Die normative Steuerung der planerischen Abwägung.

Die normative Steuerung der planerischen Abwägung. von Dreier,  Johannes
Ein ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten. Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden. Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie § 50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des § 1 Abs. 5 Satz 4 BauGB, § 1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG, § 12 UVPG und § 7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die normative Steuerung der planerischen Abwägung.

Die normative Steuerung der planerischen Abwägung. von Dreier,  Johannes
Ein ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten. Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden. Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie § 50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des § 1 Abs. 5 Satz 4 BauGB, § 1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG, § 12 UVPG und § 7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die normative Steuerung der planerischen Abwägung.

Die normative Steuerung der planerischen Abwägung. von Dreier,  Johannes
Ein ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten. Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden. Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie § 50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des § 1 Abs. 5 Satz 4 BauGB, § 1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG, § 12 UVPG und § 7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die normative Steuerung der planerischen Abwägung.

Die normative Steuerung der planerischen Abwägung. von Dreier,  Johannes
Ein ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten. Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden. Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie § 50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des § 8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des § 1 Abs. 5 Satz 4 BauGB, § 1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG, § 12 UVPG und § 7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Handbuch des öffentlichen Baurechts

Handbuch des öffentlichen Baurechts von Beckmann,  Martin, Berkemann,  Jörg, Bruns,  Patrick, Dinkhoff,  Marc, Dippe,  Manfred, Dreier,  Johannes, Durinke,  Corinna, Durinke,  Peter, Elgeti,  Till, Fertig,  Alice, Fischer,  Arnd, Gatz,  Stephan, Goldschmidt,  Jürgen, Götze,  Roman, Grünewald,  Klaus, Hartleb,  Torsten, Hoffmann,  Klaus, Hoppenberg,  Michael, Hornmann,  Gerhard, Hurck,  Rudolf, Jacob,  Thomas, Jäde,  Henning, Johlen,  Heribert, Kaniess,  Nicolai, Kause,  Harriet, Korbmacher,  Andreas, Kreuter,  Sven, Krohn,  Günter, Landel,  Christoph, Lau,  Marcus, Meiners,  Claus Georg, Oestermann (vormals Pacher),  Carina, Paar,  Lisa, Postier,  Rüdiger, Rövekamp,  Christiane, Rude,  Stefan, Schaefer,  Anja, Stüer,  Bernhard, Stühler,  Hans-Ulrich, Taubenek,  Olaf, Weiß,  Holger Tobias, Witt,  Siegfried de, Wolf,  Robert, Wurster,  Hansjörg
Zum Grundwerk Das Werk behandelt alle Themen zum öffentlichen Baurecht des Bundes wie der Länder. Zu jeder Phase des Bauvorhabens, von der Prüfung der Zulässigkeit bis hin zum eventuell erforderlichen Rechtsschutz, erhalten Sie aktuelle und präzise Auskunft. Themen von besonderer praktischer Relevanz werden in eigenen Spezialkapiteln zusätzlich in vertiefter Form erläutert. Alle Autoren sind Experten aus der Praxis. Das Faszikelsystem (gelochte Broschuren) bietet neben der einfachen und schnellen Nachsortierung von Aktualisierungslieferungen auch im täglichen Gebrauch praktische Vorteile, denn jedes Kapitel kann einzeln entnommen werden und ist bei Terminen bequem zur Hand. Bei Rechtsänderungen werden die betroffenen Kapitel in einem Guss aktualisiert. Das Einordnen der Ergänzungen ist mit wenigen Handgriffen erledigt. InhaltZulässigkeit von Vorhaben nach Bauplanungs- und BauordnungsrechtBauleitplanungSanierung und StadtentwicklungDenkmalschutz und ErhaltungNaturschutzErschließungs- und ErschließungsbeitragsrechtStraßenbaubeitragsrechtÖffentlich-rechtlicher/Privater NachbarschutzRechtsschutzPlanfeststellungsrechtStaatshaftung und BaurechtRaumordnungBodenordnungStädtebauliche VerträgeBestandsschutzSpezialbeiträge: Konversion, Biogasanlagen, Artenschutz, Wasserrahmen- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, Windenergieanlagen, Mobilfunkanlagen, Photovoltaikanlagen, Energieleitungsnetzausbau, Vergnügungsstätten. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Architektinnen und Architekten, Bauherrinnen und Bauherren, Planungs- und Vermessungsämter, Bauträger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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