Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist.
Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt.
Die Arbeit wurde mit dem "Promotionspreis 1997" der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist.
Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt.
Die Arbeit wurde mit dem "Promotionspreis 1997" der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist.
Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt.
Die Arbeit wurde mit dem "Promotionspreis 1997" der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist das "Grundgesetz der Verwaltung". Es enthält zahlreiche bereichsübergreifende Regelungen für das behördliche Verwaltungsverfahren, z.B. zum Verwaltungsakt und den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die genaue Kenntnis des Verfahrensrechts ist für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker von zentraler Bedeutung. Dabei wird die sichere Anwendung durch die ständige Rechtsentwicklung und eine Vielzahl instanz- und obergerichtlicher Urteile erschwert.
Der bewährte Kommentar orientiert sich eng an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte. Im Rahmen der Einzelkommentierungen sind jeweils auch die Regelungen der Länder mit berücksichtigt.
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Beispielen, Checklisten und Vertiefungshinweisen
Vorteile auf einen Blick
- Verfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsrecht in einem Band
- moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung
- Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Der Kommentar hat den Rechtsstand 1. April 2016, teilweise auch darüber hinaus. So konnte bereits das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 berücksichtigt werden. Mit diesem ÄnderungsG wurde ein neuer § 35a (Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsakts) in das VwVfG eingefügt. Außerdem wurden die §§ 24 und 41 VwVfG geändert.
Ausführlich erläutert sind auch die weiteren Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, insbesondere in den Bereichen Planfeststellungsverfahren und elektronisches Verwaltungsverfahren.
Zusätzlich zum Verwaltungsverfahrensgesetz werden in der 2. Auflage das Verwaltungszustellungsgesetz und das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz vollständig kommentiert. Dabei werden landesrechtliche Zustellungs- und Vollstreckungsregelungen mit berücksichtigt.
Neue Literatur und Rechtsprechung wurde ausführlich berücksichtigt, z.B. die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 15. Oktober 2015 auf Präklusionsnormen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Juristen in Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Verbandsjuristen, Unternehmensjustiziare sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Joachim Abel,
Florian von Alemann,
Manfred Aschke,
Johann Bader,
Alexander Birk,
Beate Burr,
Heike Delbanco,
Astrid Deusch,
Marc Falkenbach,
Michael Funke-Kaiser,
Brigitte Gerstner-Heck,
Dirk Herrmann,
Matthias Heßhaus,
Winfried Huck,
Jörn Axel Kämmerer,
Norbert Kämper,
Felix Koehl,
Wolfgang Kunze,
Hans-Peter Michler,
Jörg Müller,
Ulrike Müller,
Lorenz Prell,
Daniel Riedel,
Lisa Ronellenfitsch,
Michael Ronellenfitsch,
Maria Christina Rost,
Rebecca Schaller,
Fabian Scheffczyk,
Franz Schemmer,
Wolf Friedrich Spieth,
Paul Tiedemann,
Thomas Troidl,
Marcus Jurij Vogt,
Nikolai Warneke
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Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist.
Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt.
Die Arbeit wurde mit dem "Promotionspreis 1997" der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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