Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten.
Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis für die beste rechtswissenschaftliche Arbeit der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim (2005).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten.
Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis für die beste rechtswissenschaftliche Arbeit der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim (2005).
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten.
Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis für die beste rechtswissenschaftliche Arbeit der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim (2005).
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aus praktischer Sicht ist die Verteilung der Beweislast bei der Haftung wegen Pflichtverletzung von größter Bedeutung. Die Zentralnorm des neuen Schuldrechts, § 280 I BGB, scheint insofern eine klare Regelung zu enthalten.
Die Studie benutzt die zum althergebrachten Bestand des BGB zählenden Gefälligkeitsverträge als Prüfstein, um die Sachgerechtigkeit eines Kernstücks der Schuldrechtsreform auf die Probe zu stellen. Dabei erweist sich, daß die neue Regelung - entgegen der gesetzgeberischen Intention - von der bisherigen Rechtslage erheblich abweicht. Der Begründungsaufwand, um auf der aktuellen Normgrundlage eine angemessene Verteilung der Beweislast zu ermöglichen, ist beträchtlich. Annette Keilmann schlägt in der vorliegenden Untersuchung eine teleologische Reduktion des § 280 I 2 bei lediglich verhaltensbezogenen Pflichten vor. Daneben versteht die Autorin ihre Studie als Kritik der Schuldrechtsreform und versucht, die beobachteten Phänomene aus rechtstheoretischer und soziologischer Sicht zu deuten.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis für die beste rechtswissenschaftliche Arbeit der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim (2005).
Aktualisiert: 2023-04-15
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Neue Formen des Terrorismus, der »Kampf der Kulturen«, Debatten um die Berechtigung »rechtsstaatlicher« Folter oder »zivilen Ungehorsams « werfen die Frage nach der Legitimität und Illegitimität, Legalität und Illegalität politisch motivierter Gewalt auf. Autorinnen und Autoren aus Soziologie und Rechts-, Geschichts- und Theaterwissenschaft gehen dieser Frage anhand aktueller Gewaltphänomene nach, die der Vorstellung einer gewaltfreien Moderne, in der Spannungen im Gewaltmonopol des Staates aufgehoben sind, entgegenstehen. Mit Beiträgen von Dieter Grimm, Dierk Helmken, Ulrich K. Preuß, Ulrich Falk, Annette Keilmann, Hans-Peter Müller, Lorenz Schulz, Franziska Schößler und den Herausgeberinnen.
Aktualisiert: 2023-03-20
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