Das Hochschulrecht der Länder hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung des Bundes für die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ haben sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erweitert. Im Jahre 2004 haben sich die Partner der damaligen Regierungskoalition darauf verständigt, das sächsische Hochschulrecht zu novellieren. Das novellierte Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen trat am 01.01.2009 in Kraft. Die Reform zielt auf die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen, die Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen. °°Die vorliegende Kommentierung wendet sich in erster Linie an die Praxis und soll den Anwendern des Gesetzes ein zuverlässiges Hilfsmittel für die zahlreichen Fragen im Hochschulalltag sein. In diesem Sinne war die Autorengruppe bemüht, den Lesern in knapper Form die Rechtslage aus praktischer Sicht zu erläutern und – soweit möglich und als Abstraktum zulässig – Handlungsempfehlungen zu geben. Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten sind in komprimierter Form hergestellt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 geplanten Änderungen sind berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Hochschulrecht der Länder hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung des Bundes für die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ haben sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erweitert. Im Jahre 2004 haben sich die Partner der damaligen Regierungskoalition darauf verständigt, das sächsische Hochschulrecht zu novellieren. Das novellierte Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen trat am 01.01.2009 in Kraft. Die Reform zielt auf die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen, die Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen. °°Die vorliegende Kommentierung wendet sich in erster Linie an die Praxis und soll den Anwendern des Gesetzes ein zuverlässiges Hilfsmittel für die zahlreichen Fragen im Hochschulalltag sein. In diesem Sinne war die Autorengruppe bemüht, den Lesern in knapper Form die Rechtslage aus praktischer Sicht zu erläutern und – soweit möglich und als Abstraktum zulässig – Handlungsempfehlungen zu geben. Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten sind in komprimierter Form hergestellt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 geplanten Änderungen sind berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Hochschulrecht der Länder hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung des Bundes für die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ haben sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erweitert. Im Jahre 2004 haben sich die Partner der damaligen Regierungskoalition darauf verständigt, das sächsische Hochschulrecht zu novellieren. Das novellierte Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen trat am 01.01.2009 in Kraft. Die Reform zielt auf die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen, die Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen. °°Die vorliegende Kommentierung wendet sich in erster Linie an die Praxis und soll den Anwendern des Gesetzes ein zuverlässiges Hilfsmittel für die zahlreichen Fragen im Hochschulalltag sein. In diesem Sinne war die Autorengruppe bemüht, den Lesern in knapper Form die Rechtslage aus praktischer Sicht zu erläutern und – soweit möglich und als Abstraktum zulässig – Handlungsempfehlungen zu geben. Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten sind in komprimierter Form hergestellt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 geplanten Änderungen sind berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Hochschulrecht der Länder hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung des Bundes für die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ haben sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erweitert. Im Jahre 2004 haben sich die Partner der damaligen Regierungskoalition darauf verständigt, das sächsische Hochschulrecht zu novellieren. Das novellierte Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen trat am 01.01.2009 in Kraft. Die Reform zielt auf die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen, die Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen. °°Die vorliegende Kommentierung wendet sich in erster Linie an die Praxis und soll den Anwendern des Gesetzes ein zuverlässiges Hilfsmittel für die zahlreichen Fragen im Hochschulalltag sein. In diesem Sinne war die Autorengruppe bemüht, den Lesern in knapper Form die Rechtslage aus praktischer Sicht zu erläutern und – soweit möglich und als Abstraktum zulässig – Handlungsempfehlungen zu geben. Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten sind in komprimierter Form hergestellt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 geplanten Änderungen sind berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Buch bietet eine prägnante und praxisorientierte Kommentierung des Bundesbeamtengesetzes, Beamtenstatusgesetzes und Auszüge des Beamtenrechtsrahmengesetzes.
Das dreistufige Gliederungsprinzip ermöglicht den raschen Zugang zu den gewünschten Informationen:Überblicksebene mit knapper ErläuterungStandardebene mit ausführlicher ErläuterungDetailebene insbesondere mit Beispielen aus der Rechtsprechung.
Vorteile auf einen BlickKommentierung des BBG, BeamtStG und Auszüge des BRRG in einem Bandklare, übersichtlich strukturierte Gliederungmit umfassender Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur
Zur Neuerscheinung:
Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des BeamtenstatusG und des BundesbeamtenG sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 29.11.2018 sowie des Zweiten Datenschutz-Anpassungs-und UmsetzungsG EU vom 20.11.2019.
Das Autorenteam setzt sich zusammen aus Juristen aus der Wissenschaft, Ministerialverwaltung, Justiz und Anwaltschaft.
Zielgruppe
Für Beamte in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte sowie für Personalräte und Verbandsjuristen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Elisabeth Badenhausen-Fähnle,
Ralf Brinktrine,
Josephine Burth,
Yvonne Dorf,
Robert Dürrschmidt,
Daniela Heid,
Daniel Krausnick,
Achim Kurz,
Sabine Leppek,
Felix Rauscher,
Thomas Sauerland,
Kai Schollendorf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Maren Thomsen,
Stefan Werres
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-04-25
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Hochschulrecht der Länder hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebung des Bundes für die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ haben sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erweitert. Im Jahre 2004 haben sich die Partner der damaligen Regierungskoalition darauf verständigt, das sächsische Hochschulrecht zu novellieren. Das novellierte Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen trat am 01.01.2009 in Kraft. Die Reform zielt auf die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen, die Verbesserung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen. °°Die vorliegende Kommentierung wendet sich in erster Linie an die Praxis und soll den Anwendern des Gesetzes ein zuverlässiges Hilfsmittel für die zahlreichen Fragen im Hochschulalltag sein. In diesem Sinne war die Autorengruppe bemüht, den Lesern in knapper Form die Rechtslage aus praktischer Sicht zu erläutern und – soweit möglich und als Abstraktum zulässig – Handlungsempfehlungen zu geben. Bezüge zu verwandten Rechtsgebieten sind in komprimierter Form hergestellt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 geplanten Änderungen sind berücksichtigt.
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