Die Ausbreitung des römischen Rechts über ganz Kontinentaleuropa ist mit der Geschichte der mittelalterlichen Universitäten verbunden. Begonnen hat es mit Bologna, wo um 1200 etwa 1.000 Citra- und Ultramontani Jura studiert haben mögen. Vom 13. Jahrhundert an sind zahlreiche Neugründungen hinzugetreten, wobei für die Jurisprudenz in Italien vor allem Padua, Perugia, Siena, Pavia, Pisa und das von Friedrich II. gegründete Neapel zu nennen sind, letzteres in Italien die einzige vom Staat und für den Staat geschaffene Universität. In Frankreich waren es vor allem Montpellier, Angers, Avignon und Toulouse. Toulouse war gegründet als Zentrum des rechten Glaubens gegen die dort sehr starke Bewegung der Katharer. Avignon war in der Zeit des päpstlichen Exils und anschließenden Schismas ein Zentrum der Christenheit und eine der volkreichsten Städte Europas. Noch in das 13. Jahrhundert gehören Oxford, Cambridge und Salamanca. Im 14. und 15. Jahrhundert ist in den europäischen Staaten eine hohe Zahl weiterer Universitäten hinzugetreten. Im Ergebnis waren es mehr als achtzig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ausbreitung des römischen Rechts über ganz Kontinentaleuropa ist mit der Geschichte der mittelalterlichen Universitäten verbunden. Begonnen hat es mit Bologna, wo um 1200 etwa 1.000 Citra- und Ultramontani Jura studiert haben mögen. Vom 13. Jahrhundert an sind zahlreiche Neugründungen hinzugetreten, wobei für die Jurisprudenz in Italien vor allem Padua, Perugia, Siena, Pavia, Pisa und das von Friedrich II. gegründete Neapel zu nennen sind, letzteres in Italien die einzige vom Staat und für den Staat geschaffene Universität. In Frankreich waren es vor allem Montpellier, Angers, Avignon und Toulouse. Toulouse war gegründet als Zentrum des rechten Glaubens gegen die dort sehr starke Bewegung der Katharer. Avignon war in der Zeit des päpstlichen Exils und anschließenden Schismas ein Zentrum der Christenheit und eine der volkreichsten Städte Europas. Noch in das 13. Jahrhundert gehören Oxford, Cambridge und Salamanca. Im 14. und 15. Jahrhundert ist in den europäischen Staaten eine hohe Zahl weiterer Universitäten hinzugetreten. Im Ergebnis waren es mehr als achtzig.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Buch setzt sich mit der rechtlichen Beurteilung folgender Streitigkeiten auseinander: 1. Kaiser Heinrich VII und Robert von Neapel (Prozess wegen Majestätsverbrechens, Universalmonarchie oder Nationalstaaten, Rechtliches Gehör); 2. Urban VI und Clemens VII (Rechtsgültigkeit der zum großen Schisma führenden Wahlen von Papst und Gegenpapst, Rechte der Kardinäle); 3. Der gerechte Krieg und die Landnahmen der Europäer (Die Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg, Rechtsstellung der Ungläubigen) ; 4. Sixtus IV und Lorenzo von Medici (Rechtsgültigkeit der Censura Sixtus’ IV, Haftung einer Stadt für ihre Bürger, Rechtliches Gehör) ; 5. Das Konzil von Pisa 1511/1512 (Recht zur Einberufung eines Konzils, Verhältnis von Konzil und Papst, Anklage gegen und Urteil über einen Papst); 6. Heinrich VIII und Katharina von Aragón (Rechtsgültigkeit der Ehe Heinrichs mit Katharina, Ehehindernisse und Dispensrecht des Papstes, Abgrenzung von göttlichem und menschlichem Recht). In einem jeweils ersten Teil wird der Ablauf der zu beurteilenden Ereignisse geschildert, in einem zweiten die bislang meist wenig beachteten Gutachten führender Juristen und die Stellungnahmen angesehener Universitäten besprochen, mit denen die Auftraggeber ihre Ziele zu erreichen suchten. Die Gutachten schöpfen aus den Quellen des römischen und kanonischen Rechts. Sie enthalten Grundsätze, die zu den bleibenden Bestandteilen des europäischen ius commune geworden sind.
Aktualisiert: 2021-06-22
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Band 7 enthält die umfassende Kommentierung der §§ 1297-1588 BGB (Familienrecht), des VAHRG und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeischaft unter Berücksichtigung der reichhaltigen Rechtsprechung und Rechtsmeinungen.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die bewährte Sammlung richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Studierende und Referendare. Die Fälle konzentrieren sich auf examenswichtige Probleme des Sachenrechts. Durch das selbständige Arbeiten mit dem Werk erhält der Leser einen Überblick über die Struktur des Sachenrechts und zugleich eine Anleitung zum vertieften Studium des Sachenrechts.
Die 6. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Berücksichtigung findet dabei die Europäisierung des sachenrechtlichen Teils der Kreditsicherung ("Heininger"-Rechtsprechung, "Crailsheimer Volksbank"). Zudem wurde in der Neuauflage - entsprechend der Entwicklung der Praxis - noch größeres Gewicht auf die Grundschuld gelegt.
