In den vergangenen Jahren wurden die Eingriffsgrundlagen in den Polizeigesetzen erheblich ausgedehnt. Mit der polizeilichen Arbeit zur Gefahrenabwehr geht ein erhöhtes Informationsaufkommen einher, wobei sich die Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit dieser Informationen anschließt.
Der Informationsanfall läßt sich qualitativ und terminologisch in drei Arten kategorisieren: Absichts-, Zufalls- und Begleitfund. Aufgrund der Streubreite vieler Eingriffsmaßnahmen, wie etwa beim Abhören einer Wohnung, ist eine beiläufig erlangte, strafrechtlich aber bedeutsame Information in so vielen Fällen Begleiterscheinung, daß sie nicht mehr als zufällig angesehen werden kann. Nach dem Prinzip "Zufall und Notwendigkeit" wird aus dem bei isolierter Betrachtung zufälligen Fund bei gesamtheitlicher Sichtweise ein "Begleitfund". Als Produkt technischer Unzulänglichkeit ist er für die Abwehr der ermittelten Gefahr irrelevant - eigentlich müßte er in einem "Informationsfilter" hängenbleiben. Weist ein solcher Begleitfund auf eine begangene Straftat hin, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er strafverfahrensrechtlich genutzt werden darf. Mangels Tatverdachts wäre seine Erhebung nach den Vorschriften der StPO jedenfalls nicht möglich gewesen.
Die Autorin untersucht das bisher unerkannte Problem, ob es eine nicht mehr zu rechtfertigende Überinanspruchnahme des einzelnen darstellt, wenn eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme - in vorhersehbarer Weise - zur eigenen Strafverfolgung führt. Im Ergebnis ist hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf angezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob er was lernen will.
Warum darf man nicht bei Rot über die Straße? Kommt doch eh kein Auto.
Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es im Gesetz steht. Aber wieso kriegt ein Mörder einen Rechtsanwalt, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Ist das gerecht?
Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der die Welt der Paragraphen Kindern, Jugendlichen - und auch Erwachsenen - verständlich macht. Juristisches Wissen wird hier geschickt mit vielen Beispielen verknüpft. Denn Recht ist überall: Es begegnet uns vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Und es ist viel spannender, als man oft denkt!
Aktualisiert: 2023-06-06
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob er was lernen will.
Warum darf man nicht bei Rot über die Straße? Kommt doch eh kein Auto.
Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es im Gesetz steht. Aber wieso kriegt ein Mörder einen Rechtsanwalt, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Ist das gerecht?
Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der die Welt der Paragraphen Kindern, Jugendlichen - und auch Erwachsenen - verständlich macht. Juristisches Wissen wird hier geschickt mit vielen Beispielen verknüpft. Denn Recht ist überall: Es begegnet uns vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Und es ist viel spannender, als man oft denkt!
Aktualisiert: 2023-06-02
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob er was lernen will.
Warum darf man nicht bei Rot über die Straße? Kommt doch eh kein Auto.
Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es im Gesetz steht. Aber wieso kriegt ein Mörder einen Rechtsanwalt, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Ist das gerecht?
Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der die Welt der Paragraphen Kindern, Jugendlichen - und auch Erwachsenen - verständlich macht. Juristisches Wissen wird hier geschickt mit vielen Beispielen verknüpft. Denn Recht ist überall: Es begegnet uns vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Und es ist viel spannender, als man oft denkt!
Aktualisiert: 2023-06-02
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In den vergangenen Jahren wurden die Eingriffsgrundlagen in den Polizeigesetzen erheblich ausgedehnt. Mit der polizeilichen Arbeit zur Gefahrenabwehr geht ein erhöhtes Informationsaufkommen einher, wobei sich die Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit dieser Informationen anschließt.
Der Informationsanfall läßt sich qualitativ und terminologisch in drei Arten kategorisieren: Absichts-, Zufalls- und Begleitfund. Aufgrund der Streubreite vieler Eingriffsmaßnahmen, wie etwa beim Abhören einer Wohnung, ist eine beiläufig erlangte, strafrechtlich aber bedeutsame Information in so vielen Fällen Begleiterscheinung, daß sie nicht mehr als zufällig angesehen werden kann. Nach dem Prinzip "Zufall und Notwendigkeit" wird aus dem bei isolierter Betrachtung zufälligen Fund bei gesamtheitlicher Sichtweise ein "Begleitfund". Als Produkt technischer Unzulänglichkeit ist er für die Abwehr der ermittelten Gefahr irrelevant - eigentlich müßte er in einem "Informationsfilter" hängenbleiben. Weist ein solcher Begleitfund auf eine begangene Straftat hin, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er strafverfahrensrechtlich genutzt werden darf. Mangels Tatverdachts wäre seine Erhebung nach den Vorschriften der StPO jedenfalls nicht möglich gewesen.
Die Autorin untersucht das bisher unerkannte Problem, ob es eine nicht mehr zu rechtfertigende Überinanspruchnahme des einzelnen darstellt, wenn eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme - in vorhersehbarer Weise - zur eigenen Strafverfolgung führt. Im Ergebnis ist hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf angezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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In den vergangenen Jahren wurden die Eingriffsgrundlagen in den Polizeigesetzen erheblich ausgedehnt. Mit der polizeilichen Arbeit zur Gefahrenabwehr geht ein erhöhtes Informationsaufkommen einher, wobei sich die Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit dieser Informationen anschließt.
