten relevanten Schriftstücke. Der Prokurator vertrat als Bevollmächtigter die Partei vor Gericht. Er war dort zur Abgabe und zum Empfang der Schriftstücke und Erklärungen zugelassen. Beide Berufsgruppen erfuhren im Laufe des 18. Jahrhunderts einen sozialen Abstieg, der allein auf der fehlenden Anerkennung durch die Richter beruhte. Diese Entwicklung führte zur berufsständischen Differenzierung zwischen Anwalt und Richter. Wie die Anwälte auf die gesellschaftlichen Verhältnisse reagierten und welche Kompensationsstrategien sie wählten, wird ebenso thematisiert wie die Beziehung des Gerichts zu Kaiser und Reich. Deutlich wird, dass die Anwälte im Reich hohes Ansehen genossen, waren sie doch auch als hochrangige Berater und Diplomaten aktiv.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Advokaten und Prokuratoren des Reichskammergerichts stehen im Mittelpunkt dieser Darstellung. Es handelt sich hierbei um Anwälte, die verschiedene Aufgaben am Gericht wahrnahmen. Die Advokaten berieten die Parteien vor- und außergerichtlich und verfassten die für die Rechtsstreitigkeiten relevanten Schriftstücke. Der Prokurator vertrat als Bevollmächtigter die Partei vor Gericht. Er war dort zur Abgabe und zum Empfang der Schriftstücke und Erklärungen zugelassen. Beide Berufsgruppen erfuhren im Laufe des 18. Jahrhunderts einen sozialen Abstieg, der allein auf der fehlenden Anerkennung durch die Richter beruhte. Diese Entwicklung führte zur berufsständischen Differenzierung zwischen Anwalt und Richter. Wie die Anwälte auf die gesellschaftlichen Verhältnisse reagierten und welche Kompensationsstrategien sie wählten, wird ebenso thematisiert wie die Beziehung des Gerichts zu Kaiser und Reich. Deutlich wird, dass die Anwälte im Reich hohes Ansehen genossen, waren sie doch auch als hochrangige Berater und Diplomaten aktiv.
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Die Advokaten und Prokuratoren des Reichskammergerichts stehen im Mittelpunkt dieser Darstellung. Es handelt sich hierbei um Anwälte, die verschiedene Aufgaben am Gericht wahrnahmen. Die Advokaten berieten die Parteien vor- und außergerichtlich und verfassten die für die Rechtsstreitigkeiten relevanten Schriftstücke. Der Prokurator vertrat als Bevollmächtigter die Partei vor Gericht. Er war dort zur Abgabe und zum Empfang der Schriftstücke und Erklärungen zugelassen. Beide Berufsgruppen erfuhren im Laufe des 18. Jahrhunderts einen sozialen Abstieg, der allein auf der fehlenden Anerkennung durch die Richter beruhte. Diese Entwicklung führte zur berufsständischen Differenzierung zwischen Anwalt und Richter. Wie die Anwälte auf die gesellschaftlichen Verhältnisse reagierten und welche Kompensationsstrategien sie wählten, wird ebenso thematisiert wie die Beziehung des Gerichts zu Kaiser und Reich. Deutlich wird, dass die Anwälte im Reich hohes Ansehen genossen, waren sie doch auch als hochrangige Berater und Diplomaten aktiv.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
Aktualisiert: 2023-06-25
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Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
Aktualisiert: 2023-06-25
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Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
Aktualisiert: 2023-06-25
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Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
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Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
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