Krankenhausreform 2023, Lauterbachs organisiertes Kliniksterben:
Der Titel dieser Projektstudie klingt provokativ!
Doch das organisierte Kliniksterben in Deutschland ist real.
Aktualisiert: 2023-02-16
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Bayern ist klinisch unterversorgt. Die Entfernungen im ländlichen Raum zum nächstgelegenen Krankenhaus sind oft unzumutbar groß. Und es gibt ein jahrzehntelanges Kliniksterben.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Im Corona-Jahr 2020 schließen mindestens 20 Krankenhäuser.
Der Schließungsprozess beschleunigt sich sogar.
Jetzt ist es Zeit, sich dagegen zu wehren.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Medizinische Behandlung eines Patienten – mit seinen Anliegen, Ängsten und Sorgen – ist etwas ganz Besonderes und Wertvolles.
Sie ist Dienst am Menschen.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Eine Bertelmanns-Studie forderte im Jahr 2019 nur 600 statt 1.942 deutschen Krankenhäusern.
Jetzt sind sie wieder da und fordern wieder massive Klinikschließungen - mitten in der Corona-Pandemie!
Aktualisiert: 2022-12-07
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Ihr Pilgerbegleiter möchte Ihnen mit modernen Rosenkranzgebeten, Litaneien, einem Pilgerkreuzweg
und meditativen Gebeten Anregungen für das Gespräch
mit Gott geben.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Dieses Buch ist eine kleine Bildmeditation. Es richtet sich an alle Menschen, die nach einem erfüllten Lebens suchen.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Corona verändert das deutsche Gesundheitswesen.
Das DRG-Fallpauschalensystem zur Abrechnung klinischer Leistungen wird der Corona-Krise nicht gerecht.
Zu befürchten ist ein Kliniksterben.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Das Buch richtet sich an aktive Gegner des Kliniksterben und eruiert mögliche Strategien gegen Kliniksterben angesichts erkannter begrenzter Ressourcen in bundesdeutschen Krankenhäusern.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Was sich als kritischer Beobachter der Politik und damit der Gesellschaft beobachten, notieren, analysieren und kommentieren lässt, und wie es in den Medien zugeht das hat Klaus Emmerich auf seine Art zusammen gefasst.
Seine Lebensstationen heißen Frankfurt (wo sein Vater Opernsänger war), Zürich (wo die Krisen der dreißiger Jahre und dann der Krieg durchschlugen), Berlin (mitten in der Diktatur), Oberkärnten als Schulstation, Wien mit Studium und Berufsanfang unter den Russen, Bonn – Bewährungsproben als Journalist bei Zeitungen und Rundfunkanstalten, erneut Wien als Chefredakteur von FS 2 (mit diversen Programmentwicklungen, jedoch auch dem vielfältigen Club II von Gipfelkonferenz bis Nina Hagen), Washington als Auslandskorrespondent in der Reagan-Ära, Brüssel vor dem EU-Beitritt Österreichs und zuletzt wieder Wien als Un-Ruheständler als freier Publizist und Autor von bisher 13 Büchern.
Anschaulich, persönlich und manchmal hintergründig beschreibt der Autor Signifikantes, Erlebtes und was ihn geprägt hat von den dreißiger Jahren über Diktatur, Krieg und Österreichs Wiedergeburt und Aufstieg bis heute. Dazu vielfältige persönliche oder berufliche Begegnungen u. a. mit Richard Strauß, Wilhelm Furtwängler, Rudolf Bing, Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Helmut Kohl, Bruno Kreisky, Kurt Waldheim, Willy Stoph, Ronald Reagan, Jacques Delors, Jacques Santer, Alois Mock.
Mitten in einem gesellschaftlichen Wandel ohnegleichen verbindet Emmerich mediale Reflexionen mit persönlichen Erfahrungen. Der Berichterstatter vermittelt neue, oft originelle Einblicke und teils dramatische, teils beschauliche, jedoch immer nennenswerte Entwicklungen. Aus der Fülle seines Journalistenlebens lädt Emmerich zum Nachlesen und zum Nachdenken ein.
