Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz.

Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. von Boewe,  Marius
Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz.

Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. von Boewe,  Marius
Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz.

Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. von Boewe,  Marius
Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz.

Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. von Boewe,  Marius
Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beamtenrecht

Beamtenrecht von Boewe,  Marius, Werres,  Stefan
Kompakt und schwerpunktbezogen führt die Neuauflage in die wesentlichen Grundzüge des allgemeinen Beamtenrechts ein – zusätzlich erschlossen durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ist sie gleichermaßen Nachschlagewerk und Ratgeber in spezifischen Fragen. Die Autoren illustrieren die Rechtsausführungen mit zahlreichen praxis- und prüfungsrelevanten Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung und ermöglichen so auch dem interessierten Leser ohne beamtenrechtliche Vorkenntnisse die Einarbeitung in die Materie. Der Leitfaden spricht sowohl Beamte als auch Verwaltungspraktiker und Rechtsreferendare an, eignet sich aber auch als Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung für Studenten an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-01-25
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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz von Bajjati,  Hussaine El, Baker,  Genevieve, Bauer,  Andrea, Boehme,  Markus, Boewe,  Marius, Brunn,  Thomas, Brunstamp,  Nikolas, Büllesfeld,  Dirk, Dembski,  Felix, Eipper,  Christoph, Goldberg,  Silke, Gordalla,  Ludger, Greb,  Klaus, Hammer,  Thomas, Hölder,  Daniel, Kindler,  Lars, Koch,  Nina, Krappel,  Thomas, Leicht,  Peter, Lippert,  André, Loibl,  Helmut, Maaß,  Christian, Nuys,  Marcel, Oppen,  Margarete von, Ruttloff,  Marc, Scharlau,  Jan, Schaube,  Nina, Schellberg,  Margret, Schmeichel,  Andrea, Siegel,  Thorsten, Smousavi,  Shaghayegh, Sösemann,  Fabian, Stenzel,  Sonja, Walter,  René, Wiemer,  Julia, Wolff,  Johanna, Woltering,  Tobias, Wust,  Bernd
Zum Werk Mit besonderem Schwerpunkt auf den Praxisbezug werden die Vorschriften des neuen EEG 2017 von erfahrenen Experten kommentiert. Den Herausgebern und Autoren geht es nicht allein um eine exzellente juristische Auslegung der Vorschriften. Zugleich sollen die technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen in der Praxis nachvollziehbar dargestellt werden. Der kompakte dreistufige Aufbau der Erläuterungen sorgt schnell für Klarheit: - Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung - Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung - Detail-Ebene mit Beispielen, Checklisten und Vertiefungshinweisen Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung. Vorteile auf einen Blick - aktuell: das neue EEG 2017 von namhaften Experten erläutert - übersichtlich strukturierte Kommentierung - Praxisbezug und viele Beispiele Zielgruppe Für Juristen, die in der Anwaltschaft, Gerichten, Verbänden, öffentlichen Verwaltung und Energieversorgungsunternehmen tätig sind, sowie für Betreiber und Hersteller von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beamtenrecht

Beamtenrecht von Boewe,  Marius, Werres,  Stefan
Kompakt und schwerpunktbezogen führt die Neuauflage in die wesentlichen Grundzüge des allgemeinen Beamtenrechts ein – zusätzlich erschlossen durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ist sie gleichermaßen Nachschlagewerk und Ratgeber in spezifischen Fragen. Die Autoren illustrieren die Rechtsausführungen mit zahlreichen praxis- und prüfungsrelevanten Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung und ermöglichen so auch dem interessierten Leser ohne beamtenrechtliche Vorkenntnisse die Einarbeitung in die Materie. Der Leitfaden spricht sowohl Beamte als auch Verwaltungspraktiker und Rechtsreferendare an, eignet sich aber auch als Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung für Studenten an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.
Aktualisiert: 2021-10-27
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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz.

Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. von Boewe,  Marius
Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.
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