Die Straftaten gegen Rechtsgüter der Person und Gemeinschaft, die in Ausbildung und Examen im Vordergrund stehen, werden systematisch behandelt. Klar und überschaubar sind die Probleme erläutert, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung und mit ausgewählten Fallbeispielen. Kontrollfragen ermöglichen dem Studierenden, das Gelernte zu überprüfen. Großen Wert haben die Autoren auf die didaktische Konzeption gelegt. Die vierte Auflage berücksichtigt die Vielzahl von Entscheidungen, Gesetzesänderungen und Abhandlungen, die seit der Vorauflage zu verzeichnen sind.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das vorliegende Lehrbuch vermittelt Studierenden und Rechtspraktikern eine schnelle Orientierung und sichere Wege zur Lösung praxisnaher Fälle im Umweltstrafrecht, dessen Bedeutung im Studium und in der Rechtspraxis rasant zunimmt. Die tiefgründig behandelte Rechtsdogmatik wird anhand klarer Strukturen und zahlreicher Beispiele didaktisch aufbereitet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
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Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-16
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
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Ohne Akzeptanz funktioniert die Strafrechtspflege nicht. Der Preis der Freiheit des Gerichts ist das ihm auferlegte Verfahrensreglement. Wahrheit und Fairness gehören untrennbar zusammen. Nur ein nach realem Empfinden und normativen Maßstäben faires Verfahren, kann eine für jeden akzeptable Wahrheit hervorbringen. Dieses Verfahren beugt dem Groll gegen die Justiz vor und ermöglicht die Akzeptanz eines belastenden Urteils. Das ist die Legitimation des Urteils durch Strafverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Zwischen der praktischen Bedeutung der §§ 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des § 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des § 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu § 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des § 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.
Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der §§ 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der §§ 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zwischen der praktischen Bedeutung der §§ 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des § 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des § 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu § 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des § 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.
Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der §§ 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der §§ 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
> findR *
Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
> findR *
Das 6. StrRG fasste die Brandstiftungsdelikte neu und stieß damit auf erhebliche Kritik. Die Einwände blieben nicht ungehört und bereits im Jahr 2000 erläuterte Wilkitzki im Rahmen des Marburger Strafrechtsgesprächs, der Gesetzgeber wolle Mängel des 6. StrRG ausbessern, doch benötige die zu Recht eingeforderte Präzision etwas Zeit. Da die Diskussion nunmehr etwas abgeklungen ist und auch die Rechtsprechung Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit den §§ 306 ff. StGB gehabt hat, bietet es sich an, die vorgebrachten Einwände zu ordnen, um Korrekturmöglichkeiten im Zusammenhang darzustellen. Die von §§ 306 ff. StGB aufgeworfenen und recht komplexen Fragestellungen lassen sich grob in drei Bereiche abschichten: (1) die Schwierigkeiten des § 306 StGB, (2) das Gesamtsystem der Strafen sowie (3) gesonderte Einzelprobleme. Ziel der Überlegung ist es, anhand der jeweiligen Problemstellung gesetzgeberische Lösungen zu entwickeln, um anschließend einen vollständigen Reformvorschlag zu unterbreiten.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.
Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Angelika Allgayer,
Olaf Arnoldi,
René Börner,
Klaus Ellbogen,
Karsten Gaede,
Sönke Florian Gerhold,
Ralf Günther,
Jörg Habetha,
Matthias Jahn,
Ralf Kölbel,
Helmut Kreicker,
Matthias Krüger,
Hans Kudlich,
Stefan Maier,
Gerwin Moldenhauer,
Karin Neßeler,
Stephan Neuheuser,
Holger Niehaus,
Ali B. Norouzi,
Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu,
Sebastian Peters,
Andreas Quentin,
Hartmut Schneider,
Dirk Tessmer,
Gerson Trüg,
Brian Valerius,
Marc Wenske
> findR *
Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
> findR *
Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
> findR *
Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.
Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Angelika Allgayer,
Olaf Arnoldi,
René Börner,
Klaus Ellbogen,
Karsten Gaede,
Sönke Florian Gerhold,
Ralf Günther,
Jörg Habetha,
Matthias Jahn,
Ralf Kölbel,
Helmut Kreicker,
Matthias Krüger,
Hans Kudlich,
Stefan Maier,
Gerwin Moldenhauer,
Karin Neßeler,
Stephan Neuheuser,
Holger Niehaus,
Ali B. Norouzi,
Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu,
Sebastian Peters,
Andreas Quentin,
Hartmut Schneider,
Dirk Tessmer,
Gerson Trüg,
Brian Valerius,
Marc Wenske
> findR *
Zum Gesamtwerk
Der Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.
Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.
Vorteile auf einen Blickpraxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieftübersichtlich und hervorragend lesbarmit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung
Zu Band 2
Band 2 erläutert zunächst alle relevanten Fragen zum Verfahren im ersten Rechtszug. Diese umfassen die Öffentliche Klage und ihre Vorbereitung (§§ 151-177), die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198-211), die Hauptverhandlung und ihre Vorbereitung (§§ 212-275) sowie die Sicherungsverwahrung und Verfahren gegen Abwesende (§§ 275a, 276-295).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Berufung gelegt (§§ 296-332). Das Beweisantragsrecht wurde intensiv überarbeitet.
Zielgruppe
Für alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-25
Autor:
Angelika Allgayer,
Olaf Arnoldi,
René Börner,
Klaus Ellbogen,
Karsten Gaede,
Sönke Florian Gerhold,
Ralf Günther,
Jörg Habetha,
Matthias Jahn,
Ralf Kölbel,
Helmut Kreicker,
Matthias Krüger,
Hans Kudlich,
Stefan Maier,
Gerwin Moldenhauer,
Karin Neßeler,
Stephan Neuheuser,
Holger Niehaus,
Ali B. Norouzi,
Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu,
Sebastian Peters,
Andreas Quentin,
Hartmut Schneider,
Dirk Tessmer,
Gerson Trüg,
Brian Valerius,
Marc Wenske
> findR *
Zwischen der praktischen Bedeutung der §§ 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des § 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des § 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu § 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des § 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.
Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der §§ 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der §§ 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Zwischen der praktischen Bedeutung der §§ 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des § 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des § 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu § 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des § 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.
Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der §§ 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der §§ 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Ohne Akzeptanz funktioniert die Strafrechtspflege nicht. Der Preis der Freiheit des Gerichts ist das ihm auferlegte Verfahrensreglement. Wahrheit und Fairness gehören untrennbar zusammen. Nur ein nach realem Empfinden und normativen Maßstäben faires Verfahren, kann eine für jeden akzeptable Wahrheit hervorbringen. Dieses Verfahren beugt dem Groll gegen die Justiz vor und ermöglicht die Akzeptanz eines belastenden Urteils. Das ist die Legitimation des Urteils durch Strafverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Zum Werk
Das Werk kommentiert die gesamte StPO, wobei besonderer Wert auf die praktisch wichtigen Gebiete wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt wurde. Ebenfalls kommentiert werden die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der EMRK.
Vorteile auf einen Blickbeschränkt sich auf das Wesentlichepraxisnahmit allen StPO-Änderungen dieser Legislaturperiode
Zur Neuauflage
In dieser Neuauflage werden alle umfassenden Reformen der StPO, wie z. B. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO umfassend eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrichterschaft am AG, LG, OLG, BGH, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Thorsten Alexander,
Kai Ambos,
Helmut Baier,
Wolfgang Bär,
Stephan Beukelmann,
Stefanie Bock,
René Börner,
Stefan Conen,
Jan Dehne-Niemann,
Mirja Feldmann,
Sandra Forkert-Hosser,
Nils Godendorff,
Hubert Gorka,
Andrea Hagemeier,
Olaf Hohmann,
Sabine Hohmann,
Silke Hüls,
Evelyn Kelnhofer,
Jasmin Kocak,
Benjamin Köhnlein,
Wolfgang Kronthaler,
Manuel Ladiges,
Holger Link,
Sarah Mack,
Christian Merz,
Michael Nagel,
Daniel Neuhöfer,
Anna Oehmichen,
Lars Otte,
Jürgen Pauly,
Christian Pegel,
Henning Radtke,
Klaus Rappert,
Michael Reinhart,
Felix Rettenmaier,
Simon Röß,
Daniel Scholze,
Antonia Taute,
Raik Werner,
Claus Zeng
> findR *
Ohne Akzeptanz funktioniert die Strafrechtspflege nicht. Der Preis der Freiheit des Gerichts ist das ihm auferlegte Verfahrensreglement. Wahrheit und Fairness gehören untrennbar zusammen. Nur ein nach realem Empfinden und normativen Maßstäben faires Verfahren, kann eine für jeden akzeptable Wahrheit hervorbringen. Dieses Verfahren beugt dem Groll gegen die Justiz vor und ermöglicht die Akzeptanz eines belastenden Urteils. Das ist die Legitimation des Urteils durch Strafverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-11
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