Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-06-18
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Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-06-18
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Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-06-13
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Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-05-28
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Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-05-28
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Fritz Bauer ist als der Staatsanwalt in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen, der den Auschwitz- Prozess initiiert und in einer Vielzahl weiterer Fälle die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Wege geleitet hat. In Büchern, Aufsätzen, Zeitungsartikeln, Interviews und Reden in Hörfunk und Fernsehen reflektierte er die gesellschaftliche und politische Lage der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit. Daneben formulierte er ein kriminalpolitisches Programm, in dem er Ziel und Zweck des Strafrechts grundlegend infrage stellte. Bauer hat in diesen Schriften oft Positionen bezogen, die für seine Zeit ungewöhnlich waren; zugleich zeigen sie, wie eng er dem Denken seiner Zeit verbunden war. Sie gewähren Einsicht in Diskussionen der frühen Bundesrepublik und führen eindrucksvoll vor Augen, wie sich Bauer als Jurist, Remigrant, jüdischer Intellektueller und Sozialdemokrat einmischte und Gehör verschaffte. So eröffnen seine »Kleinen Schriften« aus heute meist unzugänglichen Zeitungen und Zeitschriften, den Blick auf die Brüche in Bauers Biografie, auf Exil und Remigration als Schlüsselerfahrungen.
Fritz Bauer (1903–1968) war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten im Kampf für die juristische Ahndung der NS-Verbrechen in den 1950er- und 1960er-Jahren in der Bundesrepublik. Von den Nationalsozialisten ins Exil getrieben, kehrte Bauer 1949 nach West-Deutschland zurück und setzte sich als hessischer Generalstaatsanwalt für die Demokratisierung des Landes ein. Er hatte wesentlichen Anteil am Zustandekommen des Eichmann-Prozesses, war maßgeblicher Initiator des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main (1963–1965) und strengte ein Verfahren gegen Beteiligte am NS-»Euthanasie«-Programm an.
»Ein Humanist und Demokrat […] ein Visionär des Rechtsstaats« Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Aktualisiert: 2023-05-14
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Fritz Bauer ist als der Staatsanwalt in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen, der den Auschwitz- Prozess initiiert und in einer Vielzahl weiterer Fälle die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Wege geleitet hat. In Büchern, Aufsätzen, Zeitungsartikeln, Interviews und Reden in Hörfunk und Fernsehen reflektierte er die gesellschaftliche und politische Lage der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit. Daneben formulierte er ein kriminalpolitisches Programm, in dem er Ziel und Zweck des Strafrechts grundlegend infrage stellte. Bauer hat in diesen Schriften oft Positionen bezogen, die für seine Zeit ungewöhnlich waren; zugleich zeigen sie, wie eng er dem Denken seiner Zeit verbunden war. Sie gewähren Einsicht in Diskussionen der frühen Bundesrepublik und führen eindrucksvoll vor Augen, wie sich Bauer als Jurist, Remigrant, jüdischer Intellektueller und Sozialdemokrat einmischte und Gehör verschaffte. So eröffnen seine »Kleinen Schriften« aus heute meist unzugänglichen Zeitungen und Zeitschriften, den Blick auf die Brüche in Bauers Biografie, auf Exil und Remigration als Schlüsselerfahrungen.
Fritz Bauer (1903–1968) war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten im Kampf für die juristische Ahndung der NS-Verbrechen in den 1950er- und 1960er-Jahren in der Bundesrepublik. Von den Nationalsozialisten ins Exil getrieben, kehrte Bauer 1949 nach West-Deutschland zurück und setzte sich als hessischer Generalstaatsanwalt für die Demokratisierung des Landes ein. Er hatte wesentlichen Anteil am Zustandekommen des Eichmann-Prozesses, war maßgeblicher Initiator des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main (1963–1965) und strengte ein Verfahren gegen Beteiligte am NS-»Euthanasie«-Programm an.
