Die Beschäftigung der Verfassungsrechtler mit den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen Argumentation konzentriert sich auf die grundlegende methodologische Frage, auf die "Rekonstruktion" des Zwecks des anzuwendenden Verfassungsprinzips und auf die Methodologie der Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips. Daraus erschließen sich dem Autor eine Reihe weiterer Fragen: Welche Rolle spielt das Vorverständnis der Interpreten bei der Anwendung der Verfassung? Gibt es nur eine universelle Struktur oder eine eventuelle Variabilität der Struktur des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes? Zu welchen Folgen führt die Spannung zwischen Kognitivismus und Dezisionismus bei der Anwendung der Verfassung? Hat die inhaltliche hierarchische Struktur der Verfassung, also der Schutz des Verfassungskerns, auch bestimmte Folgen für die Interpretation der Verfassung? Spielt die verfassungsrechtliche Argumentation auch bei der Bewältigung der Externalitäten, also der ungünstigen Begleiterscheinungen des Rechtsstaats, wie etwa die Überlastung der Verfassungsgerichte einerseits und deren Aktivismus andererseits, eine bestimmte Rolle?
Einen Rahmenkonsens über die Methoden der verfassungsrechtlichen Argumentation hält der Autor für eine der Bedingungen des rationalen juristischen Diskurses bei der Anwendung der Verfassung. Der Zweck des Konsenses liegt nach ihm nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, er dient vielmehr der Klarheit und der Überzeugungskraft der Argumentation und zwingt die Diskursteilnehmer auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In dieser Arbeit versucht der Autor, einige der grundlegenden Probleme der Rechtsphilosophie zu analysieren. Zu diesen zählen das Verhältnis der Kategorien der Freiheit und der Macht zur Welt der Normen und die Beziehungen zwischen Sein und Sollen, Normen und Prinzipien, positivem Recht und Naturrecht, Recht und Gerechtigkeit. Die Analyse umfaßt ontologische Aspekte (Recht als Verbindung von spezifisch rechtlichen, moralischen und Machtelementen), erkenntnistheoretische Aspekte (Recht als Ergebnis der Spannung zwischen Wissen und Wollen) und zuletzt axiologische Aspekte (Recht im Verhältnis zur Gerechtigkeit).
Der erkenntnistheoretische Ausgangspunkt vorzulegender Überlegungen ist die Humesche-Jörgensensche These, der zufolge ein Sollen nicht aus einem Sein abgeleitet werden kann. Methodologisch geht es um die Analyse der Struktur der untersuchten Begriffe. Denn erst der Konsens über die Struktur der Begriffe ermöglicht die Formulierung von analytischen, empirischen und normativen Argumenten zur Lösung der genannten Probleme. Der Zweck des Konsenses liegt nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, sondern in der Gewinnung eines gemeinsamen, einheitlichen Diskursgegenstandes und in der Präzisierung der jeweiligen Standpunkte. Dies dient der Klarheit und zwingt die Diskursteilnehmer dazu, sich des vorgegebenen "Algorithmus" der Begriffsstruktur zu bedienen und auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In dieser Arbeit versucht der Autor, einige der grundlegenden Probleme der Rechtsphilosophie zu analysieren. Zu diesen zählen das Verhältnis der Kategorien der Freiheit und der Macht zur Welt der Normen und die Beziehungen zwischen Sein und Sollen, Normen und Prinzipien, positivem Recht und Naturrecht, Recht und Gerechtigkeit. Die Analyse umfaßt ontologische Aspekte (Recht als Verbindung von spezifisch rechtlichen, moralischen und Machtelementen), erkenntnistheoretische Aspekte (Recht als Ergebnis der Spannung zwischen Wissen und Wollen) und zuletzt axiologische Aspekte (Recht im Verhältnis zur Gerechtigkeit).
Der erkenntnistheoretische Ausgangspunkt vorzulegender Überlegungen ist die Humesche-Jörgensensche These, der zufolge ein Sollen nicht aus einem Sein abgeleitet werden kann. Methodologisch geht es um die Analyse der Struktur der untersuchten Begriffe. Denn erst der Konsens über die Struktur der Begriffe ermöglicht die Formulierung von analytischen, empirischen und normativen Argumenten zur Lösung der genannten Probleme. Der Zweck des Konsenses liegt nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, sondern in der Gewinnung eines gemeinsamen, einheitlichen Diskursgegenstandes und in der Präzisierung der jeweiligen Standpunkte. Dies dient der Klarheit und zwingt die Diskursteilnehmer dazu, sich des vorgegebenen "Algorithmus" der Begriffsstruktur zu bedienen und auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Beschäftigung der Verfassungsrechtler mit den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen Argumentation konzentriert sich auf die grundlegende methodologische Frage, auf die "Rekonstruktion" des Zwecks des anzuwendenden Verfassungsprinzips und auf die Methodologie der Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips. Daraus erschließen sich dem Autor eine Reihe weiterer Fragen: Welche Rolle spielt das Vorverständnis der Interpreten bei der Anwendung der Verfassung? Gibt es nur eine universelle Struktur oder eine eventuelle Variabilität der Struktur des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes? Zu welchen Folgen führt die Spannung zwischen Kognitivismus und Dezisionismus bei der Anwendung der Verfassung? Hat die inhaltliche hierarchische Struktur der Verfassung, also der Schutz des Verfassungskerns, auch bestimmte Folgen für die Interpretation der Verfassung? Spielt die verfassungsrechtliche Argumentation auch bei der Bewältigung der Externalitäten, also der ungünstigen Begleiterscheinungen des Rechtsstaats, wie etwa die Überlastung der Verfassungsgerichte einerseits und deren Aktivismus andererseits, eine bestimmte Rolle?
