Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis "angenommen", denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis "angenommen", denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis "angenommen", denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis "angenommen", denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie trägt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage für ein richtiges Verständnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Überblick über die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausführliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22.12.2004 wurden die nationalen Voraussetzungen für die Schaffung der Europäischen Gesellschaft (SE - Societas Europaea) geschaffen. Im Rahmen dieses Ausführungsgesetzes werden zum einen die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen geregelt, zum anderen die mitbestimmungsrechtlichen Bestimmungen.
Das Werk gliedert sich in vier Teile:
- Einführung in die Genese der SE
- Überblick über die gesellschaftlichen Regelungen der SE
- Ausführliche Erläuterung des SE-Beteiligungsgesetzes
- Zusammenstellung der wichtigsten normativen Grundlagen
Die Vielfalt der Mitbestimmungssysteme und Traditionen in den verschiedenen Mitgliedstaaten hat dazu geführt, dass die ursprüngliche Idee eines einheitlichen europäischen Modells der Arbeitnehmerbeteiligung aufgegeben wurde. Vielmehr bietet die Richtlinie einen Rechtsrahmen, der den Mitgliedstaaten eine einheitliche Grundstruktur für die Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer vorgibt. Entscheidendes Grundprinzip ist hierbei der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer durch das Vorher-/Nachher-Prinzip.
Die Umsetzung im SE-Beteiligungsgesetz hat folgenden Inhalt:
- Teil 1 enthält allgemeine Vorschriften zu Zielsetzung, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich.
- Teil 2 behandelt das besondere Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer, insbesondere seine Bildung und Zusammensetzung einschließlich der Regelungen zum Wahlgremium sowie zum Verhandlungsverfahren.
- Teil 3 regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE einschließlich der notwendigen Inhalte einer Vereinbarung und der gesetzlichen Vorsorge (SE-Betriebsrat kraft Gesetzes und Mitbestimmung kraft Gesetzes) für den Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt.
- In Teil 4 werden die Grundsätze der Zusammenarbeit und notwendige Schutzbestimmungen aufgeführt.
- Teil 5 enthält besondere Vorschriften sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.
Die Autoren waren am Gesetzgebungsverfahren als Referenten und externe Sachverständige unmittelbar beteiligt.
Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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