Moderne rechtstheoretische Fragestellungen im Überblick
Das vorliegende Lehrbuch gibt einen Überblick über moderne rechtstheoretische Fragestellungen. Diese werden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für das Recht vorgestellt. Die Autoren behandeln wichtigste Theorien im Kontext benachbarter Grundlagenfächer.
Die Neuauflage ist um sechs Abschnitte erweitert worden und bezieht nun auch Post-Juridische Theorien, Neuen Rechtsempirismus, Ästhetische Theorien des Rechts sowie Medientheorien des Rechts mit ein. Einzelne Abschnitte wurden gänzlich neu verfassst.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Moderne rechtstheoretische Fragestellungen im Überblick
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Die Neuauflage ist um sechs Abschnitte erweitert worden und bezieht nun auch Post-Juridische Theorien, Neuen Rechtsempirismus, Ästhetische Theorien des Rechts sowie Medientheorien des Rechts mit ein. Einzelne Abschnitte wurden gänzlich neu verfassst.
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Moderne rechtstheoretische Fragestellungen im Überblick
Das vorliegende Lehrbuch gibt einen Überblick über moderne rechtstheoretische Fragestellungen. Diese werden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für das Recht vorgestellt. Die Autoren behandeln wichtigste Theorien im Kontext benachbarter Grundlagenfächer.
Die Neuauflage ist um sechs Abschnitte erweitert worden und bezieht nun auch Post-Juridische Theorien, Neuen Rechtsempirismus, Ästhetische Theorien des Rechts sowie Medientheorien des Rechts mit ein. Einzelne Abschnitte wurden gänzlich neu verfassst.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Moderne rechtstheoretische Fragestellungen im Überblick
Das vorliegende Lehrbuch gibt einen Überblick über moderne rechtstheoretische Fragestellungen. Diese werden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für das Recht vorgestellt. Die Autoren behandeln wichtigste Theorien im Kontext benachbarter Grundlagenfächer.
Die Neuauflage ist um sechs Abschnitte erweitert worden und bezieht nun auch Post-Juridische Theorien, Neuen Rechtsempirismus, Ästhetische Theorien des Rechts sowie Medientheorien des Rechts mit ein. Einzelne Abschnitte wurden gänzlich neu verfassst.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtswissenschaft ist das, was durch die Federstriche des Gesetzgebers nicht zu Makulatur wird. Der Wert des vorliegenden Buchs für methodische und dogmatische Grundlagenforschung war durch den Übergang zum Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt worden. Doch versteht es sich von selbst, dass für die praktische Seite des Werks die methodengeleitete Dogmatik entsprechend umzuarbeiten und die umfangreiche neueste Rechtsprechung und Literatur konstruktiv zu integrieren waren: etwa zur Rolle genetischer Konkretisierung (Art. 53 Abs. 7 EUGRC, neue Vertragsmaterialien), zum effet-utile-Argument, zu den Spannungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Obersten Gerichtshöfen, zwischen Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht wie auch zum Völkerrecht, besonders auch im Bereich der europäischen Grundrechte seit der Grundrechtscharta. Die Frage des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte erforderte vor dem Hintergrund judizieller Schwankungen beim EuGH eine intensive Untersuchung, wie auch die Diskussionen um »Abwägung«, »Prinzipien« und »richtlinienkonforme Rechtsfortbildung«. In all diesen Fragen sollte der alte hermeneutische Textbegriff mit seinem Phantom eines vor- und übergeordneten Sinnzentrums ebenso verabschiedet werden wie eine regelplatonistische und in sich widersprüchliche Prinzipienlehre. Was dagegen der Realität gewachsen ist, das sind eine Rechtspraxis als horizontal verknüpfendes gesetzeskontrolliertes Fallrecht und das Bemühen um eine in Fallketten herzustellende pragmatische Kohärenz – ein intern pluralistisch strukturiertes Recht vor dem Hintergrund eines Polyzentrismus des Mehrebenensystems, welches das Europarecht als Hybridform zwischen Statute Law und Case Law auszeichnet.
