Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ dokumentiert einen wesentlichen Teil der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Für im Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute in öffentlicher Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Immobilien, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Band 1 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr, 1/2003, Nr. 2/2003, Nr. 3/2003, Nr. 4/2004, Nr. 5/2004, Nr. 6/2004 und Nr. 7/2004.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ dokumentiert einen wesentlichen Teil der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Für im Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute in öffentlicher Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Immobilien, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Band 1 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr, 1/2003, Nr. 2/2003, Nr. 3/2003, Nr. 4/2004, Nr. 5/2004, Nr. 6/2004 und Nr. 7/2004.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge, die vorrangig Immobilien betreffen, entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. In fast allen Fällen waren diese Liegenschaften nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 2 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr. 8/2004, Nr. 9/2005, Nr. 24/2005, Nr. 25/2005, Nr. 26/2005, Nr. 27/2005 und Nr. 28/2005.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge, die vorrangig Immobilien betreffen, entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. In fast allen Fällen waren diese Liegenschaften nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 2 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr. 8/2004, Nr. 9/2005, Nr. 24/2005, Nr. 25/2005, Nr. 26/2005, Nr. 27/2005 und Nr. 28/2005.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 3 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus dem Jahr 2006 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2022-12-16
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Der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus dokumentiert die Tätigkeit dieses unabhängigen, international besetzten Gremiums, das über 20.702 Anträge auf Vermögensentschädigung entschieden hat. Die Bedeutung des Washingtoner Abkommens zwischen den USA und der Republik Österreich vom 17. Jänner 2001 in der Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen des Nationalsozialismus in Österreich, die Vielschichtigkeit der bei seiner Umsetzung zu berücksichtigenden Aspekte sowie das Verfahren vor dem Antragskomitee und die dabei angewendeten hohen Standards werden in diesem Bericht ausführlich dargestellt.
Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entstanden sind, eingerichtet. Das Verfahren vor dem Antragskomitee war neben effizienter historischer und juristischer Arbeit vom Anliegen der besonderen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus geprägt. Schließlich mündete dieses Verfahren in Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 215 Millionen USD an rund 24.000 Begünstigte.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ dokumentiert einen wesentlichen Teil der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Für im Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute in öffentlicher Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Immobilien, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Band 1 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr, 1/2003, Nr. 2/2003, Nr. 3/2003, Nr. 4/2004, Nr. 5/2004, Nr. 6/2004 und Nr. 7/2004.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 3 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus dem Jahr 2006 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge, die vorrangig Immobilien betreffen, entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. In fast allen Fällen waren diese Liegenschaften nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 2 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr. 8/2004, Nr. 9/2005, Nr. 24/2005, Nr. 25/2005, Nr. 26/2005, Nr. 27/2005 und Nr. 28/2005.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2022-12-15
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