Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen,
Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der Seeschifffahrt.
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke ✝, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen,
Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der Seeschifffahrt.
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke ✝, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen,
Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der Seeschifffahrt.
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke ✝, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Leiharbeit ist die Beschäftigungsform mit dem höchsten Wachstum: Aber die erhofften "Klebeeffekte" von Leiharbeitnehmer/innen in den Einsatzbetrieben sind weitgehend ausgeblieben.
Bei steigenden Leiharbeitnehmeranteilen gegenüber "regulärer Stammbeschäftigung", ist Leiharbeit auch Gegenstand und Aufgabenbereich der Betriebsräte in Entleihbetrieben. Aber mit den bestehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen können die Erosionsprozesse in den Einsatzbetrieben oft nur unzureichend zurückgedrängt werden.
Wie kann Leiharbeit gestaltet und reguliert werden? Eine Strategie ist der mäßige Einsatz von Leiharbeit als "Personalpuffer" zur Stabilisierung der Stammbelegschaft. Ein anderer Versuch zielt auf Begrenzung durch die Vereinbarung einer Quote für Leitarbeitnehmer und andere prekäre Beschäftigungsformen.
Welchen Problemen stehen Betriebsräte bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung gegenüber? Welche betriebspolitischen und betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, aber auch Forderungen erwachsen aus dem Status quo sowohl zum Schutz der Stammbelegschaften als auch der Leiharbeitnehmer/innen?
Die Tagung der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund widmete sich im November 2007 diesen und weiteren Fragen. In Vorträgen und Diskussionen wurden Bedingungen analysiert, betriebliche Beispiele dargestellt und Handlungswege diskutiert.
Aktualisiert: 2022-09-23
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Die umfassende Änderung
des EBRG durch das 2. EBRG-ÄndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen für die Beteiligung von Europäischen Betriebsräten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen für die einschneidenden Änderungen.
Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars
geht auf sämtliche, vielfach ergänzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand über:
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information und Konsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung,
den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenüber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie die Berichtspflicht der EBR gegenüber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar,
die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR,
Soll-Vorschriften für Inhalte von EBR-Vereinbarungen,
die Möglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung von Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen,
Fortbildung, Sachverständigenheranziehung und Kostentragung,
Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie
Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite,
Auswirkungen des Brexits auf die Mandate von EBR-Mitgliedern in und aus UK,
Änderung von EBR-RL und EBRG zur Zulässigkeit von Sitzungsteilnahmen und Beschlussfassungen per Videokonferenz für Mandatsträger in der Seeschifffahrt.
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europäischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkörpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fällen von Verstößen gegen Unterrichtungs- und Anhörungspflichten.
Besonders praxisnah:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird, zusätzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erläutert.
Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnähe.
Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Die Autoren
bringen ihre Beratungserfahrungen in der Betreuung von EBR- und SE-Gremien ein. Sie waren in das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung der EBR-RL und zur Änderung des EBRG eingebunden: Prof. Dr. Thomas Blanke ✝, Oldenburg | Ralf-Peter Hayen, Ass. jur., Referatsleiter, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht, Berlin | Olaf Kunz, Rechtsanwalt, Leiter der Tarifabteilung der IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Dr. Sandra Birte Carlson, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-04-21
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Sie befassen sich regelmäßig mit Fragen des Arbeitsrechts oder möchten sich über dessen Entwicklung zuverlässig und umfassend informieren? Mit dem Jahrbuch des Arbeitsrechts erhalten Sie Jahr für Jahr ein hervorragendes Nachschlagewerk mit beachtlichem Informationswert. Über das aktuelle Tagesgeschehen hinaus eröffnet es ein Diskussionsforum für arbeitsrechtliche Problemstellungen. Besondere Bedeutung kommt deshalb der umfassenden Dokumentation der neueren Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur zu. Die Abhandlungen namhafter Repräsentanten des Arbeitsrechts behandeln ein breit gefächertes Temenspektrum: Bedeutung des AGG für die Interessenvertretungen, Bedeutung des AGG für die Unternehmen, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts, Kollektives Arbeitsrecht im Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Die Herausgeberin, Ingrid Schmidt, ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Die Verfasser der Beiträge sind namhafte Repräsentanten des Arbeitsrechts und ausgewiesene Spezialisten.
Aktualisiert: 2023-01-04
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