Der Informationsanfall läßt sich qualitativ und terminologisch in drei Arten kategorisieren: Absichts-, Zufalls- und Begleitfund. Aufgrund der Streubreite vieler Eingriffsmaßnahmen, wie etwa beim Abhören einer Wohnung, ist eine beiläufig erlangte, strafrechtlich aber bedeutsame Information in so vielen Fällen Begleiterscheinung, daß sie nicht mehr als zufällig angesehen werden kann. Nach dem Prinzip "Zufall und Notwendigkeit" wird aus dem bei isolierter Betrachtung zufälligen Fund bei gesamtheitlicher Sichtweise ein "Begleitfund". Als Produkt technischer Unzulänglichkeit ist er für die Abwehr der ermittelten Gefahr irrelevant - eigentlich müßte er in einem "Informationsfilter" hängenbleiben. Weist ein solcher Begleitfund auf eine begangene Straftat hin, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er strafverfahrensrechtlich genutzt werden darf. Mangels Tatverdachts wäre seine Erhebung nach den Vorschriften der StPO jedenfalls nicht möglich gewesen.
Die Autorin untersucht das bisher unerkannte Problem, ob es eine nicht mehr zu rechtfertigende Überinanspruchnahme des einzelnen darstellt, wenn eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme - in vorhersehbarer Weise - zur eigenen Strafverfolgung führt. Im Ergebnis ist hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf angezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob er was lernen will. Warum darf man nicht bei Rot über die Straße? Kommt doch eh kein Auto.
Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es im Gesetz steht. Aber wieso kriegt ein Mörder einen Rechtsanwalt, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Ist das gerecht? Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der die Welt der Paragraphen Kindern, Jugendlichen - und auch Erwachsenen - verständlich macht. Juristisches Wissen wird hier geschickt mit vielen Beispielen verknüpft. Denn Recht ist überall: Es begegnet uns vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Und es ist viel spannender, als man oft denkt!
Aktualisiert: 2023-04-26
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob er was lernen will.
Warum darf man nicht bei Rot über die Straße? Kommt doch eh kein Auto.
Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es im Gesetz steht. Aber wieso kriegt ein Mörder einen Rechtsanwalt, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Ist das gerecht?
Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der die Welt der Paragraphen Kindern, Jugendlichen - und auch Erwachsenen - verständlich macht. Juristisches Wissen wird hier geschickt mit vielen Beispielen verknüpft. Denn Recht ist überall: Es begegnet uns vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Und es ist viel spannender, als man oft denkt!
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2019-03-05
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob erw as lernen will. Warum darf man nicht bei Rot über die Straße gehen? Kommt doch eh kein Auto. Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es in einem Gesetz steht und weil man sich daran halten muss. Aber warum muss der Mörder einen Rechtsanwalt haben, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Haben Mörder auch Rechte? Die Richterin Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der jungen Lesern die Welt der Paragraphen verständlich macht. Juristisches Grundwissen - was ist Recht, wie entsteht es, welche sind unsere Grundrechte,was machen Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Richter - wird geschickt und spielerisch mit Alltagsbeispielen verknüpft. Wer das Buch gelesen hat, hat einen guten Überblick über unsere Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Warum muss man zur Schule gehen? Muss doch jeder selber wissen, ob erw as lernen will. Warum darf man nicht bei Rot über die Straße gehen? Kommt doch eh kein Auto. Bei solchen Fragen lautet die Antwort oft: Weil es in einem Gesetz steht und weil man sich daran halten muss.
Aber warum muss der Mörder einen Rechtsanwalt haben, der ihm hilft, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen? Haben Mörder auch Rechte? Die Richterin Nicola Lindner hat einen anschaulichen Leitfaden durch unser Recht geschrieben, der jungen Lesern die Welt der Paragraphen verständlich macht. Juristisches Grundwissen - was ist Recht, wie entsteht es, welche sind unsere Grundrechte,was machen Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Richter - wird geschickt und spielerisch mit Alltagsbeispielen verknüpft. Wer das Buch gelesen hat, hat einen guten Überblick über unsere Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2022-07-03
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In den vergangenen Jahren wurden die Eingriffsgrundlagen in den Polizeigesetzen erheblich ausgedehnt. Mit der polizeilichen Arbeit zur Gefahrenabwehr geht ein erhöhtes Informationsaufkommen einher, wobei sich die Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit dieser Informationen anschließt.
Der Informationsanfall läßt sich qualitativ und terminologisch in drei Arten kategorisieren: Absichts-, Zufalls- und Begleitfund. Aufgrund der Streubreite vieler Eingriffsmaßnahmen, wie etwa beim Abhören einer Wohnung, ist eine beiläufig erlangte, strafrechtlich aber bedeutsame Information in so vielen Fällen Begleiterscheinung, daß sie nicht mehr als zufällig angesehen werden kann. Nach dem Prinzip "Zufall und Notwendigkeit" wird aus dem bei isolierter Betrachtung zufälligen Fund bei gesamtheitlicher Sichtweise ein "Begleitfund". Als Produkt technischer Unzulänglichkeit ist er für die Abwehr der ermittelten Gefahr irrelevant - eigentlich müßte er in einem "Informationsfilter" hängenbleiben. Weist ein solcher Begleitfund auf eine begangene Straftat hin, so stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er strafverfahrensrechtlich genutzt werden darf. Mangels Tatverdachts wäre seine Erhebung nach den Vorschriften der StPO jedenfalls nicht möglich gewesen.
Die Autorin untersucht das bisher unerkannte Problem, ob es eine nicht mehr zu rechtfertigende Überinanspruchnahme des einzelnen darstellt, wenn eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme - in vorhersehbarer Weise - zur eigenen Strafverfolgung führt. Im Ergebnis ist hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf angezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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