Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG

Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG von Bodden,  Guido, Brill,  Mirko Wolfgang, Carlé,  Thomas, Demuth,  Ralf, Fuhrmann,  Claas, Hubert,  Tina, Kahsnitz,  Martin, Korn,  Klaus, Kusch,  Karsten, Lucas,  Philipp, Mack,  Florian, Müller,  Sergej, Nagel,  Karoline, Schlund,  Albert, Scholz,  Stephan C., Schreiber,  Nicole, Schumm,  Harald, Stokes,  Anna, Strahl,  Martin, Strecker,  Alexander, Winkler,  Claas, Zapf,  Alexander
KöMoG und MoPeG: Änderungen kennen. Kompetent und rechtssicher beraten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode zwei grundlegende Novellen für Personengesellschaften auf den Weg gebracht. Das KöMoG mit seiner Kernnorm § 1a KStG sieht ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer vor. Damit wird seit dem 1.1.2022 erstmals die Schaffung eines hybriden Steuersubjekts möglich. Das bedeutet: Während für die Ertragsbesteuerung strikt zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu differenzieren ist, kann es in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der transparenten Betrachtung bleiben. Zentrales Element des ebenfalls novellierten und ab 1.1.2024 geltenden MoPeG ist die Neuregelung des GbR-Rechts. Dabei wird die Rechtsfigur der Gesamthand aufgegeben, Personengesellschaften sollen jedoch nach wie vor als Mitunternehmerschaften besteuert werden. Neu eingeführt wird zudem ein besonderes Gesellschaftsregister, das insbesondere das Publizitätsdefizit der GbR im Grundstückverkehr beheben soll. Der neu erschienene Band enthält eine Zusammenstellung aktualisierter Beiträge des NWB-Verlags sowie weiterer Fachaufsätze zu den beiden Gesetzes-Novellen und beleuchtet dabei die wichtigsten Änderungen und Neuerungen. Kompakt verdichtet, übersichtlich und verständlich. Ergänzend ist eine praxisnahe Online-Arbeitshilfe abrufbar. Fazit: Ein unverzichtbarer Begleiter für Berater, die ihre Klienten bei der Umsetzung der Reformen kompetent und rechtssicher unterstützen möchten. Inhalt: Aktualisierte Zeitschriftenbeiträge. Weitere zusätzliche Beiträge. Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2022-04-12
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Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG

Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG von Bodden,  Guido, Brill,  Mirko Wolfgang, Carlé,  Thomas, Demuth,  Ralf, Fuhrmann,  Claas, Hubert,  Tina, Kahsnitz,  Martin, Korn,  Klaus, Kusch,  Karsten, Lucas,  Philipp, Mack,  Florian, Müller,  Sergej, Nagel,  Karoline, Schlund,  Albert, Scholz,  Stephan C., Schreiber,  Nicole, Schumm,  Harald, Stokes,  Anna, Strahl,  Martin, Strecker,  Alexander, Winkler,  Claas, Zapf,  Alexander
KöMoG und MoPeG: Änderungen kennen. Kompetent und rechtssicher beraten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode zwei grundlegende Novellen für Personengesellschaften auf den Weg gebracht. Das KöMoG mit seiner Kernnorm § 1a KStG sieht ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer vor. Damit wird seit dem 1.1.2022 erstmals die Schaffung eines hybriden Steuersubjekts möglich. Das bedeutet: Während für die Ertragsbesteuerung strikt zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu differenzieren ist, kann es in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der transparenten Betrachtung bleiben. Zentrales Element des ebenfalls novellierten und ab 1.1.2024 geltenden MoPeG ist die Neuregelung des GbR-Rechts. Dabei wird die Rechtsfigur der Gesamthand aufgegeben, Personengesellschaften sollen jedoch nach wie vor als Mitunternehmerschaften besteuert werden. Neu eingeführt wird zudem ein besonderes Gesellschaftsregister, das insbesondere das Publizitätsdefizit der GbR im Grundstückverkehr beheben soll. Der neu erschienene Band enthält eine Zusammenstellung aktualisierter Beiträge des NWB-Verlags sowie weiterer Fachaufsätze zu den beiden Gesetzes-Novellen und beleuchtet dabei die wichtigsten Änderungen und Neuerungen. Kompakt verdichtet, übersichtlich und verständlich. Fazit: Ein unverzichtbarer Begleiter für Berater, die ihre Klienten bei der Umsetzung der Reformen kompetent und rechtssicher unterstützen möchten. Inhalt: Aktualisierte Zeitschriftenbeiträge. Weitere zusätzliche Beiträge. Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2022-04-12
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Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG

Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG von Bodden,  Guido, Brill,  Mirko Wolfgang, Carlé,  Thomas, Demuth,  Ralf, Fuhrmann,  Claas, Hubert,  Tina, Kahsnitz,  Martin, Korn,  Klaus, Kusch,  Karsten, Lucas,  Philipp, Mack,  Florian, Müller,  Sergej, Nagel,  Karoline, Schlund,  Albert, Scholz,  Stephan C., Schreiber,  Nicole, Schumm,  Harald, Stokes,  Anna, Strahl,  Martin, Strecker,  Alexander, Winkler,  Claas, Zapf,  Alexander
KöMoG und MoPeG: Änderungen kennen. Kompetent und rechtssicher beraten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) hat der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode zwei grundlegende Novellen für Personengesellschaften auf den Weg gebracht. Das KöMoG mit seiner Kernnorm § 1a KStG sieht ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer vor. Damit wird seit dem 1.1.2022 erstmals die Schaffung eines hybriden Steuersubjekts möglich. Das bedeutet: Während für die Ertragsbesteuerung strikt zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu differenzieren ist, kann es in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der transparenten Betrachtung bleiben. Zentrales Element des ebenfalls novellierten und ab 1.1.2024 geltenden MoPeG ist die Neuregelung des GbR-Rechts. Dabei wird die Rechtsfigur der Gesamthand aufgegeben, Personengesellschaften sollen jedoch nach wie vor als Mitunternehmerschaften besteuert werden. Neu eingeführt wird zudem ein besonderes Gesellschaftsregister, das insbesondere das Publizitätsdefizit der GbR im Grundstückverkehr beheben soll. Der neu erschienene Band enthält eine Zusammenstellung aktualisierter Beiträge des NWB-Verlags sowie weiterer Fachaufsätze zu den beiden Gesetzes-Novellen und beleuchtet dabei die wichtigsten Änderungen und Neuerungen. Kompakt verdichtet, übersichtlich und verständlich. Ergänzend ist eine praxisnahe Online-Arbeitshilfe abrufbar. Fazit: Ein unverzichtbarer Begleiter für Berater, die ihre Klienten bei der Umsetzung der Reformen kompetent und rechtssicher unterstützen möchten. Inhalt: Aktualisierte Zeitschriftenbeiträge. Weitere zusätzliche Beiträge. Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2022-11-09
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Strafbarkeit von Korruption deutscher Unternehmen im Ausland

Strafbarkeit von Korruption deutscher Unternehmen im Ausland von Kahsnitz,  Martin
Bereits im Jahr 2006 wurden die ausländischen Geschäftstätigkeiten des deutschen Siemens Konzerns Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Nach einer gerichtlichen Aufarbeitung durch das Landgericht Darmstadt und den BGH steht fest, dass Unternehmensvertreter der Kraftwerkssparte "Power Generation" (Siemenstochterunternehmen) hohe Millionenzahlungen zur Erlangung eines Auftrags an Entscheidungsträger in Italien gezahlt haben. Der Siemens Konzern kam in der Folge nicht zuletzt auch wegen des Bekanntwerdens dieser Korruptionssachverhalte ins wirtschaftliche Ungleichgewicht. Die Siemenskorruptionsvorfälle waren nur der Auftakt für das weitere Bekanntwerden von Korruptionsaffären deutscher Unternehmen im Ausland (z.B. MAN, Mercedes-Benz usw.). Diese Korruptionssachverhalte stellen für die Untersuchung den praktischen Bezugspunkt dar. Aus Sicht von Unternehmensvertretern deutscher Unternehmen stellt sich die Frage, inwieweit ihr geschäftliches Handeln im Ausland an den Strafnormen des deutschen Strafgesetzbuchs gemessen werden kann. Dabei muss zwischen Vorteilshingaben im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs (§ 299 StGB) und Vorteilshingaben an staatliche Stellen (§§ 331ff. StGB) unterschieden werden. Innerhalb der Vorteilshingaben an staatliche Stellen muss wiederum zwischen Vorteilshingaben für rechtmäßige und für rechtswidrige Diensthandlungen ausländischer Amtsträger unterschieden werden (Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und Bestechung nach § 334 StGB). Neben strafrechtlichen Fragen des tatbestandlichen Schutzbereiches stellt sich insbesondere die strafanwendungsrechtliche Frage, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen die deutschen Straftatbestände auf grenzübergreifende Sachverhalte zur Anwendung kommen können. Der Autor legt den Schwerpunkt seiner Strafbarkeitsprüfung auf Vorteilshingaben durch Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen an ausländische Amtsträger. Dabei erörtert er einerseits die strafanwendungsrechtlichen Spezialvorschriften des EUBestG (Europäisches Bestechungsgesetzt) und des IntBestG (Internationales Bestechungsgesetzt) hinsichtlich des Tatbestandes der Bestechung nach § 334 StGB und andererseits die allgemeinen Strafanwendungsnormen der §§ 3ff. StGB hinsichtlich des Tatbestandes der Vorteilsgewährung nach § 333 StGB. Im Rahmen der Auslegung des allgemeinen Strafanwendungsrechts plädiert er für eine Loslösung von den Grundsätzen der Tatbestandslehre. Sinn und Zweck des Strafanwendungsrechts sollten im Mittelpunkt der Auslegung stehen. Dazu sollten bei grenzübergreifenden Sachverhalten seiner Ansicht nach Kriterien für das Vorliegen einer besonderen strafanwendungsrechtlichen Relevanz aufgestellt werden. Daneben stellt der Autor fest, dass innerhalb des allgemeinen Strafanwendungsrechts kein Strafgewaltanknüpfungspunkt hinsichtlich der Herkunft eines deutschen Unternehmens existiert. In der Folge erörtert er daher die tatbestandlichen Voraussetzungen einer möglichen Normierung eines Unternehmensherkunftsprinzips (§ 7a StGB Entwurf). Im Anschluss daran widmet sich der Autor der tatbestandlichen Auslegung des Begriffes "ausländischer Amtsträger" im Sinne des IntBestG und entwickelt einen eigenen Auslegungsansatz. Abschließend zeigt die Abhandlung die Strafbarkeitsrisiken für Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen innerhalb des weltweiten Geschäftsverkehrs auf. Dabei werden auch die einschlägigen Vorschriften des amerikanischen Korruptionsrechts in Bezug genommen. Die sich durch den von der Bundesregierung im Januar 2015 verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption ergebenden Veränderungen im Auslandskorruptionsrecht werden vom Autor ebenfalls in die Darstellung einbezogen.
Aktualisiert: 2021-12-03
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