Im ganzen ist das Buch jetzt wieder nach Vertragslage, Rechtsprechungsanalyse und theoretischer Debatte an vorgeschobener Front und auf neuestem Stand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtswissenschaft ist das, was durch die Federstriche des Gesetzgebers nicht zu Makulatur wird. Der Wert des vorliegenden Buchs für methodische und dogmatische Grundlagenforschung war durch den Übergang zum Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt worden. Doch versteht es sich von selbst, dass für die praktische Seite des Werks die methodengeleitete Dogmatik entsprechend umzuarbeiten und die umfangreiche neueste Rechtsprechung und Literatur konstruktiv zu integrieren waren: etwa zur Rolle genetischer Konkretisierung (Art. 53 Abs. 7 EUGRC, neue Vertragsmaterialien), zum effet-utile-Argument, zu den Spannungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Obersten Gerichtshöfen, zwischen Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht wie auch zum Völkerrecht, besonders auch im Bereich der europäischen Grundrechte seit der Grundrechtscharta. Die Frage des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte erforderte vor dem Hintergrund judizieller Schwankungen beim EuGH eine intensive Untersuchung, wie auch die Diskussionen um »Abwägung«, »Prinzipien« und »richtlinienkonforme Rechtsfortbildung«. In all diesen Fragen sollte der alte hermeneutische Textbegriff mit seinem Phantom eines vor- und übergeordneten Sinnzentrums ebenso verabschiedet werden wie eine regelplatonistische und in sich widersprüchliche Prinzipienlehre. Was dagegen der Realität gewachsen ist, das sind eine Rechtspraxis als horizontal verknüpfendes gesetzeskontrolliertes Fallrecht und das Bemühen um eine in Fallketten herzustellende pragmatische Kohärenz – ein intern pluralistisch strukturiertes Recht vor dem Hintergrund eines Polyzentrismus des Mehrebenensystems, welches das Europarecht als Hybridform zwischen Statute Law und Case Law auszeichnet.
Im ganzen ist das Buch jetzt wieder nach Vertragslage, Rechtsprechungsanalyse und theoretischer Debatte an vorgeschobener Front und auf neuestem Stand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Gesetz kann nicht entscheiden. Es braucht dazu den Richter. Aber dieser ist dabei nicht frei, sondern gebunden. Worin bestehen seine Bindungen, wenn er das Recht, an das er gebunden ist, selbst erzeugt?
Früher hat man diese Frage mit pathetischen Gesten beantwortet. Der Richter sei in einer kafkaesken Situation, weil er wisse, dass er gebunden sei, aber nicht wisse, woran. Soviel Nichtwissen kann sich ein Richter in der Realität aber nicht erlauben. Er muss sich vielmehr mit den vorgetragenen Argumenten, Schriftsätzen und Vorentscheidungen in knapper Zeit auseinandersetzen. Oder man hat das Richterbild mit der existenziellen Intensität der großen Entscheidung aufgeladen. Der Richter ist hineingehalten ins normative Nichts und steht als einsames Subjekt vor der Notwendigkeit, zwischen Freund und Feind zu wählen. Aber das einsame Subjekt kennt der von Kommunikation überschwemmte Richter nur aus der Literatur.
Der heute weitgehend anerkannte Umstand, dass das Gesetz nicht entscheiden kann, muss also weder in die Verzweiflung noch in den Dezisionismus führen, sondern ganz nüchtern in die Analyse der Anschlusszwänge, die bei der Erzeugung von Recht bestehen. Ralph Christensen und Hans Kudlich entwickeln ausgehend von dieser Analyse und im Anschluss an die Holismusdiskussion in der neueren (insbesondere Sprach-) Philosophie ein Modell der Gesetzesbindung, das die Bindung weniger horizontal als vielmehr vertikal in Gestalt eines Netzwerkes der Recht-Fertigung interpretiert. Auf diese Weise kann das Paradoxienmanagement der Gesetzesbindung in einer Theorie der Praxis gelingen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die denkerische Kraft und produktive Originalität von Friedrich Müller hat Schüler geprägt, Kollegen beeindruckt, Freundschaften mitbegründet und Leser bereichert. In Anerkennung und Dankbarkeit ehren Schüler und Freunde Friedrich Müller mit diesem Buch. Sie möchten gleichzeitig die Bedeutung des Werks von Friedrich Müller hervorheben.
