Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
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Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
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Stichworte sind u.a.:
Abrechnungsbetrug/Falschabrechnung
Arzneimittelzulassung
Bedarfsplanung
Belegarzt
Berufsausübungsgemeinschaft
Chefarzt(-vertrag)
Delegation ärztlicher Leistungen
Durchsuchung und Beschlagnahme
Heilpraktiker
Job-Sharing
Korruption
Krankenhausaufnahmevertrag
Laborgemeinschaft
Leihmutterschaft
Liquidationsrecht
Medizinprodukterecht
MVZ
Notfallsanitäter
Pränataldiagnostik
Praxisveräußerung
Sponsoring
Stammzellen
Steuerrecht für Ärzte
Wahlleistungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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Zuletzt erschien Lieferung 92 (Juni 2023/106 € zzgl. 10 € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Stefan Bäune,
Arend Becker,
Albrecht W. Bender,
Wolfgang Bender,
Ulrich Bert,
Dieter Best,
Elmar Biermann,
Julian Braun,
Ulrike Brucklacher,
Benedikt Buchner,
Ralf Clement,
Udo H. Cramer,
Franz Josef Dahm,
Martin Danner,
Martin Delhey,
Jennifer LL.M. Deschins,
Christian von Dewitz,
Alexander Eufinger,
Jörg Fecker,
Daniel Fischer,
Roland Flasbarth,
Robert Francke,
Hermann Frehse,
Michael Frehse,
Corina Glorius,
Elisabeth Greil,
Christine Greiner,
Heinz Haage,
Heinrich Hanika,
Dieter Hart,
Peter Hartmann,
Hauke Hein,
Markus Henkel,
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Rainer Hess,
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Jan Horn,
Marlis Hübner,
Berit Jaeger,
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Christoph Jansen,
Peter Kalb,
Hans Kamps,
Christian Katzenmeier,
Robert Kazemi,
Bernd-Rüdiger Kern,
Regine Kiesecker,
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Ralf Kremer,
Gerd Krieger,
Kristian Kühl,
Wolfram Küntzel,
Adolf Laufs,
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Patrick M. LL.M. Lissel,
Barbara Lungstras,
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Gerhard Nösser,
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Ferdinand Rau,
Stephan Rau,
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Dagmar Rieger,
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Virgilia Rumetsch,
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Andrea Maria Schannath,
Wolfgang Scheuffler,
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Philipp Schloßer,
Adrian Schmidt-Recla,
Karsten Scholz,
Jürgen Schröder,
Eva Schumann,
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Martin H. Stellpflug,
Jochen Taupitz,
Heike Thomae,
Wilhelm Uhlenbruck,
Sebastian Vogel,
Andreas Wagener,
Wolf-Dietrich Walker,
Maximilian Warntjen,
Tobias Weimer,
Martin Wesch,
Sabine Wesser,
Christian Wittmann,
Thomas Wostry,
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Thomas Wostry,
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Zum Werk
Das Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht befasst sich mit sämtlichen Facetten des Zivil-, Straf-, Sozial-, Verwaltungs- und Berufsrechts, die bei der Bearbeitung medizin- und gesundheitsrechtlicher Mandate relevant werden. Mithilfe dieses Werkes kann sich der Leser zügig in die zahlreichen einschlägigen Spezialmaterien einlesen und eine zielführende Vorgehensweise für seinen Mandanten - ob Leistungsträger, Leistungserbringer oder Patient - erarbeiten.
Das Werk eignet sich zur Einarbeitung in die behandelten Themen ebenso wie als Nachschlagewerk zur konkreten Problemlösung. Insbesondere für die Lektüre im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Medizinrecht ist das Werk prädestiniert, da es alle von der FAO vorgesehenen Tätigkeits- und Rechtsgebiete behandelt.
Auch dieses Münchener Anwaltshandbuch wird formal durch seine integrierte Darstellungsform geprägt: Zahlreiche Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps ermöglichen dem Rechtsanwalt sowohl im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit als auch im Prozess stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung.
