Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung von Gerson,  Oliver Harry, Gubitz,  Michael, Hailer,  Claudia, Ignor,  Alexander, Schmitt-Leonardy,  Charlotte, Weber,  Gubitz Gerson Hailer, Weber,  Jakob
Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht. Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft. Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung von Gerson,  Oliver Harry, Gubitz,  Michael, Hailer,  Claudia, Ignor,  Alexander, Schmitt-Leonardy,  Charlotte, Weber,  Gubitz Gerson Hailer, Weber,  Jakob
Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht. Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft. Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
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Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung von Gerson,  Oliver Harry, Gubitz,  Michael, Hailer,  Claudia, Ignor,  Alexander, Schmitt-Leonardy,  Charlotte, Weber,  Gubitz Gerson Hailer, Weber,  Jakob
Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht. Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft. Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung

Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung von Gerson,  Oliver Harry, Gubitz,  Michael, Hailer,  Claudia, Ignor,  Alexander, Schmitt-Leonardy,  Charlotte, Weber,  Gubitz Gerson Hailer, Weber,  Jakob
Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht. Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft. Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA.

Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. von Hailer,  Claudia
Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA.

Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. von Hailer,  Claudia
Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA.

Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. von Hailer,  Claudia
Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA.

Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. von Hailer,  Claudia
Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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