DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Intern. Steuerrecht

Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung im Intern. Steuerrecht von Dziurdz,  Kasper
Die 183-Tage-Regel im Fokus! Arbeitnehmer werden häufig ins Ausland entsendet, um dort bei einem verbundenen Unternehmen oder einem Kunden zu arbeiten. Das vorliegende Buch behandelt die Frage, in welchem Staat die daraus erzielten Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit besteuert werden können, wenn sich der Arbeitnehmer nur kurzfristig im Tätigkeitsstaat aufhält. Darüber entscheidet in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen die 183-Tage-Regel. Dabei ist entscheidend, wer der Arbeitgeber ist, in welchem Staat er ansässig ist und ob er eine Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat hat. Nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber ist die 183-Tage-Regel von wesentlicher Bedeutung, denn mit einer Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat ist oft eine Abzugspflicht verbunden. Schwerpunkte der Arbeit: Sinn und Zweck der 183-Tage-Regel Arbeitgeber beim internationalen Arbeitnehmerverleih Arbeitgeberbegriff nach dem OECD-Kommentar 2010 Zurechnung von Vergütungen an eine Betriebsstätte Personengesellschaften als Arbeitgeber Doppelt ansässige Arbeitgeber Der Autor Dr. Dziurd? hat für sein Werk beim Jahreskongress der European Association of Tax Law Professors (EATLP) in Lissabon am 1. Juni den European Academic Tax Thesis Award 2013 (EATTA 2013) erhalten!
Aktualisiert: 2023-05-25
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-22
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Körperschaften im Steuerrecht – Festschrift für Nikolaus Zorn

Körperschaften im Steuerrecht – Festschrift für Nikolaus Zorn von Achatz,  Markus, Beiser,  Reinhold, Bieber,  Thomas, Bodis,  Andrei, Büsser,  Susanne, Drüen,  Klaus-Dieter, Dziurdz,  Kasper, Ebner,  Andrea, Ehrke-Rabel,  Tina, Fellinger,  Michaela, Fraberger,  Friedrich, Gosch,  Dietmar, Hammerl,  Christian, Heinrich,  Johannes, Hirschler,  Klaus, Hohenwarter-Mayr,  Daniela, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kofler,  Georg, Kohlbacher,  Claus, Kühbacher,  Thomas, Lachmayer,  Edeltraud, Lang,  Michael, Mayr,  Gunter, Novak,  Franz, Pülzl,  Peter, Reiner,  Birgit, Reiner,  Jürgen, Rief,  Roland, Rimböck,  Alexander, Schellmann,  Gottfried, Schlager,  Christoph, Schön,  Wolfgang, Seer,  Roman, Staringer,  Claus, Sulz,  Gottfried, Sutter,  Franz Philipp, Torggler,  Ulrich, Tumpel,  Michael, Urnik,  Sabine, Walder,  Gerold, Walter,  Thomas, Weber-Grellet,  Heinrich, Wellinger,  Günter, Wisiak,  Barbara, Zöchling,  Hans
Körperschaften im internationalen Steuerrecht
Aktualisiert: 2023-04-13
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Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts – Festschrift für Hans Zöchling

Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts – Festschrift für Hans Zöchling von Bendlinger,  Stefan, Bernscherer,  Johannes, Bischoff,  Christiane, Bischofreiter,  Andreas, Brugger,  Florian, Damböck,  Andreas, Dziurdz,  Kasper, Ertl,  Peter, Fraberger,  Friedrich, Freitag,  Esther, Garger,  Bernhard, Gloser,  David, Goetz,  Rainer, Halwachs,  Christian, Helnwein,  Andreas, Hirschböck,  Günther, Hirschler,  Klaus, Huber,  Paul, Jann,  Martin, Kalss,  Susanne, Kerschbaumer,  Helmut, Kleemann,  Ferdinand, Kofler,  Georg, Lachmayer,  Edeltraud, Lampel,  Roman, Lang,  Michael, Leitner,  Thomas, Macho,  Roland, Marchgraber,  Christoph, Matzka,  Bettina, Mayer,  Matthias, Mayr,  Gunter, Mlcoch,  Johann, Mölzer-Metz,  Klaudia, Müller,  Ernst, Papst,  Stefan, Perthold,  Johann, Petritz,  Michael, Petutschnig,  Matthias, Plott,  Christoph, Puchner,  Christoph, Punzhuber,  Gerald, Rohrer,  Leopold, Rosar,  Werner, Rosenberger,  Florian, Schilcher,  Michael, Schlager,  Christoph, Schönauer,  Katharina, Schwarzinger,  Michael, Seist,  Wilfried, Slupinski,  Robin, Staringer,  Claus, Stefaner,  Andreas, Strimitzer,  Eugen, Sulz,  Gottfried Maria, Theuerer,  Andreas, Titz-Frühmann,  Elisabeth, Tumpel,  Michael, Vaishor,  Markus, Wagner,  Martin, Walter,  Thomas, Wild-Simhofer,  Alexandra, Wilplinger,  Christian, Winder,  Angelika, Zehetner,  Ulf, Zorn,  Nikolaus
Aktualisiert: 2022-07-07
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KStG | Körperschaftsteuergesetz