Aktualisiert: 2019-03-15
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Die Anwendung des Begriffes „innerdeutsche Grenze“ anstelle Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten, ist eine historische und zeitgenössische Lüge. Die Erklärung von Bundeskanzler Willy Brandt im Deutschen Bundestag vom 15. Februar 1973, selbst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 sowie das „Gesetz über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra“ vom 3. Dezember 1984, das vom Bundestag beschlossen und die Zustimmung des Bundesrates erhielt, kennen keine „innerdeutsche Grenze“. Spätestens seit diesen Zeitpunkten gehört das „Phantom von einer innerdeutschen Grenze“, wenn die Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten gemeint ist, ins Vokabular des Kalten Krieges. Trotzdem wird im Beschluss des Stuttgarter Parteitages der CDU (30.11. bis 2.12.2008) die „konsequente Nicht-Anerkennung der inner-deutschen Demarkationslinie als völkerrechtliche Grenze“ noch als von „zentraler Bedeutung“ für die CDU betrachtet!
An Beispielen aus der deutschsprachigen völkerrechtlichen Literatur seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird nachvollziehbar gemacht, wie sich Theorie und Praxis des staats- und völkerrechtlichen Phänomens „Staatsgrenze“ entwickelte. Im Mittelpunkt steht dabei die Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten, die nicht mit Mauer und Stacheldraht (Sicherungsanlagen) gleichzusetzen ist. Die Regeln der Ein- und Ausreise werden grundsätzlich in souveräner Entscheidung durch die Staaten geregelt. Ausnahme bildet der Ort des Grenzübertritts. Das illegale Passieren über die „grüne“ oder befestigte Staatsgrenze, egal in welcher Richtung, gestattet kein Staat. Der Inhalt des Grenzgesetzes der DDR aus dem Jahre 1982, zieht sich wie ein roter Leitfaden durch das gesamte Buch.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Das Thema der Staatsgrenze zwischen beiden deutschen Staaten hat an Aktualität nichts verloren.
Unverändert wird der Verlauf dieser Grenze mit den Sicherungsanlagen, die sich ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der DDR befanden, gleichgesetzt. Diese Staatsgrenze (von 1949 bis 1990), wird nicht mehr als Zonengrenze oder Demarkationslinie, dafür pünktlich zum 25. Jahrestag der Wiedervereinigung als „innerdeutsche Grenze“ bezeichnet.
Die Staatsgrenze hatte völkerrechtlichen Charakter. Sie reichte in das Erdinnere und an die Begrenzung zum Weltraum. Aus ihr wurden am 03.Oktober 1990, 0.00 Uhr, Landesgrenzen zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern.
Die innere DDR-Grenze um Westberlin wurde grundsätzlich durch die Rechtsvorschriften der DDR bestimmt.
Am Beispiel des Grenzgesetzes der DDR aus dem Jahre 1982 werden die völker- und staatsrechtlichen Grundfragen gestellt, ohne dass vom Leser juristisches Fachwissen vorausgesetzt wird.
Die skizzierten Staatsgrenzen zwischen den Nachbarn CSSR und Polen erhärten die völkerrechtliche Bedeutung aller Staatsgrenzen.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Mit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus, die mit der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerwehrmacht im Mai 1945 ihren Anfang nahm, kam es in den vier Besatzungszonen darauf an, auch die Köpfe der Menschen von nazifaschistischer Ideologie frei zu machen und ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland aufzubauen, wie es die Potsdamer Konferenz 1945 beschloß. Der Alliierte Kontrollrat, der sich aus den obersten Militärs der vier Besatzungsmächte zusammensetze, übte die Regierungsgewalt aus. Seine Beschlüsse konnten nur einstimmig gefasst werden. Das betraf selbstverständlich auch alle Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung.
Im Buch wird
- dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 "Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit schuldig gemacht haben";
- der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen";
- der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 "Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen"
besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Sie bildeten die Grundlage für das "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 für Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden und den "Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland über die Anwendung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 über die Entnazifizierung" vom 16. August 1947.
