Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband I: Vor Artikel 62 und Artikel 62 bis 64

Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband I: Vor Artikel 62 und Artikel 62 bis 64 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Bundesregierung“. Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Mit dem Kapitel „Vor Artikel 62“ in Teilband I werden wie bei anderen Abschnitten des Grundgesetzes übergreifende Dokumente gleichsam „vor die Klammer“ gezogen, in diesem Fall die Debatten über das parlamentarische Regierungssystem und dazu erörterte Alternativen (z.B. Regierung auf Zeit, Präsidialsystem). Es folgt Art. 62, der die Zusammensetzung der Bundesregierung festlegt. Danach ist in Art. 63 die Wahl des Bundeskanzlers geregelt. Teilband I schließt mit Art. 64, der sich in Abs. 1 mit der Ernennung und Entlassung der Bundesminister beschäftigt und in Abs. 2 die Eidesleistung der Regierungsmitglieder vor dem Bundestag anordnet.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband II: Artikel 65 bis 69 und gestrichener Artikel 96 HChE

Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband II: Artikel 65 bis 69 und gestrichener Artikel 96 HChE von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Bundesregierung“. Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Teilband II beginnt mit Art. 65, der die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung ordnet (Richtlinienkompetenz, Ressortverantwortung, Kabinettsprinzip), gefolgt von Art. 66 über das Gewerbeverbot der Regierungsmitglieder, von Art. 67 mit dem konstruktiven Misstrauensvotum, von Art. 68 zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, und schließt mit Art. 69, der in Abs. 1 die Stellvertretung des Bundeskanzlers regelt, in Abs. 2 die Erledigung der Ämter der Regierungsmitglieder vorsieht und in Abs. 3 deren vorübergehende Geschäftsführung ermöglicht. Hinzu kommt noch der gestrichene Art. 96, der den Ländern ermöglichte, bei der Bundesregierung Vertretungen zu errichten.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 12: Artikel 38 Absatz 3. Teilband I

Band 12: Artikel 38 Absatz 3. Teilband I von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 12 dokumentiert Artikel 38 Absatz 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundeswahlgesetz“) in zwei Teilbänden. Er ist auf die Dokumentation eines einzigen Absatzes des Art. 38 beschränkt und gehört gleichwohl zu den umfangreichsten Bänden der gesamten Reihe. Denn Art. 38 Abs. 3 verweist einerseits mit nur einem kurzen Satz auf das Bundeswahlgesetz, dessen Entstehung schon wegen seiner Bedeutung für die Kontroversen auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über das Wahlsystem nachvollzogen werden muss. Andererseits nimmt die Dokumentation des Absatzes 3 infolge des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen wurden, sehr viel Raum ein. Daher besteht Band 12 aus zwei Teilbänden. Art. 38 Abs. 3 hat eine Doppelfunktion: er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Wahlrecht des Bundestages zu und enthält zugleich den Auftrag zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes für die neuen Bundesorgane (Bundestag, Bundespräsident) der 1. Wahlperiode. Mit beiden Aufgaben wurden die Mütter und Väter des Grundgesetzes betraut, wobei sich die Debatten in den verfassunggebenden Gremien nicht nur unterscheiden, sondern meist auch überschneiden.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 11: Vor Artikel 38, Artikel 38 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und gestrichener Artikel 18

Band 11: Vor Artikel 38, Artikel 38 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und gestrichener Artikel 18 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 11 dokumentiert die Entstehung des Artikels 38 Absätze 1 und 2 zu Beginn des III. Abschnitts des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über das Wahlrecht (in Abs. 1 Satz 1 die Wahlrechtsgrundsätze, in Abs. 2 das Wahlalter) sowie über die Stellung der Abgeordneten (in Abs. 1 Satz 2 das „freie Mandat“). Außerdem wurde der später gestrichene Art. 18 („Wahlfreiheit“) aufgenommen. Die Dokumentation des Absatzes 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“) nimmt wegen des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen werden mussten, sehr viel Raum ein; daher wurde sie in Band 12 (bestehend aus zwei Teilbänden) gleichsam „nachgeholt“. Weil im Parlamentarischen Rat auch übergreifende Fragen (Namengebung der Volksvertretung, Entscheidungen über die Verteilung des Stoffes auf das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz, Unvereinbarkeit eines Mandats mit anderen Ämtern, Größe des Parlaments bzw. Zahl der Abgeordneten, Einwirkungen des Wahlrechts auf das Parteiensystem) zu debattieren und zu klären waren, wurden diese Themen zur Entlastung der nachfolgenden Artikel und zur Vermeidung von Wiederholungen wie bei allen übrigen Verfassungsorganen in einem gesonderten Kapitel „Vor Artikel 38“ dokumentiert, also gleichsam vor die Klammer gezogen.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 13: Artikel 39 bis 49