Die "Juristische Methodik" von Friedrich Müller, deren 1. Auflage 1971 erschienen ist und die in der 9. Auflage von 2004 um einen zweiten Band zum Europarecht erweitert vorliegt, enthält nach wie vor die fortschrittlichste und subtilste Gesamtdarstellung der Eigenart des juristischen Arbeitens. Ihre Grundlagen sind bereits in der Freiburger Habilitationsschrift von 1966 "Normstruktur und Normativität. Zum Verhältnis von Recht und Wirklichkeit in der juristischen Hermeneutik, entwickelt an Fragen der Verfassungsinterpretation" enthalten. Vielfältige Einzelaspekte dieser Strukturierenden Methodik sind zunächst für die Verfassungsdogmatik (Die Positivität der Grundrechte, 1969; Freiheit der Kunst als Problem der Grundrechtsdogmatik, 1969), sodann für die Rechts- und Verfassungstheorie in bislang acht "Elementen einer Verfassungstheorie" (I: Recht - Sprache - Gewalt, 1975; II: Juristische Methodik und Politisches System, 1976; III: Die Einheit der Verfassung, 1979; IV: "Richterrecht", 1986; V: Fragment (über) Verfassunggebende Gewalt des Volkes, 1995; VI: Wer ist das Volk? Die Grundfrage der Demokratie, 1997; VII: Demokratie in der Defensive. Funktionale Abnutzung - soziale Exklusion - Globalisierung, 2001; VIII: Demokratie zwischen Staatsrecht und Weltrecht. Nationale, staatlose und globale Formen menschenrechtsgestützter Demokratisierung, 2003) und schließlich im Rahmen der Rechtslinguistik (Untersuchungen zur Rechtslinguistik, 1989; Rechtstext und Textarbeit, 1997; Neue Studien zur Rechtslinguistik, 2001; Rechtssprache Europas, 2004) näher entfaltet und fruchtbar gemacht worden. Viele der Schriften Friedrich Müllers sind neu aufgelegt und in mehrere Fremdsprachen (Chinesisch, Französisch, Japanisch, Koreanisch, Portugiesisch) übersetzt worden; teilweise haben sogar die Übersetzungen Neuauflagen erfahren.
Das Werk Friedrich Müllers hat im Inland und fast mehr noch im Ausland große Anerkennung erfahren. Gerade die guten jungen Rechtswissenschaftler nehmen die von ihm ausgehenden bereichernden Herausforderungen gern an. Es wird noch lange standhalten. Die in diesem Buch versammelten Beiträge von sechzehn Schülern und Freunden zeigen die mannigfachen Impulse, die von Friedrich Müller und seinem Werk ausgehen. Der Titel dieser Freundesgabe versucht das Charakteristikum dieses faszinierenden Werks zu erfassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vorliegende Studie – Teil VII der analytisch ansetzenden »Elemente einer Verfassungstheorie« – stützt sich auf die Beobachtung gegenwärtiger Tendenzen in Recht, Politik und Wirtschaft. Eine zusätzliche materiale Grundlage bildet die Verfassungsvergleichung zwischen Deutschland und Brasilien als dem entwickeltsten Schwellenland der peripheren Moderne. Das Ergebnis der ausnahmslos unveröffentlichten Analysen kann mit einer »Defensive« umschrieben werden, in welche die demokratischen Systeme auch der zentrischen G7-Länder zunehmend geraten. Das wird etwa an Beispielen von funktioneller Abnutzung bis hin zum Mißbrauch im Wahlrecht, am Problem der Präjudizien oder an dem präsidialer Notverordnungen entwickelt, wie sie der Demokratie von Weimar schadeten und seit 1988 Brasilien auf den Autoritarismus zu treiben. Anhand praktischer Konflikte wird die Trias »Konstitutionalität-Legalität-Legitimität« begrifflich neu bestimmt und auf den Ebenen von Verfassungsform, Verfassungs- und Rechtsdenken sowie der drei genannten Theoriekonzepte operationalisiert. Eine intensive Untersuchung gilt schließlich den Folgen weltweiter sozialer Exklusion und monetär-ökonomischer Globalisierung für demokratische Strukturen und Funktionen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Als 1979 Friedrich Müllers Buch "Die Einheit der Verfassung" erschien, wurde es zwar ein Verkaufserfolg, blieb aber zunächst ohne größere Auswirkungen in der Fachwissenschaft. Damals fehlte ihm noch der Resonanzboden. Die von ihm vollzogene nicht akademisch abstrakte, sondern konkret-praktische, seine textnah minuziöse Dekonstruktion des ganzheitlichen Rechtsbegriffs am Beispiel der Vorstellung einer Einheit der Verfassung konnte noch nicht an eine entsprechende Debatte in Philosophie und Rechtstheorie anschließen; die Texte von Derrida waren nicht übersetzt, waren dem Autor im übrigen auch noch nicht bekannt. Auch der von ihm vorgeführte, der praktisch vollzogene Übergang von einem starken (vertikalen) zu einem schwachen (horizontalen) Holismus konnte noch nicht an die Diskussion in der analytischen Philosophie anknüpfen, da deren pragmatische Wende gerade erst begonnen hatte.