Der Autor erläutert beispielhaft das unterschiedliche Herangehen nicht nur der Besatzungsmächte 1945 bis 1949. Es wird weitgehend darauf verzichtet, diese Dokumente zu kommentieren, weil sie Sinn, Inhalt, Ziel und auch Fehler der Entnazifizierung in Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren am deutlichsten widerspiegeln.
Die nach Anschluß der DDR 1990 regierungsamtlich betriebene angeblich alternativlose Delegitimierung dieses antifaschistischen Staates und seiner Staatsbürger sowie seine Gleichsetzung mit der Unmenschlichkeit des Nazifaschismus wird an dokumentierten Beispielen deutlich gemacht.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Die Staatsgrenze war untrennbar von der Existenz beider deutscher Staaten. Ihr Verlauf wurde durch Vereinbarungen zwischen ihnen und den ehemaligen Besatzungsmächten, die ihre Zonen abgrenzten, bestimmt.
Der Grundlagenvertrag DDR/BRD aus dem Jahre 1972, der als Staatsvertrag ausgestaltet war, bestimmte u.a. die Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission. Sie erhielt die Aufgabe, vor allem den Verlauf dieser Staatsgrenze zu überprüfen, soweit erforderlich zu erneuern, ergänzen, festzustellen oder festzulegen, eine Grenzdokumentation zu erarbeiten und sonstige mit dem Grenzverlauf zusammenhängende Probleme zu klären.
Im Zeitraum vom 31. Januar 1973 bis 26. Oktober 1978 hielt sie insgesamt 44 Sitzungen ab. Sie bildete unter Zuziehung von Experten zeitweilige Arbeitsgruppen.
Die geodätischen Vermessungen ergaben eine Länge der Grenze von 1.296,7 km, davon entfielen 14,9 km auf die festgelegte Seegrenze (Territorialgewässergrenze) in der Lübecker Bucht. Nicht festgelegt bzw. festgestellt wurden etwa 95 km in der Elbe und rund 1,2 km in der Warmen Bode. Die Staatsgrenze wurde auf dem Festland unter anderem mit 15.028 neuen Grenzsteinen gekennzeichnet (siehe Titelblatt). Die Staatsgrenze zwischen beiden Staaten verlief genau in der Mitte dieser Grenzsteine.
Die Identifizierung des Verlaufs der Grenze mit der einseitigen Sicherung durch die DDR ist ein Irrweg, der in der Öffentlichkeit immer noch herumgeistert.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Im April 2015 jährt sich zum fünfundzwanzigsten Mal jener Tag, an dem das Vermächtnis des Zentralen Runden Tisches, der Entwurf einer neuen Verfassung für die DDR, fertig gestellt und den Abgeordneten der Volkskammer übergeben wurde.
Die weltbekannte Schriftstellerin Christa Wolf (1929-2011) verfasste die Präambel.
Im Zusammenhang mit Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der die Gültigkeit dieses Provisoriums solange bestimmt, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", darf der Verfassungsentwurf des Runden Tisches nicht übergangen werden.
Die Zeit ist überreif, die Diskussion über eine Gesamtdeutsche Verfassung neu zu beleben. Das Bewährte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wäre selbstverständlich wichtiger Bestandteil dieser Verfassung.