KStG | Körperschaftsteuergesetz von Allram,  Lukas, Binder-Gutwinski,  Anna, Blum,  Daniel, Brugger,  Florian, Dziurdz,  Kasper, Ecker,  Thomas, Gombotz,  Stefanie, Gruber,  Martina, Hofbauer-Steffel,  Ines, Hofstätter,  Matthias, Hohenwarter-Mayr,  Daniela, Hristov,  Dimitar, Klokar,  Martin, Knotzer,  Christian, Kofler,  Georg, Lang,  Michael, Marchgraber,  Christoph, Mayer,  Matthias, Mittendorfer,  Markus, Moldaschl,  Katharina, Naux,  Eva, Pinetz,  Erik, Plansky,  Patrick, Ressler,  Gernot, Riedl,  Mario, Röhm,  Birgit, Rust,  Alexander, Schuch,  Josef, Spies,  Karoline, Staringer,  Claus, Streicher,  Annika, Sutter,  Franz, Wenzl,  Michael
Aktualisiert: 2023-05-02
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Praxisfälle Steuerrecht

Praxisfälle Steuerrecht von Dziurdz,  Kasper
Analyse und Hintergründe wichtiger steuerlicher Praxisfälle Welche Ausgaben sind bei gemischt veranlassten Reisen abzugsfähig? Kann eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerlicher Organträger sein? Was sind „Zinsen“ und inwieweit können diese bei konzerninternen Beteiligungserwerben abgezogen werden? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung und Missbrauch? Diesen und zahlreichen anderen steuerlichen Praxisfragen widmet sich das vorliegende Buch. Geschrieben von MitarbeiterInnen am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht, werden einige der interessantesten Fälle und Entscheidungen aus der VwGH-, VfGH-, UFS-, EuGH- und BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre behandelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den Pro- und Kontra-Argumenten, die für und gegen jene Lösungsansätze sprechen, welche von den Steuerpflichtigen, der Finanzverwaltung und letztlich von den Entscheidungsinstanzen vertreten wurden. Durch die einheitliche und systematische Gliederung der Beiträge in „Sachverhalt“, „Rechtsfragen“, „Argumente“ und „Falllösung“ lassen sich die wesentlichen Inhalte schnell erfassen. Hinweise auf weiterführende Literatur ergänzen die Beiträge. Damit bietet das vorliegende Buch Studierenden und Praktikern eine wertvolle Analyse wichtiger steuerlicher Praxisfälle sowie deren Hintergründe.
Aktualisiert: 2020-12-22
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Praxisfälle Steuerrecht

Praxisfälle Steuerrecht von Dziurdz,  Kasper
Analyse und Hintergründe wichtiger steuerlicher Praxisfälle Welche Ausgaben sind bei gemischt veranlassten Reisen abzugsfähig? Kann eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerlicher Organträger sein? Was sind „Zinsen“ und inwieweit können diese bei konzerninternen Beteiligungserwerben abgezogen werden? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung und Missbrauch? Diesen und zahlreichen anderen steuerlichen Praxisfragen widmet sich das vorliegende Buch. Geschrieben von MitarbeiterInnen am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht, werden einige der interessantesten Fälle und Entscheidungen aus der VwGH-, VfGH-, UFS-, EuGH- und BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre behandelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den Pro- und Kontra-Argumenten, die für und gegen jene Lösungsansätze sprechen, welche von den Steuerpflichtigen, der Finanzverwaltung und letztlich von den Entscheidungsinstanzen vertreten wurden. Durch die einheitliche und systematische Gliederung der Beiträge in „Sachverhalt“, „Rechtsfragen“, „Argumente“ und „Falllösung“ lassen sich die wesentlichen Inhalte schnell erfassen. Hinweise auf weiterführende Literatur ergänzen die Beiträge. Damit bietet das vorliegende Buch Studierenden und Praktikern eine wertvolle Analyse wichtiger steuerlicher Praxisfälle sowie deren Hintergründe.
Aktualisiert: 2020-12-22
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Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen

Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen von Althuber,  Franz, Aschauer,  Ewald, Bertl,  Romuald, Binder,  Anna, Dziurdz,  Kasper, Eberhartinger,  Eva, Egger,  Anton, Hirschler,  Klaus, Isack,  Markus, Kalss,  Susanne, Lang,  Michael, Mittelbach-Hörmanseder,  Stéphanie, Mock,  Sebastian, Nicolussi,  Julia, Novotny-Farkas,  Zoltan, Nowotny,  Christian, Riegler,  Christian, Rust,  Alexander, Sailer,  Mariana, Schuch,  Josef, Staringer,  Claus, Wagner,  Teresa, Weiskirchner-Merten,  Katrin
„Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen“ standen im Mittelpunkt der Wiener Bilanzrechtstage 2019. Erhalten Sie mit diesem Werk Antworten auf Ihre betriebswirtschaftlichen, rechnungslegungsrechtlichen, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen - diese werden im Zusammenhang mit der Vergütung von Managern oder der Auf- und Feststellung von Jahresabschlüssen sowohl in sehr grundsätzlicher Form als auch in einzelnen Detailfragen analysiert und diskutiert.Ob für Praktiker oder wissenschaftlich Interessierte: Die multidisziplinäre Aufbereitung des Themas durch namhafte Expertinnen und Experten bietet sowohl Hilfestellung als auch eine vertiefte Diskussion.
Aktualisiert: 2020-12-22
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-04-27
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