Für Studierende und Referendare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Band 8 enthält die umfassende Kommentierung der §§ 1589-1921 BGB (Familienrecht), zum EheG und der HausratsVO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Rechtslehre.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Ausbreitung des römischen Rechts über ganz Kontinentaleuropa ist mit der Geschichte der mittelalterlichen Universitäten verbunden. Begonnen hat es mit Bologna, wo um 1200 etwa 1.000 Citra- und Ultramontani Jura studiert haben mögen. Vom 13. Jahrhundert an sind zahlreiche Neugründungen hinzugetreten, wobei für die Jurisprudenz in Italien vor allem Padua, Perugia, Siena, Pavia, Pisa und das von Friedrich II. gegründete Neapel zu nennen sind, letzteres in Italien die einzige vom Staat und für den Staat geschaffene Universität. In Frankreich waren es vor allem Montpellier, Angers, Avignon und Toulouse. Toulouse war gegründet als Zentrum des rechten Glaubens gegen die dort sehr starke Bewegung der Katharer. Avignon war in der Zeit des päpstlichen Exils und anschließenden Schismas ein Zentrum der Christenheit und eine der volkreichsten Städte Europas. Noch in das 13. Jahrhundert gehören Oxford, Cambridge und Salamanca. Im 14. und 15. Jahrhundert ist in den europäischen Staaten eine hohe Zahl weiterer Universitäten hinzugetreten. Im Ergebnis waren es mehr als achtzig.
Aktualisiert: 2023-02-17
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Das Buch setzt sich mit der rechtlichen Beurteilung folgender Streitigkeiten auseinander:
1. Kaiser Heinrich VII und Robert von Neapel (Prozess wegen Majestätsverbrechens, Universalmonarchie oder Nationalstaaten, Rechtliches Gehör); 2. Urban VI und Clemens VII (Rechtsgültigkeit der zum großen Schisma führenden Wahlen von Papst und Gegenpapst, Rechte der Kardinäle); 3. Der gerechte Krieg und die Landnahmen der Europäer (Die Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg, Rechtsstellung der Ungläubigen); 4. Sixtus IV und Lorenzo von Medici (Rechtsgültigkeit der Censura Sixtus’ IV, Haftung einer Stadt für ihre Bürger, Rechtliches Gehör); 5. Das Konzil von Pisa 1511/1512 (Recht zur Einberufung eines Konzils, Verhältnis von Konzil und Papst, Anklage gegen und Urteil über einen Papst); 6. Heinrich VIII und Katharina von Aragón (Rechtsgültigkeit der Ehe Heinrichs mit Katharina, Ehehindernisse und Dispensrecht des Papstes, Abgrenzung von göttlichem und menschlichem Recht). In einem jeweils ersten Teil wird der Ablauf der zu beurteilenden Ereignisse geschildert, in einem zweiten die bislang meist wenig beachteten Gutachten führender Juristen und die Stellungnahmen angesehener Universitäten besprochen, mit denen die Auftraggeber ihre Ziele zu erreichen suchten. Die Gutachten schöpfen aus den Quellen des römischen und kanonischen Rechts. Sie enthalten Grundsätze, die zu den bleibenden Bestandteilen des europäischen ius commune geworden sind.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Corpus Iuris Civilis, die Sammlung des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bekannten römischen Rechts, wurde im Jahr 535 fertig gestellt und gilt als das eigentliche Lebenswerk des römischen Kaisers Justinian (482 - 565).
Dieses aus drei Teilen bestehende Werk - einem Einführungslehrbuch (Institutionen), der Kompilation aus Schriften und Texten von 40 verschiedenen Juristen (griech.= Pandekten; lat.= Digesten) und schließlich den Kaisergesetzen Hadrians bis Justinian (Codex) - geriet durch den Untergang des römischen Reiches in Vergessenheit.
Mit der Wiederentdeckung der als verschollen geltenden Pandekten in Pavia und Bologna Mitte des 11. Jahrhunderts setzte eine "Renaissance" und damit eine rasche Verbreitung des römischen Rechts ein.
Diese Wiederbelebung des römischen Rechts bildet den Gegenstand der auf zwei Bände angelegten Gesamtdarstellung des römischen Rechts im Mittelalter. Der von dem Tübinger Emeritus Hermann Lange verfasste erste Band ist der inhaltlichen Erfassung des Stoffes in der Zeit der sog. "Glossatoren" (ca. 1050 - 1250) gewidmet.
Mit dem Band II folgt die Zeit der "Kommentatoren" (ca. 1250 - 1500) und damit die Sachdurchdringung in Form einer vom jeweiligen Text getrennten zusammenhängenden Erläuterung (Kommentierung). Diese neue, auf praktische Ziele ausgerichtete Schule der Kommentatoren verfolgte das Ziel, die Errungenschaften der Sammlung und Zusammenstellung von Rechtstexten durch die Glossatoren auch für die zeitgenössische Rechtspflege nutzbar zu machen.
Den Autoren gelingt es, inhaltlich umfangreich, durch Präzision wissenschaftlich bestechend und durch einen auch für den Nicht-Rechtshistoriker verständlichen Stil, Interesse am Thema zu wecken und das Thema in allen Facetten zu beleuchten.
Für alle (rechts-)historisch Interessierten. Das Werk kann auf Grund umfassender Quellen- und Literaturangaben zugleich als Nachschlagewerk und zum tieferen Eindringen in Spezialfragen dienen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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