Das Argument, als sechsunddreißigste Änderung im Art. 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. September 1990 festgeschrieben, eine Verfassung könnte erst nach "Vollendung der Einheit und Freiheit" verabschiedet werden, steht auf tönernen Füssen. In den vergangenen fast 25 Jahren seit Anschluss der DDR an die BRD, wird immer wieder deutlich gemacht, wie und auf welche Art und Weise diese Vollendung der Einheit hinausgeschoben werden kann und wird.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Bis zum Anschluß der DDR an die BRD, oder völkerrechtlich zwischen beiden deutschen Staaten als Beitritt zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbart, war Berlin die Hauptstadt der DDR. Das war bereits in der Verfassung vom 07. Oktober 1949 geregelt und wurde in der durch Volksentscheid angenommenen Verfassung vom 6. April 1968 bekräftigt. Ganz-Berlin, einschließlich Westberlin, lag inmitten und auf dem Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Im Unterschied zu den im Völkerrecht gewohnheitsrechtlich und vertraglich bestimmten Regeln, denen auch die Staatsgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten unterlag, wie: - Fortsetzung der Grenzlinie nach oben in den Luftraum bis an die Grenze zum Weltraum; - Weiterführen der Grenzlinie senkrecht-nach unten, theoretisch bis zum Mittelpunkt der Erde; - Grenzfestlegungen und Grenzfeststellungen nur in Vereinbarungen zwischen beiden Staaten; - strikte Trennung von staatsrechtlich bestimmten Grenzregime und völkerrechtlich vereinbarten Verlauf der Staatsgrenze, galten diese Regeln an der Grenze um Westberlin nicht. Daraus ergibt sich aus der Sicht des Verfassers die Konsequenz, dass die Grenze um Westberlin einen anderen rechtlichen Charakter haben musste als die Staatsgrenze zwischen der DDR und der BRD. Weil das so war, spielte der politisch umstrittene Status der Hauptstadt der DDR einerseits und der Status Westberlins andererseits eine bedeutende Rolle. Auch die Rechtsstandpunkte beider Seiten waren diametral entgegengesetzt. Fazit: Die Grenze um Westberlin war eine innere Grenze der DDR, an der grundsätzlich ihr Recht galt und wirksam war.
Aktualisiert: 2019-03-20
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Als epochales, oft unterschätztes Ereignis fordert der Euro in der nächsten Zeit alle Beteiligten heraus. Klaus Emmerich untersucht, was es mit dem neuen Geld in der Vorgeschichte, der Vorgabe, den politischen Hintergründen und den praktischen Folgen auf sich hat. Der Autor setzt sich für ein neues Geld-Gefühl ein. Der Euro, als Buchgeld schließlich schon bald drei Jahre vorhanden, müsse nun für jedermann beweisen, dass er nützlich, verlässlich, stabil und zukunftsfähig ist.
Anders als frühere Reformen und Umstellungen der Währungen, wo die Bürger belastet und über die Zukunft im Unklaren belassen worden waren, steht der Euro im stabilen Zentrum eines ganzen Systems. Schon im Vergleich mit der Geschichte und der Entwicklung des Geldes belegen die bisherigen Erfolge des Euro als Buchgeld: Das neue Geld ist wertbeständig und krisenfest. Außerdem erweist es sich als ein Bindeglied zur europäischen Integration und als Zuchtmeister stabiler, wirtschaftlicher und vor allem auch budgetärer Verhältnisse in Europa.
Vor diesem Hintergrund bietet Emmerich eine Fülle von Informationen für Praktiker. Es wird herausgearbeitet, dass es sich nicht um eine Reform im Stil früherer Einschnitte handelt, sondern um eine absolut wertbeständige Fortsetzung der bisherigen Stabilitätspolitik für den Schilling: Die Umrechnung vom alten zum neuen Geld, Auf- und Abrundung, die Folgen für Preise, Verträge, die zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen, der Schutz vor Fälschungen, dazu ein Blick in die wirtschaftliche Zukunft nach dem Ende der Inflation, einer weiteren Folge des neuen Geldes.
Dargestellt wird das in der Praxis bereits bewährte, vertraglich abgesicherte System der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Das System der Geldwertstabilität erweist sich jetzt - nicht zuletzt in der harten Auseinandersetzung mit dem amerikanischen Dollar - als volltauglich für den historischen Übergang zum Euro. Auf leicht fassliche Weise wird der neueste Stand der komplizierten Zusammenhänge der Währungspolitik erhellt. Graphiken, Vergleiche der Verbraucherpreise und der Rechtsfolgen sowie ein Glossar ergänzen verbraucher- und bürgernah "die größte Geldoperation aller Zeiten".
Aktualisiert: 2019-07-09
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