In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff verhältnismäßig war. Nur ein ungerechtfertigter Eigentumseingriff löst eine staatliche Entschädigungspflicht aus. Im internationalen Investitionsrecht löst im Unterschied dazu bereits der Umstand einer Enteignung eine vollständige Entschädigungspflicht aus. Im Investitionsrecht gibt es derzeit drei Judikaturlinien zur Frage, ob eine Enteignung vorliegt. Keine der drei schafft es, das Dilemma zwischen den Regulierungsinteressen der Staaten und den Interessen der Investoren am Eigentumsschutz adäquat zu lösen.
Die Autorin schlägt daher vor, den Ansatz, der im menschenrechtlichen Eigentumsschutz verwendet wird, in abgewandelter Form auf das internationale Investitionsrecht zu übertragen. Das heißt, sie entwickelt und präsentiert ein auf dem menschenrechtlichen Eigentumsschutz basierendes Modell für den investitionsrechtlichen Eigentumsschutz. Dabei wird, im Unterschied zur derzeitigen Vorgangsweise im Investitionsrecht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Interessen des Staates an der Enteignung und den Interessen des Enteigneten am Schutz seines Eigentums vorgeschlagen, wobei die Höhe der Entschädigung in dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff verhältnismäßig war. Nur ein ungerechtfertigter Eigentumseingriff löst eine staatliche Entschädigungspflicht aus. Im internationalen Investitionsrecht löst im Unterschied dazu bereits der Umstand einer Enteignung eine vollständige Entschädigungspflicht aus. Im Investitionsrecht gibt es derzeit drei Judikaturlinien zur Frage, ob eine Enteignung vorliegt. Keine der drei schafft es, das Dilemma zwischen den Regulierungsinteressen der Staaten und den Interessen der Investoren am Eigentumsschutz adäquat zu lösen.
Die Autorin schlägt daher vor, den Ansatz, der im menschenrechtlichen Eigentumsschutz verwendet wird, in abgewandelter Form auf das internationale Investitionsrecht zu übertragen. Das heißt, sie entwickelt und präsentiert ein auf dem menschenrechtlichen Eigentumsschutz basierendes Modell für den investitionsrechtlichen Eigentumsschutz. Dabei wird, im Unterschied zur derzeitigen Vorgangsweise im Investitionsrecht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Interessen des Staates an der Enteignung und den Interessen des Enteigneten am Schutz seines Eigentums vorgeschlagen, wobei die Höhe der Entschädigung in dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff verhältnismäßig war. Nur ein ungerechtfertigter Eigentumseingriff löst eine staatliche Entschädigungspflicht aus. Im internationalen Investitionsrecht löst im Unterschied dazu bereits der Umstand einer Enteignung eine vollständige Entschädigungspflicht aus. Im Investitionsrecht gibt es derzeit drei Judikaturlinien zur Frage, ob eine Enteignung vorliegt. Keine der drei schafft es, das Dilemma zwischen den Regulierungsinteressen der Staaten und den Interessen der Investoren am Eigentumsschutz adäquat zu lösen.
