Durch die Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 ins nationale Recht und den dadurch bedingten umfangreichen Änderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Neuauflage unseres erfolgreichen Zahlungsverkehrsrechtskommentars für die Praxis dringend erforderlich geworden. Die dritte Auflage erscheint erstmalig dreibändig, unterteilt in einen ersten Teil mit den aufsichtsrechtlichen Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), einen zweiten Teil mit den Regelungen zum Zahlungskontengesetz (ZKG) und einen dritten Teil mit den zivilrechtlichen Regelungen des Zahlungsverkehrsrecht. Zusätzlich zu den umfassenden Zahlungsverkehrsneuerungen durch PSD 2, wie etwa der erstmaligen Regulierung von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten, deren Zugang zu Zahlungskonten, starker Kundenauthentifizierung beim Onlinebanking und elektronischen Zahlungsvorgängen wurde auch eine Kommentierung des Zahlungskontengesetzes mit den Regelungen des Basiskontos, der Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz mitaufgenommen. Ausführungen zur Geldtransferverordnung (integriert in den aufsichtsrechtlichen Teil), der MIF-Verordnung sowie zur SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift runden das Werk ab.
Herausragende und namhafte Autoren aus Richterschaft, Exekutive, Aufsicht und Praxis zählen wiederum zu den Kommentatoren dieses einzigartigen Kommentars.
Der Kommentar stellt vor allem die Linie der BGH-Rechtsprechung und die Vorgaben der Bankenaufsicht dar.
Aktualisiert: 2020-09-10
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Vorteilsorientierte Haftungsformen stellen nicht auf Schäden des Verletzten oder auf die Rückgängigmachung von Vermögensverschiebungen ab, sondern auf Gewinne und andere Vorteile der anderen Partei. Während bisher in Form von Bereicherungsrecht oder dreifacher Schadensberechnung primär die außervertragliche vorteilsorientierte Haftung untersucht wurde, widmet sich Ole Böger dieser Haftung im Vertragsrecht und führt ihre Einzelausprägungen wie den § 285 BGB, die Haftung des Geschäftsbesorgers nach § 667 BGB und die Eintrittsrechte des HGB auf allgemeine Prinzipien zurück. Anhand einer rechtsvergleichenden Heranziehung von Trust und Treuhand entwickelt er so ein System der vorteilsorientierten Haftung aus drei Grundtypen, welches die Einzelfälle dieser Haftung fortentwickelt sowie deren Verständnis schärft und zugleich das Problem einer allgemeinen Gewinnhaftung im Vertrag beantwortet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.
Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes.
Zahlungsdienste sind demnach
1. das Ein- oder Auszahlungsgeschäft,
2. das Zahlungsgeschäft in Form des Lastschriftgeschäfts, das Überweisungsgeschäft und das Zahlungskartengeschäft ohne Kreditgewährung,
3. das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung,
4. das Akquisitionsgeschäft,
5. das Finanztransfergeschäft,
6. Zahlungsauslösedienste und
7. Kontoinformationsdienste.
Das Erbringen eines Zahlungsdienstes im Sinne des Gesetzes ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG besteht nur für Zahlungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZAG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die Zahlungsinstitute aus und erteilt die Erlaubnisse zum Erbringen der Zahlungsdienste. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Nachweis, dass das Zahlungsinstitut über ausreichendes Anfangskapital verfügt, ein Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen (§ 17 ZAG) einzureichen. Das Zahlungsinstitut muss bei seiner Tätigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder für den Insolvenzfall gewährleisten.
Vorteile auf einen BlickKommentierung der einzelnen Paragraphen unter wissenschaftlichen wie praktischen GesichtspunktenEinbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBAbesonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienstleistungen erbringenQuerbezüge zum KWG
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehörden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftsprüfung; Zahlungsdienstleistungsunternehmen (dort: Rechts- und Complianceabteilungen sowie interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienstleistungen erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen)
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Ole Böger,
Hannes Bracht,
Roland Broemel,
Christian Conreder,
Thomas Eckhold,
Bernhard Flintrop,
Nadine Forstmann,
Alexander Glos,
Alicia Hildner,
Dominic Janßen,
Florian Lörsch,
Johannes Meier,
Jörg Mimberg,
Florian Möslein,
Sebastian Omlor,
Frank A. Schäfer,
Ulf Tiemann,
Udo Weiß,
Stefan Werner,
Armin Wilting
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Vorteilsorientierte Haftungsformen stellen nicht auf Schäden des Verletzten oder auf die Rückgängigmachung von Vermögensverschiebungen ab, sondern auf Gewinne und andere Vorteile der anderen Partei. Während bisher in Form von Bereicherungsrecht oder dreifacher Schadensberechnung primär die außervertragliche vorteilsorientierte Haftung untersucht wurde, widmet sich Ole Böger dieser Haftung im Vertragsrecht und führt ihre Einzelausprägungen wie den § 285 BGB, die Haftung des Geschäftsbesorgers nach § 667 BGB und die Eintrittsrechte des HGB auf allgemeine Prinzipien zurück. Anhand einer rechtsvergleichenden Heranziehung von Trust und Treuhand entwickelt er so ein System der vorteilsorientierten Haftung aus drei Grundtypen, welches die Einzelfälle dieser Haftung fortentwickelt sowie deren Verständnis schärft und zugleich das Problem einer allgemeinen Gewinnhaftung im Vertrag beantwortet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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