Folgende Themen sind behandelt:
- Zivilrechtliche Arzthaftung
- Strafrechtliche Verantwortung
- Private Krankenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Berufsrecht der Heilberufe
- Arbeits- und Dienstrecht im Gesundheitswesen
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts
- Grundzüge des Apothekenrechts
- Medizinschadensrecht
- Veterinärhaftungsrecht
- Berufsrecht der Veterinäre
- Vergaberecht
- Nichtärztliche Leistungserbringer
Vorteile auf einen Blick
- das gesamte Medizinrecht in einem Band
- fundiert, praxisgerecht und hochaktuell
- für Mandat und Fachanwaltslehrgang
Zur Neuauflage
In seiner 3. Auflage wird das bewährte Handbuch auf dem Rechtsstand Herbst 2019 grundlegend aktualisiert. Neben den zahlreichen gesundheitsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre ist auch die umfangreiche Rechtsprechung umfassend berücksichtigt. Der Praxisbezug wird erneut deutlich im Vordergrund stehen. Neue Autoren und neue Kapitel bereichern das Werk.
Folgende Themen werden in der Neuauflage erstmals oder mit neuer Schwerpunktsetzung behandelt:
- Medizinische Versorgungszentren
- Datenschutz und Digitalisierung
- Werbung im Gesundheitswesen
- Korruption im Gesundheitswesen
Zielgruppe
Für alle häufig oder auch nur gelegentlich im Medizinrecht tätigen Rechtsanwälte sowie als Ausbildungslektüre für die Fachanwaltsausbildung.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Jens Adolphsen,
Kai Bemmann,
Maximilian Guido Broglie,
Deniz Cansun-Labenski,
Tilman Clausen,
Eckart Feifel,
Anke Fleßner,
Wolf-Henrik Friedrich,
Andreas Frohn,
Frank-Michael Goebel,
Karin Hahne,
Bernd Halbe,
Dirk R. Hartmann,
Rainer Hellweg,
Anke Hübner,
Jan H. L. Immen,
Robert Kazemi,
J. Wilfried Kügel,
Kyrill Makoski,
Christian Maus,
Thomas Mestwerdt,
Anja Möwisch,
Günter Müller,
Ulrich Orlowski,
Sven Rothfuß,
Robert Schenk,
Stefan Schmidt,
Jörn Schroeder-Printzen,
Eberhard Schüle,
Ulrich Sommer,
Gerald Spyra,
Heike Thomae,
Michael Tsambikakis,
Eva Wehmeyer,
Ulrike Wollersheim
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Rechtsfragen werden in über 300 Artikeln umfassend beantwortet. Die alphabetisch sortierten Stichworte bieten eine tiefgreifende, wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung des jeweiligen Themas.
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Stichworte sind u.a.:
- Abrechnungsbetrug/Falschabrechnung
- Ärztliches Werberecht
- Arzneimittelzulassung
- Bedarfsplanung
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Chefarzt(-vertrag)
- Delegation ärztlicher Leistungen
- Heilpraktiker
- Job-Sharing
- Korruption
- Krankenhausaufnahmevertrag
- Laborgemeinschaft
- Liquidationsrecht
- Medizinprodukterecht
- MVZ
- Notfallsanitäter
- Pränataldiagnostik
- Praxisveräußerung
- Sponsoring
- Stammzellen
- Steuerrecht für Ärzte
- Wahlleistungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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Bis April 2008 war dieses Produkt lieferbar unter dem Titel "Lexikon des Arztrechts".
Aktualisiert: 2021-02-11
Autor:
Stefan Bäune,
Arend Becker,
Albrecht W. Bender,
Wolfgang Bender,
Ulrich Bert,
Dieter Best,
Elmar Biermann,
Julian Braun,
Ulrike Brucklacher,
Benedikt Buchner,
Ralf Clement,
Udo H. Cramer,
Franz Josef Dahm,
Martin Delhey,
Christian von von Dewitz,
Jörg Fecker,
Daniel Fischer,
Roland Flasbarth,
Robert Francke,
Hermann Frehse,
Michael Frehse,
Corina Glorius,
Elisabeth Greil,
Heinz Haage,
Jürgen Habich,
Heinrich Hanika,
Dieter Hart,
Peter Hartmann,
Martin Heger,
Markus Henkel,
Ulrike Hespeler,
Rainer Hess,
Renate Hess,
Jörg Hofmayer,
Jan Horn,
Marlis Hübner,
Berit Jaeger,
Christian Jäkel,
Christoph Jansen,
Peter Kalb,
Hans Kamps,
Christian Katzenmeier,
Robert Kazemi,
Bernd-Rüdiger Kern,
Regine Kiesecker,
Peter Kotz,
Adem Koyuncu,
Ralf Kremer,
Gerd Krieger,
Kristian Kühl,
Wolfram Küntzel,
Adolf Laufs,
Anders Leopold,
Hans-Dieter Lippert,
Patrick M. LL.M. Lissel,
Barbara Lungstras,
Elmar LL.M. Mand,
Mario Merget,
Andreas Meschke,
Martin Nolte,
Gerhard Nösser,
Markus Parzeller,
Peter Peikert,
Reinhold Preißler,
Wiebke Pühler,
Rudolf Ratzel,
Ferdinand Rau,
Stephan Rau,
Emil Reiling,
Carsten Reiter,
Hans-Jürgen Rieger,
Stephan Rixen,
Markus A Rothschild,
Pamela Rückeshäuser,
Virgilia Rumetsch,
Valentin Saalfrank,
Andrea Maria Schannath,
Wolfgang Scheuffler,
Herbert Schiller,
Horst D. Schirmer,
Philipp Schloßer,
Jens Schmidt,
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Stefan Bäune,
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Karin Ziermann