Band 13: Artikel 39 bis 49 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 13 dokumentiert die Entstehung der Artikel 39 bis 49 im III. Abschnitt des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über den Bundestag selbst (Art. 39 bis 45) sowie die grundlegenden Rechte der Abgeordneten (Art. 46 bis 49). Der Band beginnt mit der Dauer der Wahlperiode, dem Zusammentritt des Bundestages und seiner Einberufung (Art. 39). Es folgt die Vorschrift über die Selbstorganisation und die Leitungsorgane des Bundestages (Art. 40), fortgesetzt durch die Regelungen über die Wahlprüfung (Art. 41), die Öffentlichkeit der Sitzungen, das Mehrheitsprinzip und das Prinzip der wahrheitsgetreuen Berichterstattung (Art. 42). Durch Zitierungs- und Zutrittsrechte wird das Zusammenwirken des Bundestages mit der Bundesregierung und dem Bundesrat geregelt (Art. 43). Danach ist das parlamentarische Untersuchungsrecht vorgesehen (Art. 44). Wegen der vierjährigen Wahlperiode muss zur Überbrückung der Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages ein ständiger Ausschuss gebildet werden, der die Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung während des Intervalls vertritt (Art. 45). Anschließend werden die Rechte der Abgeordneten normiert, beginnend mit den Bestimmungen über Indemnität und Immunität (Art. 46), gefolgt vom Zeugnisverweigerungsrecht (Art. 47), dem Urlaubsanspruch und dem Behinderungsverbot für Mandatsbewerber (Art. 48 Abs. 1 und 2) sowie von der Entschädigungsregelung (Art. 48 Abs.3). Der Abschnitt endet mit einer (inzwischen entfallenen) Vorschrift über die Fortgeltung von Organrechten während der parlamentslosen Zeit (Art. 49).
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 12: Artikel 38 Absatz 3. Teilband II

Band 12: Artikel 38 Absatz 3. Teilband II von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 12 dokumentiert Artikel 38 Absatz 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundeswahlgesetz“) in zwei Teilbänden. Er ist auf die Dokumentation eines einzigen Absatzes des Art. 38 beschränkt und gehört gleichwohl zu den umfangreichsten Bänden der gesamten Reihe. Denn Art. 38 Abs. 3 verweist einerseits mit nur einem kurzen Satz auf das Bundeswahlgesetz, dessen Entstehung schon wegen seiner Bedeutung für die Kontroversen auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über das Wahlsystem nachvollzogen werden muss. Andererseits nimmt die Dokumentation des Absatzes 3 infolge des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen wurden, sehr viel Raum ein. Daher besteht Band 12 aus zwei Teilbänden. Art. 38 Abs. 3 hat eine Doppelfunktion: er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Wahlrecht des Bundestages zu und enthält zugleich den Auftrag zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes für die neuen Bundesorgane (Bundestag, Bundespräsident) der 1. Wahlperiode. Mit beiden Aufgaben wurden die Mütter und Väter des Grundgesetzes betraut, wobei sich die Debatten in den verfassunggebenden Gremien nicht nur unterscheiden, sondern meist auch überschneiden.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 24: Artikel 97 bis 104 (sowie gestrichene Artikel 130 und 134 HChE)

Band 24: Artikel 97 bis 104 (sowie gestrichene Artikel 130 und 134 HChE) von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 24 der Edition "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" dokumentiert die Entstehung der Artikel 97 bis 104 des Grundgesetzes sowie der gestrichenen Art. 130 und 134 des Herrenchiemseer Entwurfs aus dem IX. Abschnitt über „Die Rechtsprechung“. Nach Band 23, Teil I (Vor Art. 92, Art. 92 und 93) und Teil II (Art. 94 bis 96) handelt es sich damit um den dritten Rechtsprechungsband, der zum einen die Vorschriften über die Unabhängigkeit (Art. 97) und die Rechtsstellung der Richter (Art. 98), zum zweiten weitere Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (Art. 99 und 100) sowie zum dritten die Justizgrundrechte (Art. 101 bis 104) enthält. Außerdem werden die später im Parlamentarischen Rat gestrichenen Art. 130 und 134 HChE dokumentiert.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 14: Artikel 50 bis 53 (sowie gestrichene Artikel 74 und 74a HChE)

