Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Dieses Standardwerk bietet in der 6. Auflage wieder auf neuestem Stand alle relevanten Fakten für die Fondsbranche, ihre Kunden und die Berater.
Vorteile auf einen Blick
- alle relevanten Infos in Zeiten der Krise
- regelmäßig neu, daher immer aktuell
- praxisnah und fundiert
Zur Neuauflage
- Erstmalig mit Kapiteln zu den Themen Offene Fonds und Zertifikatefonds.
- Die 6. Auflage berücksichtigt die Änderungen des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und die Änderungen des Erneuerbare Energiengesetzes.
- Mit Ausblick auf die umzusetzende AIFM-Richtlinie (Verwalter alternativer Investmentfonds).
- Insbesondere die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat weitreichende Änderungen der Kapitel Prospektbilligung (vorher Prospektgestattung), Prospekthaftung und der Finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnispflichten mit sich gebracht.
Zu den Autoren
Von Dr. Jochen Lüdicke, RA, StB, FA für Steuerrecht, Düsseldorf; Dr. Jan-Holger Arndt, RA, Düsseldorf; unter Mitarbeit von Dr. Sina Baldauf, RA, Düsseldorf, Dr. Jan-Patrick Bost, RA, Düsseldorf, Dr. Jan Brinkmann, RA,StB, Frankfurt am Main, Sebastian Bruchwitz, RA, Düsseldorf; Dr. Benno A. Fischer, LL.M.RA, Düsseldorf, , Dr. Patrick Halfpap, LL.M.,MLE.,RA, Düsseldorf, Dr. Tillmann Kempf, RA, StB, Düsseldorf, Dr. Sebastian Kind, RA, Düsseldorf; Stefan Lohmann, RA, StB, Düsseldorf
Zielgruppe
Für Anleger, Anlageberater, Banken, Fondsanbieter sowie -verwalter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Aktualisiert: 2021-02-26
Autor:
Jan-Holger Arndt,
Sina Baldauf,
Jan-Patrick Bost,
Jan Brinkmann,
Sebastian Bruchwitz,
Benno A. Fischer,
Patrick Halfpap,
Tillman Kempf,
Sebastian Kind,
Stefan Lohmann,
Jochen Lüdicke
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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