Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlichkeitsrechten verbunden sind, auf die Erben des verstorbenen Rechtsträgers übergehen. Damit ist es dem Gericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung gelungen, Schadensersatzansprüche der Erben wegen einer Verletzung der vermögenswerten Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu begründen.
Die Autorin legt einen ersten Schwerpunkt darauf, die dogmatische und rechtspolitische Berechtigung dieser Rechtsfortbildung zu überprüfen und untersucht dabei auch alternative, vom BGH nicht gewürdigte Möglichkeiten einer Verstärkung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der praktischen Konsequenzen, die sich aus der Anwendung erbrechtlicher Vorschriften auf die vermögenswerten Bestandteile von Persönlichkeitsrechten ergeben.
Nach Meinung der Autorin ist dem BGH im Ergebnis eine überzeugende Rechtsfortbildung gelungen, die bestehende Lücken im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsschutzes schließt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung besteht darin, daß die Anwendung einiger erbrechtlicher Bestimmungen auf die vermögenswerten Teilbereiche von Persönlichkeitsrechten aus Gründen eines effektiven postmortalen Persönlichkeitsschutzes Modifikationen erfordert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlichkeitsrechten verbunden sind, auf die Erben des verstorbenen Rechtsträgers übergehen. Damit ist es dem Gericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung gelungen, Schadensersatzansprüche der Erben wegen einer Verletzung der vermögenswerten Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu begründen.
Die Autorin legt einen ersten Schwerpunkt darauf, die dogmatische und rechtspolitische Berechtigung dieser Rechtsfortbildung zu überprüfen und untersucht dabei auch alternative, vom BGH nicht gewürdigte Möglichkeiten einer Verstärkung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der praktischen Konsequenzen, die sich aus der Anwendung erbrechtlicher Vorschriften auf die vermögenswerten Bestandteile von Persönlichkeitsrechten ergeben.
Nach Meinung der Autorin ist dem BGH im Ergebnis eine überzeugende Rechtsfortbildung gelungen, die bestehende Lücken im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsschutzes schließt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung besteht darin, daß die Anwendung einiger erbrechtlicher Bestimmungen auf die vermögenswerten Teilbereiche von Persönlichkeitsrechten aus Gründen eines effektiven postmortalen Persönlichkeitsschutzes Modifikationen erfordert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlichkeitsrechten verbunden sind, auf die Erben des verstorbenen Rechtsträgers übergehen. Damit ist es dem Gericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung gelungen, Schadensersatzansprüche der Erben wegen einer Verletzung der vermögenswerten Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu begründen.
Die Autorin legt einen ersten Schwerpunkt darauf, die dogmatische und rechtspolitische Berechtigung dieser Rechtsfortbildung zu überprüfen und untersucht dabei auch alternative, vom BGH nicht gewürdigte Möglichkeiten einer Verstärkung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der praktischen Konsequenzen, die sich aus der Anwendung erbrechtlicher Vorschriften auf die vermögenswerten Bestandteile von Persönlichkeitsrechten ergeben.
Nach Meinung der Autorin ist dem BGH im Ergebnis eine überzeugende Rechtsfortbildung gelungen, die bestehende Lücken im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsschutzes schließt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung besteht darin, daß die Anwendung einiger erbrechtlicher Bestimmungen auf die vermögenswerten Teilbereiche von Persönlichkeitsrechten aus Gründen eines effektiven postmortalen Persönlichkeitsschutzes Modifikationen erfordert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlichkeitsrechten verbunden sind, auf die Erben des verstorbenen Rechtsträgers übergehen. Damit ist es dem Gericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung gelungen, Schadensersatzansprüche der Erben wegen einer Verletzung der vermögenswerten Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu begründen.
Die Autorin legt einen ersten Schwerpunkt darauf, die dogmatische und rechtspolitische Berechtigung dieser Rechtsfortbildung zu überprüfen und untersucht dabei auch alternative, vom BGH nicht gewürdigte Möglichkeiten einer Verstärkung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der praktischen Konsequenzen, die sich aus der Anwendung erbrechtlicher Vorschriften auf die vermögenswerten Bestandteile von Persönlichkeitsrechten ergeben.
Nach Meinung der Autorin ist dem BGH im Ergebnis eine überzeugende Rechtsfortbildung gelungen, die bestehende Lücken im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsschutzes schließt. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung besteht darin, daß die Anwendung einiger erbrechtlicher Bestimmungen auf die vermögenswerten Teilbereiche von Persönlichkeitsrechten aus Gründen eines effektiven postmortalen Persönlichkeitsschutzes Modifikationen erfordert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Das Hamburger Handbuch des Exportrechts dient als Nachschlagewerk für die Durchführung von Exporten.
Der "Exportvertrag" ist kein gesetzlich normierter Vertrag, sondern setzt sich aus den verschiedensten Komponenten zusammen. Das Handbuch fasst alle Spezialbereiche, die bei einem solchen "Exportvertrag" berührt werden, systematisch zusammen und bietet so einen raschen Einstieg in die komplexe Materie. Von den Vertragsformen über die Bereiche Exportkontrolle, Marktordnung, Zoll und Steuern, Absicherung von Exportrisiken bis zu der Frage der Behandlung von Rechtsstreitigkeiten werden alle Themen für die Praxis aufbereitet. Das Zusammenspiel der nationalen mit den europäischen und internationalen Rechtsnormen findet dabei stets Berücksichtigung. Jeder der über 50 Abschnitte wurde von einem Spezialisten im jeweiligen Bereich verfasst.
Praxistipps und Musterverträge komplettieren das Werk.
Vorteile auf einen Blick
- Nachschlagewerk für exportrechtliche Fragen
- Musterverträge
- kompakte Darstellung
- von Praktikern für Praktiker
Zu den Autoren
Herausgeber und Autoren sind Vertreter der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, von Universitäten und Handelskammer.
Zielgruppe
Für Juristen, Exportkaufleute und Außenhandelsunternehmen (Exportversicherer, Logistikunternehmer, Exportfinanzierer).
Aktualisiert: 2020-05-14
Autor:
Erwin Abele,
Jo Aschenbrenner,
Wiebke Baars,
Tobias Bender,
Axel Bösch,
Steffen Breßler,
Jan Brinkmann,
Eckart Brödermann,
Axel Freiherr von dem Bussche,
Wolfgang Deuchler,
Philipp von Dietze,
Rainer Freise,
Winfried Furnell,
Cornelia Gädigk,
Hartmut Garz,
Christian Graf,
Anna Gregoritza,
Inka Hanefeld,
Richard Happ,
Lothar Harings,
Olaf Hartenstein,
Christoph Hasche,
Kai van Hove,
Ralf Imhof,
Justus Jansen,
Bettina Joos,
Ingo Junker,
Jost Kienzle,
Kathrin Kim,
Oliver Korte,
Nicoletta Kröger,
Kay Masorsky,
Jan Heiner Nedden,
Axel Neelmeier,
Arne Olbrisch,
Marian Paschke,
Jan-Erik Pötschke,
Stefan Rindfleisch,
Henning Rüth,
Peter Bowman Rutledge,
Heiko Saur,
Ulrich Schrömbges,
Markus Schulz,
Dieter Schwampe,
Gerd Schwendinger,
Dieter Strubenhoff,
Günther Strunk,
Jörg Philipp Terhechte
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