Die Autorin schlägt daher vor, den Ansatz, der im menschenrechtlichen Eigentumsschutz verwendet wird, in abgewandelter Form auf das internationale Investitionsrecht zu übertragen. Das heißt, sie entwickelt und präsentiert ein auf dem menschenrechtlichen Eigentumsschutz basierendes Modell für den investitionsrechtlichen Eigentumsschutz. Dabei wird, im Unterschied zur derzeitigen Vorgangsweise im Investitionsrecht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Interessen des Staates an der Enteignung und den Interessen des Enteigneten am Schutz seines Eigentums vorgeschlagen, wobei die Höhe der Entschädigung in dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dieser Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014. Zwei Teile widmen sich den Themen und . Der dritte Teil gewährt Einblick in die österreichische, schweizerische und deutsche Praxis im Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Dieser Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014. Zwei Teile widmen sich den Themen und . Der dritte Teil gewährt Einblick in die österreichische, schweizerische und deutsche Praxis im Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Dieser Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014. Zwei Teile widmen sich den Themen und . Der dritte Teil gewährt Einblick in die österreichische, schweizerische und deutsche Praxis im Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014 in Klosterneuburg zum Thema Nichtstaatliche Akteure und Interventionsverbot. Die ersten beiden Teile widmen sich diesen Themenbereichen. Der dritte Teil behandelt traditionell Fragestellungen aus der völkerrechtlichen Praxis und gibt mit Erfahrungsberichten der Außenministerien Österreichs, der Schweiz und Deutschlands Einblick in den Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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„Freiheit und Regulierung in der Cyberwelt“ und „Rechtsidentifikation
zwischen Quelle und Gericht“ waren die Oberthemen der 34.
Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht, die
vom 11.-14. März 2015 in Gießen stattgefunden hat.
Unter dem Oberthema „Freiheit und Regulierung in der Cyberwelt“ werden
„Der transnationale Schutz der Privatsphäre“ aus völkerrechtlicher und
international-privatrechtlicher Sicht sowie „Die Regulierung der
Cyberwelt“ und „Cybersecurity“ verhandelt. Beim Oberthema
„Rechtsidentifikation zwischen Quelle und Gericht“ wird zunächst allgemein
„Die Funktion der Wissenschaft bei der Rechtsidentifikation zwischen
Quelle und Gericht“ aus völkerrechtlicher und aus
international-privatrechtlicher Sicht beleuchtet, sowie dann spezieller in
Referaten über „Restatements“ und „Die Identifikation von
Völkergewohnheitsrecht“.
Dieser Band vereinigt die Referate und Diskussionsbeiträge der
versammelten deutschsprachigen Vertreterinnen und Vertreter der
Völkerrechtswissenschaft und des Internationalen Privatrechts.
Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Andreas von von Arnauld,
Nina Dethloff,
Josef Drexl,
Bettina Heiderhoff,
Ursula Kriebaum,
Georg Nolte,
August Reinisch,
Oliver Remien,
Matthias Ruffert,
Stefanie Schmahl,
Christian J. Tams
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Die Arbeit ist eine vergleichende Untersuchung zum Eigentumsschutz im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht zunächst vergleichend die Schutzsysteme in beiden Rechtsbereichen. Im Menschenrechtsschutz wird nach Feststellung des Vorliegens einer Enteignung noch eine Rechtfertigungsprüfung vorgenommen. In deren Rahmen wird unter anderem festgestellt, ob ein Eigentumseingriff verhältnismäßig war. Nur ein ungerechtfertigter Eigentumseingriff löst eine staatliche Entschädigungspflicht aus. Im internationalen Investitionsrecht löst im Unterschied dazu bereits der Umstand einer Enteignung eine vollständige Entschädigungspflicht aus. Im Investitionsrecht gibt es derzeit drei Judikaturlinien zur Frage, ob eine Enteignung vorliegt. Keine der drei schafft es, das Dilemma zwischen den Regulierungsinteressen der Staaten und den Interessen der Investoren am Eigentumsschutz adäquat zu lösen.
Die Autorin schlägt daher vor, den Ansatz, der im menschenrechtlichen Eigentumsschutz verwendet wird, in abgewandelter Form auf das internationale Investitionsrecht zu übertragen. Das heißt, sie entwickelt und präsentiert ein auf dem menschenrechtlichen Eigentumsschutz basierendes Modell für den investitionsrechtlichen Eigentumsschutz. Dabei wird, im Unterschied zur derzeitigen Vorgangsweise im Investitionsrecht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den Interessen des Staates an der Enteignung und den Interessen des Enteigneten am Schutz seines Eigentums vorgeschlagen, wobei die Höhe der Entschädigung in dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Aktualisiert: 2020-02-19
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-04-01
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