Einen Rahmenkonsens über die Methoden der verfassungsrechtlichen Argumentation hält der Autor für eine der Bedingungen des rationalen juristischen Diskurses bei der Anwendung der Verfassung. Der Zweck des Konsenses liegt nach ihm nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, er dient vielmehr der Klarheit und der Überzeugungskraft der Argumentation und zwingt die Diskursteilnehmer auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Beschäftigung der Verfassungsrechtler mit den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen Argumentation konzentriert sich auf die grundlegende methodologische Frage, auf die "Rekonstruktion" des Zwecks des anzuwendenden Verfassungsprinzips und auf die Methodologie der Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips. Daraus erschließen sich dem Autor eine Reihe weiterer Fragen: Welche Rolle spielt das Vorverständnis der Interpreten bei der Anwendung der Verfassung? Gibt es nur eine universelle Struktur oder eine eventuelle Variabilität der Struktur des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes? Zu welchen Folgen führt die Spannung zwischen Kognitivismus und Dezisionismus bei der Anwendung der Verfassung? Hat die inhaltliche hierarchische Struktur der Verfassung, also der Schutz des Verfassungskerns, auch bestimmte Folgen für die Interpretation der Verfassung? Spielt die verfassungsrechtliche Argumentation auch bei der Bewältigung der Externalitäten, also der ungünstigen Begleiterscheinungen des Rechtsstaats, wie etwa die Überlastung der Verfassungsgerichte einerseits und deren Aktivismus andererseits, eine bestimmte Rolle?
Einen Rahmenkonsens über die Methoden der verfassungsrechtlichen Argumentation hält der Autor für eine der Bedingungen des rationalen juristischen Diskurses bei der Anwendung der Verfassung. Der Zweck des Konsenses liegt nach ihm nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, er dient vielmehr der Klarheit und der Überzeugungskraft der Argumentation und zwingt die Diskursteilnehmer auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In dieser Arbeit versucht der Autor, einige der grundlegenden Probleme der Rechtsphilosophie zu analysieren. Zu diesen zählen das Verhältnis der Kategorien der Freiheit und der Macht zur Welt der Normen und die Beziehungen zwischen Sein und Sollen, Normen und Prinzipien, positivem Recht und Naturrecht, Recht und Gerechtigkeit. Die Analyse umfaßt ontologische Aspekte (Recht als Verbindung von spezifisch rechtlichen, moralischen und Machtelementen), erkenntnistheoretische Aspekte (Recht als Ergebnis der Spannung zwischen Wissen und Wollen) und zuletzt axiologische Aspekte (Recht im Verhältnis zur Gerechtigkeit).
Der erkenntnistheoretische Ausgangspunkt vorzulegender Überlegungen ist die Humesche-Jörgensensche These, der zufolge ein Sollen nicht aus einem Sein abgeleitet werden kann. Methodologisch geht es um die Analyse der Struktur der untersuchten Begriffe. Denn erst der Konsens über die Struktur der Begriffe ermöglicht die Formulierung von analytischen, empirischen und normativen Argumenten zur Lösung der genannten Probleme. Der Zweck des Konsenses liegt nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, sondern in der Gewinnung eines gemeinsamen, einheitlichen Diskursgegenstandes und in der Präzisierung der jeweiligen Standpunkte. Dies dient der Klarheit und zwingt die Diskursteilnehmer dazu, sich des vorgegebenen "Algorithmus" der Begriffsstruktur zu bedienen und auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Beschäftigung der Verfassungsrechtler mit den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen Argumentation konzentriert sich auf die grundlegende methodologische Frage, auf die "Rekonstruktion" des Zwecks des anzuwendenden Verfassungsprinzips und auf die Methodologie der Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips. Daraus erschließen sich dem Autor eine Reihe weiterer Fragen: Welche Rolle spielt das Vorverständnis der Interpreten bei der Anwendung der Verfassung? Gibt es nur eine universelle Struktur oder eine eventuelle Variabilität der Struktur des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes? Zu welchen Folgen führt die Spannung zwischen Kognitivismus und Dezisionismus bei der Anwendung der Verfassung? Hat die inhaltliche hierarchische Struktur der Verfassung, also der Schutz des Verfassungskerns, auch bestimmte Folgen für die Interpretation der Verfassung? Spielt die verfassungsrechtliche Argumentation auch bei der Bewältigung der Externalitäten, also der ungünstigen Begleiterscheinungen des Rechtsstaats, wie etwa die Überlastung der Verfassungsgerichte einerseits und deren Aktivismus andererseits, eine bestimmte Rolle?