»Ein Humanist und Demokrat […] ein Visionär des Rechtsstaats« Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Aktualisiert: 2023-05-14
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Die nachträgliche Aufnahme eines allgemeinen Widerstandsrechtes in das Grundgesetz 1968 wird in der Forschung zumeist als ein Zugeständnis an die Kritiker der Notstandsgesetze interpretiert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Frage nach den Grenzen des Rechtsgehorsams seit der Gründung der Bundesrepublik in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder intensiv diskutiert wurde. Die Forderung nach einem allgemeinen Widerstandsrecht wird verständlicher vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Debatte um Widerstand und Widerstandsrecht. Widerstand und politischer Ungehorsam, so die zentrale Ausgangshypothese der Arbeit, wurden nach 1949 nicht mehr allein als Bedrohung der staatlichen Ordnung und des Rechtsfriedens, sondern - vor dem Hintergrund der Erfahrung des Nationalsozialismus - auch als Chance und politisches Gebot betrachtet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Fritz Bauer ist als der Staatsanwalt in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen, der den Auschwitz- Prozess initiiert und in einer Vielzahl weiterer Fälle die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Wege geleitet hat. In Büchern, Aufsätzen, Zeitungsartikeln, Interviews und Reden in Hörfunk und Fernsehen reflektierte er die gesellschaftliche und politische Lage der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit. Daneben formulierte er ein kriminalpolitisches Programm, in dem er Ziel und Zweck des Strafrechts grundlegend infrage stellte. Bauer hat in diesen Schriften oft Positionen bezogen, die für seine Zeit ungewöhnlich waren; zugleich zeigen sie, wie eng er dem Denken seiner Zeit verbunden war. Sie gewähren Einsicht in Diskussionen der frühen Bundesrepublik und führen eindrucksvoll vor Augen, wie sich Bauer als Jurist, Remigrant, jüdischer Intellektueller und Sozialdemokrat einmischte und Gehör verschaffte. So eröffnen seine »Kleinen Schriften« aus heute meist unzugänglichen Zeitungen und Zeitschriften, den Blick auf die Brüche in Bauers Biografie, auf Exil und Remigration als Schlüsselerfahrungen.
Fritz Bauer (1903–1968) war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten im Kampf für die juristische Ahndung der NS-Verbrechen in den 1950er- und 1960er-Jahren in der Bundesrepublik. Von den Nationalsozialisten ins Exil getrieben, kehrte Bauer 1949 nach West-Deutschland zurück und setzte sich als hessischer Generalstaatsanwalt für die Demokratisierung des Landes ein. Er hatte wesentlichen Anteil am Zustandekommen des Eichmann-Prozesses, war maßgeblicher Initiator des Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main (1963–1965) und strengte ein Verfahren gegen Beteiligte am NS-»Euthanasie«-Programm an.
»Ein Humanist und Demokrat […] ein Visionär des Rechtsstaats« Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Aktualisiert: 2023-04-23
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Fritz Bauer war in seiner Zeit als hessischer Generalstaatsanwalt Initiator
des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 – 1965). Der Auschwitz-Prozess,
die Umstände seines Zustandekommens und die besondere Rolle Fritz Bauers
wurden in den vergangenen Jahren Gegenstand eines Dokumentarfilms und
von drei Spielfilmen, die international große Beachtung fanden und viele
Preise bekamen.
»Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns« ist der
Titel eines Vortrags, den Fritz Bauer 1960 mit außergewöhnlich großer
Resonanz vor Vertretern von Jugendverbänden hielt. Der rheinland-pfälzische
Landesjugendring hatte die Absicht, diesen Text wegen seiner aufklärerischen
Wirkung gymnasialen Oberstufen und Berufsschulen als Broschüre zur
Verfügung zu stellen, was jedoch vom Kultusministerium von Rheinland-
Pfalz abgelehnt wurde. Nach einer »Großen Anfrage« der SPD wurde diese
Entscheidung, die von Presse und Öffentlichkeit heftig diskutiert wurde,
Gegenstand einer Landtagsdebatte.
Der Vortrag von Fritz Bauer und die in Auszügen hinzugefügte Debatte von
1962 dokumentieren ein Stück Zeitgeschichte und schlagen einen Bogen zu
den heutigen Auseinandersetzungen.
Aktualisiert: 2020-06-18
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Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.« Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Aktualisiert: 2023-03-20
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Die nachträgliche Aufnahme eines allgemeinen Widerstandsrechtes in das Grundgesetz 1968 wird in der Forschung zumeist als ein Zugeständnis an die Kritiker der Notstandsgesetze interpretiert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Frage nach den Grenzen des Rechtsgehorsams seit der Gründung der Bundesrepublik in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder intensiv diskutiert wurde. Die Forderung nach einem allgemeinen Widerstandsrecht wird verständlicher vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Debatte um Widerstand und Widerstandsrecht. Widerstand und politischer Ungehorsam, so die zentrale Ausgangshypothese der Arbeit, wurden nach 1949 nicht mehr allein als Bedrohung der staatlichen Ordnung und des Rechtsfriedens, sondern - vor dem Hintergrund der Erfahrung des Nationalsozialismus - auch als Chance und politisches Gebot betrachtet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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