Nach fast 30 Jahren ist das Buch jetzt nicht mehr so ungleichzeitig wie damals, eine Reihe von Anschlüssen lässt sich bereits überblicken. In dieser Einführung soll der Topos der diskursiven Gewaltenteilung hervorgehoben werden, der implizit die Geschichte der Rechtstheorie im 20. Jahrhundert durchzieht und der, als frühe Pioniertat, von Friedrich Müller hier in einer spezifischen Wendung ausgearbeitet worden ist.
Aus der Einleitung zur 2. Auflage von Ralph Christensen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Neuauflage ist auf dem aktuellen Stand von Praxis und Wissenschaft, von Problemen und Lösungsvorschlägen. Die weiterhin höchst lebhafte Diskussion ist wieder eingearbeitet worden, sei es um Differenzen klarzustellen, sei es um Synergien zu unterstützen. Das betrifft etwa alte und immer wieder in Frage stehende Themen wie ›Wortlautgrenze‹ und ›Richterrecht‹ als Fragen der Gesetzesbindung, wie Grundlagen und Technik der Abwägung, wie Realitätswandel und Normwandel, die Rolle von Ethik im Recht, Maßstäbe für die Vertretbarkeit juristischer Entscheidungen und Strukturen der Legitimation im demokratischen Rechtsstaat.
Besonderer Nachdruck liegt wieder auf der Würdigung neuerer und neuester Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, von Verwaltungsgerichten und des Bundesverwaltungsgerichts, weiterer Oberster Gerichtshöfe des Bundes sowie des Europäischen Gerichtshofs – so z.B. zu Kirchensteuer und islamischem Schulgebet, zu Meinungs- und Pressefreiheit, zur informationellen Selbstbestimmung und zum Beamtenstreikrecht, zu Passivraucherschutz und neuen Formen von Lebenspartnerschaft, ferner etwa das Fraport-Judikat, die Urteile zum Lissabonner Reformvertrag, zu Stabilisierungsmechanismus und europäischem Rettungsschirm.
Mit diesem Schwerpunkt kehrt das Buch nicht einfach zu seinen Ursprüngen zurück, denn es hatte sie nie verlassen. Was die Praxis tut, was im lebenden Recht real vor sich geht, war von Anfang an die leitende Fragestellung gewesen. Ihr galten und gelten die sorgfältig entwickelten Vorschläge, wie die Praxis durch klarer strukturierte Begriffe reflektierend erhellt und wie sie daraus für ihre tägliche Arbeit angeregt werden kann.
Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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In der Textstruktur des Rechtsstaats hat die richterliche Entscheidungsbegründung die Aufgabe, demokratische Legitimität vom Gesetz auf das konkrete Urteil zu übertragen. Christensen und Kudlich gehen in drei großen Schritten der Frage nach, wie die Begründung dieser Aufgabe gerecht wird:
In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß.
In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert.
Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autoren des vorliegenden Bandes untersuchen die Begriffsbildung im Arbeitsrecht aus rechtstheoretischer und sprachwissenschaftlicher Sicht. Der Richter steht im Arbeitsrecht in besonderem Maße vor der Herausforderung, in einem lückenhaften und heterogenen Regelwerk die Semantik des Gesetzes herauszuarbeiten, ohne die Grenzen seiner Rechtsprechungskompetenz zu überschreiten. Methodenfragen sind hier zugleich Verfassungsfragen. Die Autoren unternehmen den Versuch, diese Probleme mithilfe der Sprachwissenschaft zu präzisieren. Die Methoden der Korpuslinguistik explizieren dabei, was die Richter tun und verschaffen der Einschätzung juristischen Handelns eine empirische Grundlage.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autoren nehmen die verbreitete Kritik am Abwägungspragmatismus in der Grundrechtsjudikatur zum Ausgangspunkt, um eine holistische Grundrechtstheorie zu entwickeln. Anstelle von Werte- und Prinzipienpyramiden schlagen sie ein reflexives Modell vor, mit dem gesellschaftliche Inkommensurabilitäten rechtlich kommensurabel gemacht werden können. Das impliziert eine Abkehr vom traditionellen vertikalen, epistemischen und semantischen Grundrechtsholismus und fordert dazu auf, Grundrechtskollisionen im Rahmen eines horizontalen, praktischen und pragmatischen Holismuskonzepts zu bearbeiten. Die Leitfrage ist: Wie kann man das Problem der Unverträglichkeit in der Kollision sozialer Logiken bearbeiten, ohne in das vertikal holistische "Denken vom Ganzen her" zu verfallen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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