Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden.
Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden.
Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden.
Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die wissenschaftliche Diskussion übersieht bislang das Problem der Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen ihrer familiären Bindungen, obwohl die Familie angesichts der demografischen Entwicklung in der gesellschaftspolitischen Diskussion gegenwärtig eine besondere Rolle spielt und ein Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzsicherheit und der Geburtenrate besteht: Nach Angabe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung verzichten mehr als die Hälfte der in Partnerschaft lebenden 20- bis 49-Jährigen auf ein (weiteres) Kind, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz oder den des Partners haben.
Daher untersucht Katharina Dahm den momentanen gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Familiendiskriminierungen: durch die praktische Interpretation des § 1 III KSchG, durch § 622 II BGB und durch §§ 1a, 9, 10 KSchG (i.V.m. § 113 BetrVG a. E.). Die Autorin stellt dafür in Anlehnung an die Zwei-Stufen-Prüfung des Art.3 I, III GG in einem ersten Schritt die Benachteiligung auf Grund familiärer Bindungen dar und prüft jeweils anschließend deren Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Familiendiskriminierungen sowohl im gesetzlichen Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht zu finden sind und diese vor allem zugunsten von ungerechtfertigten Altersprivilegien vorkommen. Wie diese Situation im Sinne der Familienförderung de lege ferenda verbessert werden kann, beantwortet Katharina Dahm durch den wortgenauen Vorschlag von Gesetzesreformen. Diese Gesetzesreformvorschläge untermauert sie mit Argumenten und befragt zum Nachweis deren Praktikabilität und gesellschaftlicher Akzeptanz die Preisträger des Arbeitgeberwettbewerbs "Erfolgsfaktor Familie".
Das Werk ist eine geglückte Synthese zwischen einer ideenreichen, systematischen Untersuchung des gesetzlichen Kündigungsschutzes und des Abfindungsrechts sowie einer überzeugenden Umsetzung fundierter Reformüberlegungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Arbeitsvertragsrecht setzt sich aus einer Vielzahl an nicht abgestimmten, zunehmend unionsrechtlich determinierten Einzelgesetzen zusammen. Doch ist es wirklich ein kunstvoll geordnetes Chaos, ein Irrgarten des Rechts, wie es der 59. Deutsche Juristentag mit den berühmten Worten Pufendorfs meinte? Oder sollte nicht besser das Wort Chaos durch Vielfalt ersetzt werden, in welcher sich schlicht die facettenreichen Fragestellungen einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt widerspiegeln? Mit einigen aktuellen Thematiken - angefangen von der Kettenbefristung zur Vertretung, der internationalen Zuständigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, dem Anwendungsvorrang unionaler Grundrechte, über das Arbeiten nach Wunsch, dem neuen Beschäftigtendatenschutz bis hin zur Bedeutung des § 174 BGB - haben sich die Teilnehmer der 2. Arbeitsrechtlichen Assistententagung im Juli 2012 kritisch auseinandergesetzt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2019-06-18
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