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das EU-Parlament am 14.04.2016 ohne Ablehnungen und Änderungen in der konsolidierten Fassung des EU-Ministerrates passiert. Damit ist es amtlich: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Europa ein neues, einheitliches Datenschutzgesetz – so war es zumindest gedacht! Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt. Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem Deutschland die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung füllt. Die gute Nachricht: Das Buch „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" aus dem Deutschen AnwaltVerlag füllt die entstandene Lücke! RA Dr. Robert Kazemi hat die Auswirkungen des Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts für Sie analysiert und interpretiert. Und die haben es in sich: So sind zum Beispiel im Bereich Beschäftigten-Datenschutz (§ 26) Konflikte vorprogrammiert. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Neu hinzugekommen sind jetzt noch 60 weitere Seiten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz wirkungsvolle Instrumente, die den Beratungsbedarf rasant steigen lassen werden – sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung von RA Dr. Robert Kazemi einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage – inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? Welche Folgen haben Verstöße? EXKLUSIV: Welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz? Datenschutz-Anpassungsgesetz Österreich 2018 Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher – denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung" sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
Aktualisiert: 2019-07-02
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Im Dezember 2015 wurden die Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen. Damit ist so gut wie amtlich: Ab 1. Januar 2018 gilt in Europa ein neues Datenschutzgesetz. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wirkungsvolles Instrument, das den Beratungsbedarf rasant steigen lassen wird – sowohl bei mittelständischen Unternehmen wie bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem ersten Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratung“ bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage – inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: - Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? - Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? - Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? - Welche Folgen haben Verstöße? Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher – denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung“ sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
Aktualisiert: 2019-05-02
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Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Starke Marken – in unserer unüberschaubaren Warenwelt sind sie pures Geld wert. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 10.000 neue Marken angemeldet. Längst nicht mehr nur von Großkonzernen. Auch Mittelständler, Freiberufler und selbst Privatleute lassen ihre Produkte – und ihren Erfolg – immer häufiger schützen. Ein lukratives Feld für Ihre Anwaltskanzlei. Denn für die gesamte Recherche-Vorarbeit in der Markenanmeldung können Sie jetzt noch schneller und effektiver Ihre Mitarbeiter einsetzen: mit der Neuauflage des erfolgreichen Praxisbuches „Marken eintragen und recherchieren". Neben praxiserprobten Schritt-für-Schritt-Anleitungen bietet Ihnen die komplett aktualisierte und erweiterte 2. Auflage noch mehr Fakten, Beispiele, Mustertexte und Checklisten rund um die Markeneintragung: Was ist markenfähig und welche Markenform ist die Richtige? Was muss bei nationalen und internationalen Anmeldeverfahren beachtet werden? (inklusive Screenshots des DPMA) Was steht einer Eintragung möglicherweise entgegen? neu: Welche Rechte ergeben sich für den Markeninhaber und wie lassen sie sich durchsetzen? neu: Wann ist ein Markenanspruch verwirkt und was trägt dazu bei? Verschaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen schnellen und gezielten Überblick über alle wesentlichen Schritte im „Dickicht" der Markenanmeldung und -recherche. Und beraten Sie Ihre Mandanten ebenso kompetent wie erfolgreich. Ihr besonderer Vorteil: Die von Ihren Mitarbeitern erbrachte Vorleistung spart Ihnen kostbare Anwaltszeit. So rechnet sich das lukrative Eintragungsverfahren in jedem einzelnen Fall.
Aktualisiert: 2017-03-01
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