Band 14: Artikel 50 bis 53 (sowie gestrichene Artikel 74 und 74a HChE) von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Der Band 14 dokumentiert die Entstehung der Artikel 50 bis 53 im IV. Abschnitt des Grundgesetzes über den „Bundesrat“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen zu den Aufgaben (Art. 50), zur Zusammensetzung (Art. 51), zur inneren Ordnung (Art. 52) und zur Teilnahme der Bundesregierung an den Sitzungen (Art. 53) der „Länderkammer“. Hinzu kommen nach der Entscheidung des Parlamentarischen Rates für einen Bundesrat die im Verlauf der Verhandlungen gestrichenen Regelungen über die Anwendbarkeit von Vorschriften für Bundestagsabgeordnete auf die Mitglieder eines Senats (Art. 74) und über die Informationsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des Senats und den Landesregierungen (Art. 74 a). Die Debatten über die sowohl im Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee als auch später im Parlamentarischen Rat meist diskutierten und lange Zeit ungeklärten Fragen nach dem Charakter und der Struktur der Ländervertretung als „Bundesrat“ oder als „Senat“, die der Verfassungskonvent ohne eigenen Vorschlag offengelassen und gleichrangig nebeneinander gestellt hatte, wurden zur Entlastung der nachfolgenden Artikel und zur Vermeidung von Wiederholungen in einem gesonderten Kapitel „Vor Artikel 50" dokumentiert. Volume 14 documents the emergence of Articles 50 to 53 in Section IV of the Grundgesetz on the "Federal Council" (Bundesrat). This includes the relevant provisions regarding the tasks (Art. 50), the composition (Art. 51), the internal order (Art. 52) and the participation of the Federal Government in the meetings (Art. 53) of the "Länderkammer". In addition, according to the decision of the Parliamentary Council to establish a Federal Council, the volume documents the regulations on the applicability of provisions concerning members of parliament to members of a senate (Article 74) and information relations between the members of the senate and the state governments (Art. 74 a), which were eventually deleted in the course of the negotiations.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 22: Artikel 86 bis 91

Band 22: Artikel 86 bis 91 von Krämer,  Jutta, Lange,  Sonja, Schneider,  Hans-Peter
Band 22 dokumentiert die Entstehung der Artikel 86 bis 91 aus dem VIII. Abschnitt des Grundgesetzes über "Die Ausführungen der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung". Diese enthält die maßgeblichen Bestimmungen zur Ausführung der Bundesgesetze in bundeseigener Verwaltung (mit und ohne Verwaltungsunterbau) oder durch bundesunmittelbare Selbstverwaltungskörperschaften (Art. 86 und 87), die Bundesbank (Art. 88) sowie die Verwaltung der Bundeswasserstraßen (Art. 89) und der Autobahnen bzw. Fernverkehrsstraßen (Art. 90). Die Verwaltung als eigene Angelegenheit der Länder oder im Auftrage des Bundes sind in Artikel 83 bis 85 in Band 21 dokumentiert. Der Parlamentarische Rat wich mit der Zusammenfassung nahezu aller Zuständigkeiten über den Vollzug der Bundesgesetze in diesem Abschnitt von der vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vorgeschlagenen Systematik ab. Dieser hatte Bestimmungen über den Vollzug des Bundesrechts im Abschnitt "Bund und Länder" verankert, die Mitwirkung der Länder im Bundesrat im Abschnitt "Gesetzgebung" und weitere Detailregelungen im Abschnitt "Ausführung der Bundesgesetze und Bundesverwaltung" zusammengefasst. Die hier dokumentierten Beratungen über Art und Ausmaß der Vollzugskompetenzen spiegeln das Ringen der Föderalisten auf der einen Seite und der Zentralisten auf der anderen Seite um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern wider. Volume 22 documents the development of Articles 86 to 91 of Section VIII of the Basic Law on "The Implementation of Federal Laws and the Federal Administration". This contains the relevant provisions for the implementation of the federal laws in federal administration (with and without administrative basis) or by federal self-governing bodies (Articles 86 and 87), the Bundesbank (Article 88) and the administration of the federal waterways (Article 89) and the motorways or highways (Art. 90). The administration as a separate matter of the federal countries or on behalf of the Federation are documented in Articles 83 to 85 in Volume 21. By embracing almost all responsibilities for the implementation of the federal laws in this section, The Parliamentary Council deviated from the system proposed by the Constitutional Convention on Herrenchiemsee. The convention had anchored provisions on the enforcement of federal law in the section "Federation and Federal Countries", with the participation of the federal countries in the Federal Council and further detailed regulations summarized in the sections "Legislation" and "Execution of federal laws and federal administration", respectively. The discussions on the nature and extent of enforcement powers documented here reflect the struggle of the federalists on the one hand and the centralists on the other hand for a balanced distribution of power between the federal government and the countries.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband II: Artikel 94, 95 und 96

Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband II: Artikel 94, 95 und 96 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Der Band 23 umfaßt in zwei Halbbänden die Debatte über das Gewicht und die Stellung der Rechtspflege im System der staatlichen Gewaltenteilung (Art. 92); über die Kompetenzen, die Bedeutung und personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts (Art. 93 und 94); über die Schaffung eines Obersten Bundesgerichts zur Wahrung der Einheit der Rechtspflege (Art. 95) und über die Errichtung oberer Bundesgerichte auf den Gebieten der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Art. 96). Außerdem dokumentiert er in einem gesonderten Kapitel die Debatte über die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Bundesverfassungsgericht und dem damals noch vorgesehenen Obersten Bundesgericht. Band 23/I enthält die Einleitung, die Artikel vor Artikel 92 sowie die Artikel 92 und 93. Band 23/II umfaßt bei fortlaufender Seitenzählung die Artikel 94, 95, 96 und die Register.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 10: Artikel 30 bis 37 sowie gestrichener Artikel 40 „Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“

Band 10: Artikel 30 bis 37 sowie gestrichener Artikel 40 „Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“ von Bachmann,  Ulrich, Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen" Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Anikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. In Einzelfällen (z. B. bei Art. 33 GG) ist eine noch feinere, absatzweise Untergliederung vorgenommen worden. Das Gesamtwerk wird insgesamt etwa 28.000 Seiten umfassen. Pro Jahr erscheinen 2 bis 3 Bände. Band 10 dokumentiert die Entstehung der Artikel 30 bis 37 sowie eines im Herrenchiemseer Entwurf noch vorgesehenen, vom parlamentarischen Rat aber nicht übernommenen Artikel 40 ("Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder"). Es handelt sich dabei im wesentlichen um die im Abschnitt II "Der Bund und die Länder" zusammengefaßten Vorschriften zur Ausgestaltung der bundesstaatlichen Ordnung. Davon weichen lediglich der Artikel 33 Absatz 2 bis 5 über den öffentlichen Dienst und der Artikel 34 über die Staatshaftung ab, wenngleich auch diese Bestimmungen einen entfernten Bezug zur Bundesstaatlichkeit aufweisen.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband I: Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16

Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband I: Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16 von Bachmann,  Ulrich, Krämer,  Jutta, Kremer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Band 18 dokumentiert die Entstehung der Artikel 74 und 75 GG und enthält damit aus dem VII. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Gesetzgebung des Bundes“ die Kataloge der sog. konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung des Bundes. Wegen der Vielzahl der in Artikel 74 genannten Materien musste, um den Umfang eines Bandes in Grenzen zu halten, die gesamte ca. 2400 Seiten umfassende Textmasse auf zwei Halbbände verteilt werden, wobei sich der Schnitt nach Artikel 74 Nr. 16 anbot. Beide Halbbände gehören daher zusammen und geben die äußerst spannenden, bisweilen sogar dramatischen Debatten auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über Art und Ausmaß der dem Bund – entgegen der prinzipiellen Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder in Artikel 70 – einzuräumenden Gesetzgebungsbefugnisse wieder. Damit bieten gerade diese Bände ein Paradebeispiel für das Ringen um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, bei dem die notwendigen Kompromisse zwischen Föderalisten und Zentralisten durch eine Vielzahl massiver Interventionen der Alliierten nicht unerheblich erschwert worden sind.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *

Band 21: Artikel 83 bis 85

Band 21: Artikel 83 bis 85 von Krämer,  Jutta, Kremer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 21 dokumentiert die Entstehung der Artikel 83 bis 85 aus dem Abschnitt „VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung“ des Grundgesetzes. Während Artikel 83 den Ländern das Recht zur Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit einräumt, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt, legen Artikel 84 und 85 die einzelnen Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze in landeseigener Verwaltung oder in Bundesauftragsverwaltung fest. Hauptstreitpunkte bei den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates waren die Fragen, ob in Artikel 83 eine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder zu verankern sei und ob bei der Bundesaufsicht über die Ausführung der Bundesgesetze in landeseigener Verwaltung der Bundesregierung in Artikel 84 Absatz 5 die Befugnis zu Einzelweisungen eingeräumt werden solle. Eine Verständigung darüber setzte die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, in den Kompromiss auch Regelungen außerhalb des VIII. Abschnitts einzubeziehen, so durch Zugeständnisse bei der Finanzverwaltung in Artikel 108, dessen Entstehung in Band 26 dokumentiert ist.
Aktualisiert: 2021-01-28
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Krämer, Jutta

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonKrämer, Jutta ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Krämer, Jutta. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Krämer, Jutta im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Krämer, Jutta .

Krämer, Jutta - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Krämer, Jutta die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Krämer, Jutta und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.