Einen Rahmenkonsens über die Methoden der verfassungsrechtlichen Argumentation hält der Autor für eine der Bedingungen des rationalen juristischen Diskurses bei der Anwendung der Verfassung. Der Zweck des Konsenses liegt nach ihm nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, er dient vielmehr der Klarheit und der Überzeugungskraft der Argumentation und zwingt die Diskursteilnehmer auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die insgesamt auf 12 Bände konzipierte Edition „Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa" ist ein wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von Herausgebern und Autoren. Es wendet sich an die staats- und verfassungsrechtliche Praxis und Theorie, dient als Nachschlagewerk zum gegenwärtigen Stand und zur Entwicklung der Grundrechte und ihrer Dogmatik in Deutschland sowie in den europäischen Staaten als der Keimzelle einer künftigen europäischen Grundordnung. Die Allgemeinen Lehren und die Einzelgrundrechte Deutschlands werden ausführlich dargestellt und zugleich grundrechtliche Wechselwirkungen aufgezeigt. Es werden übereinstimmende wie unterschiedliche dogmatische Strömungen behandelt; die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird eingehend und kritisch beleuchtet.
Der vorliegende Band IX widmet sich den Grund- und Menschenrechten der Staaten in Osteuropa (Russland, Ukraine), Südosteuropa (u.a. Rumänien, Bulgarien, Kaukasus) und Ostmitteleuropa (u.a. Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Ex-Jugoslawien). Einige rechtsvergleichende Betrachtungen runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Rainer Arnold,
Suren Avakian,
Snjezana Bagic,
Bogusław Banaszak,
Sinisa Bjekovic,
Alexander Bröstl,
Emilia Drumeva,
Ludmila Gajdosíková,
Lech Garlicki,
Gábor Halmai,
Attila Harmathy,
Gagik Harutyunyan,
Enver Hasani,
Pavel Holländer,
Ivana Jelic,
Giorgi Khubua,
Maja Kostic-Mandic,
Kamal Makili-Aliyev,
Anahit Manasyan,
Detlef Merten,
Viktor Muraviov,
Bosa Nenadic,
Jasna Omejec,
Hans Jürgen Papier,
Vardan Poghosyan,
Ciril Ribicic,
Miodrag Simovic,
Alexandru Tanase,
Elena-Simina Tanasescu,
Miroslaw Wyrzykowski,
Xhezair Zaganjori
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In dieser Arbeit versucht der Autor, einige der grundlegenden Probleme der Rechtsphilosophie zu analysieren. Zu diesen zählen das Verhältnis der Kategorien der Freiheit und der Macht zur Welt der Normen und die Beziehungen zwischen Sein und Sollen, Normen und Prinzipien, positivem Recht und Naturrecht, Recht und Gerechtigkeit. Die Analyse umfaßt ontologische Aspekte (Recht als Verbindung von spezifisch rechtlichen, moralischen und Machtelementen), erkenntnistheoretische Aspekte (Recht als Ergebnis der Spannung zwischen Wissen und Wollen) und zuletzt axiologische Aspekte (Recht im Verhältnis zur Gerechtigkeit).
Der erkenntnistheoretische Ausgangspunkt vorzulegender Überlegungen ist die Humesche-Jörgensensche These, der zufolge ein Sollen nicht aus einem Sein abgeleitet werden kann. Methodologisch geht es um die Analyse der Struktur der untersuchten Begriffe. Denn erst der Konsens über die Struktur der Begriffe ermöglicht die Formulierung von analytischen, empirischen und normativen Argumenten zur Lösung der genannten Probleme. Der Zweck des Konsenses liegt nicht in der inhaltlichen Übereinstimmung, sondern in der Gewinnung eines gemeinsamen, einheitlichen Diskursgegenstandes und in der Präzisierung der jeweiligen Standpunkte. Dies dient der Klarheit und zwingt die Diskursteilnehmer dazu, sich des vorgegebenen "Algorithmus" der Begriffsstruktur zu bedienen und auf ein Argument mit angemessenen Gegenargumenten zu reagieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Hinter dem Titel «Revolution und Recht» steht die erkenntnisleitende Idee, nach dem Ende des Kommunismus dem Zusammenhang von politischer Revolution und rechtlicher Institutionalisierung beim Aufbau von Demokratie und Rechtsstaat am Fallbeispiel der Tschechoslowakei nachzugehen. In einem ersten Teil werden die staatliche Trennung und die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Regierungssysteme Tschechiens und der Slowakei analysiert. Im zweiten Teil wird den unterschiedlichen historischen, politischen und kulturellen Voraussetzungen der demokratischen Konsolidierungsprozesse nachgegangen. Abschließend werden die «doppelten Standards» bei der Behandlung beider Staaten im Rahmen der EU-Osterweiterung als Grundproblem der Entwicklung zu einer «gesamteuropäischen Verfassungsstaatlichkeit» untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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