Gerichtslandschaft Altes Reich

Gerichtslandschaft Altes Reich von Amend-Traut,  Anja, Baumann,  Anette, Drecktrah,  Volker Friedrich, Liebmann,  Edgar, Ortlieb,  Eva, Schnettger,  Matthias, Senn,  Markus, Wendehorst,  Stephan, Westphal,  Siegrid, Wieland,  Christian, Wunderlich,  Steffen
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Gerichtslandschaft Altes Reich

Gerichtslandschaft Altes Reich von Amend-Traut,  Anja, Baumann,  Anette, Drecktrah,  Volker Friedrich, Liebmann,  Edgar, Ortlieb,  Eva, Schnettger,  Matthias, Senn,  Markus, Wendehorst,  Stephan, Westphal,  Siegrid, Wieland,  Christian, Wunderlich,  Steffen
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Rechtsprechung und Justizhoheit

Rechtsprechung und Justizhoheit von Biskup,  Rainer, Drecktrah,  Volker Friedrich, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Haas,  Evelyn, Hattenhauer,  Hans, Heyn,  Benedict F., Köhler,  Michael Curt, Kriechbaum,  Maximiliane, Langhein,  A. W. Heinrich, Lührig,  Nicolas, Morisse,  Heiko, Mueller,  Ingo, O´Sullivan,  Carolin, Repgen,  Tilman, Scholz-Fröhling,  Sabine, Sellert,  Wolfgang, Spiess,  Pirmin, Willoweit,  Dietmar
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Rechtsprechung und Justizhoheit

Rechtsprechung und Justizhoheit von Biskup,  Rainer, Drecktrah,  Volker Friedrich, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Haas,  Evelyn, Hattenhauer,  Hans, Heyn,  Benedict F., Köhler,  Michael Curt, Kriechbaum,  Maximiliane, Langhein,  A. W. Heinrich, Lührig,  Nicolas, Morisse,  Heiko, Mueller,  Ingo, O´Sullivan,  Carolin, Repgen,  Tilman, Scholz-Fröhling,  Sabine, Sellert,  Wolfgang, Spiess,  Pirmin, Willoweit,  Dietmar
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Rechtsprechung und Justizhoheit

Rechtsprechung und Justizhoheit von Biskup,  Rainer, Drecktrah,  Volker Friedrich, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Haas,  Evelyn, Hattenhauer,  Hans, Heyn,  Benedict F., Köhler,  Michael Curt, Kriechbaum,  Maximiliane, Langhein,  A. W. Heinrich, Lührig,  Nicolas, Morisse,  Heiko, Mueller,  Ingo, O´Sullivan,  Carolin, Repgen,  Tilman, Scholz-Fröhling,  Sabine, Sellert,  Wolfgang, Spiess,  Pirmin, Willoweit,  Dietmar
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Gerichtslandschaft Altes Reich

Gerichtslandschaft Altes Reich von Amend-Traut,  Anja, Baumann,  Anette, Drecktrah,  Volker Friedrich, Liebmann,  Edgar, Ortlieb,  Eva, Schnettger,  Matthias, Senn,  Markus, Wendehorst,  Stephan, Westphal,  Siegrid, Wieland,  Christian, Wunderlich,  Steffen
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die RAF und die Justiz

Die RAF und die Justiz von Drecktrah,  Volker Friedrich
Die Auseinandersetzungen im Zuge der Proteste gegen den Besuch des Schahs von Persien im Frühjahr 1967 eskalierten in der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg. Dieses Ereignis führte u. a. zu einer Radikalisierung eines Teils der Studentenbewegung und drei Jahre später schließlich zur Gründung der «Rote Armee Fraktion (RAF)». Die in der Folgezeit von der Gruppe begangenen terroristischen Gewalttaten erreichten ihren Höhepunkt in der sogenannten «Offensive ´77» mit der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback, des Dresdner Bank-Chefs Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Als «Deutscher Herbst» gerieten die Ereignisse zur größten innenpolitischen und juristischen Herausforderung der alten Bundesrepublik. Das Forum Justizgeschichte e.V. hat sich auf einer Tagung im Jahre 2006 intensiv mit der Entstehung und der Geschichte der RAF beschäftigt. Der gleichnamige Band enthält Beiträge zum gesellschaftlichen Umfeld der RAF und zu den Reaktionen des Gesetzgebers sowie der Justiz aus der Sicht der Wissenschaft, von Zeitzeugen und Verteidigern einiger Gruppenmitglieder.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Gerichtsbarkeit in den Herzogtümern Bremen und Verden und in der preußischen Landdrostei Stade von 1715 bis 1879

Die Gerichtsbarkeit in den Herzogtümern Bremen und Verden und in der preußischen Landdrostei Stade von 1715 bis 1879 von Drecktrah,  Volker Friedrich
Die Arbeit behandelt die Gerichtsorganisation in den Herzogtümern Bremen und Verden sowie im Land Hadeln während des 18. und 19. Jahrhunderts bis zur Einführung der heutigen Gerichtsverfassung 1879. Am Beispiel der ländlich strukturierten Elbe-Weser-Region werden die gesetzgeberischen Leistungen zum Aufbau des Rechtsstaates gewürdigt. Im Mittelpunkt steht die Erfassung der Realität, mit der sich der Gesetzgeber konfrontiert sah und die ihn zu den Reformwerken veranlasste. Die Arbeit ist gekennzeichnet durch eine umfangreiche Ausbreitung des Aktenmaterials, so dass sie zugleich die Aufgabe einer Quellendokumentation übernimmt. Wegen der noch nicht vollzogenen Trennung von Justiz und Verwaltung ist zudem in Ansätzen eine bislang fehlende Verwaltungsgeschichte der Region entstanden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rechtsprechung und Justizhoheit

Rechtsprechung und Justizhoheit von Biskup,  Rainer, Drecktrah,  Volker Friedrich, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Haas,  Evelyn, Hattenhauer,  Hans, Heyn,  Benedict F., Köhler,  Michael Curt, Kriechbaum,  Maximiliane, Langhein,  A. W. Heinrich, Lührig,  Nicolas, Morisse,  Heiko, Mueller,  Ingo, O´Sullivan,  Carolin, Repgen,  Tilman, Scholz-Fröhling,  Sabine, Sellert,  Wolfgang, Spiess,  Pirmin, Willoweit,  Dietmar
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
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Gerichtslandschaft Altes Reich von Amend-Traut,  Anja, Baumann,  Anette, Drecktrah,  Volker Friedrich, Liebmann,  Edgar, Ortlieb,  Eva, Schnettger,  Matthias, Senn,  Markus, Wendehorst,  Stephan, Westphal,  Siegrid, Wieland,  Christian, Wunderlich,  Steffen
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
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