Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wenn hier Lotmars Arbeitsvertrag, eine "Pioniertat der Rechtswissenschaft" (Hans Hattenhauer), vom Verlagshaus des Originals in einer Neuausgabe wieder vorgelegt wird, so geschieht dies in der Absicht, mit einer durchgreifend modernisierten Gestaltung diesem Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur wieder den Zugang zur aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion zu eröffnen. Beabsichtigt ist mit anderen Worten die Vorlage eines Arbeitsmittels, das über den engen Kreis der Rechtshistoriker hinaus auch dem Dogmatiker des geltenden Rechts zur Verfügung steht, der willens ist, es im Sinne einer wissenschaftlichen Vertiefung zum Ausgangspunkt für seine Analysen des geltenden Rechts zu machen.
Lotmars Arbeitsvertrag ist aber zugleich ein international herausragendes Beispiel für die praktische Leistungsfähigkeit der angewandten Rechtssoziologie, gekennzeichnet durch drei methodische Prinzipien, nämlich durch Rechtstatsachenforschung, durch die Trennung von Rechtsdogmatik und Rechtspolitik sowie durch eine kompensatorische Rechtsethik. Umfangmäßig übertrifft Lotmars Erhebung der Rechtstatsachen der Arbeitswelt die Arbeiten von Eugen Ehrlich und Arthur Nußbaum. Lotmars Beschränkung der Rechtsdogmatik auf die Sinnermittlung de lege lata und ihre Trennung von einer Redaktion des Rechts de lege ferenda, von Josef Kohler scharf kritisiert, von Max Weber hoch gelobt, läßt ihn in einer Fülle von Fragen zu Lösungen gelangen, die den Interessen der Arbeitnehmer völlig zuwiderlaufen. Rechtspolitisch hingegen vertritt Lotmar eine ethische Maxime, die dem Dogma von der Gleichwertigkeit von Kapital und Arbeit widerspricht, nämlich den Grundsatz: Arbeit ist höherwertiger als Kapital. Das hat ihm viel Kritik eingetragen, doch stand ihm hier der Vater der Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, zur Seite (näher dazu M. Rehbinder: Die Geburt des Arbeitsrechts aus dem Geiste der Rechtssoziologie, Festgabe Zivilrechtslehrer 1934/1935, hg. von W. Hadding, 1999).
Aus dem Vorwort des Herausgebers
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wenn hier Lotmars Arbeitsvertrag, eine "Pioniertat der Rechtswissenschaft" (Hans Hattenhauer), vom Verlagshaus des Originals in einer Neuausgabe wieder vorgelegt wird, so geschieht dies in der Absicht, mit einer durchgreifend modernisierten Gestaltung diesem Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur wieder den Zugang zur aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion zu eröffnen. Beabsichtigt ist mit anderen Worten die Vorlage eines Arbeitsmittels, das über den engen Kreis der Rechtshistoriker hinaus auch dem Dogmatiker des geltenden Rechts zur Verfügung steht, der willens ist, es im Sinne einer wissenschaftlichen Vertiefung zum Ausgangspunkt für seine Analysen des geltenden Rechts zu machen.
Lotmars Arbeitsvertrag ist aber zugleich ein international herausragendes Beispiel für die praktische Leistungsfähigkeit der angewandten Rechtssoziologie, gekennzeichnet durch drei methodische Prinzipien, nämlich durch Rechtstatsachenforschung, durch die Trennung von Rechtsdogmatik und Rechtspolitik sowie durch eine kompensatorische Rechtsethik. Umfangmäßig übertrifft Lotmars Erhebung der Rechtstatsachen der Arbeitswelt die Arbeiten von Eugen Ehrlich und Arthur Nußbaum. Lotmars Beschränkung der Rechtsdogmatik auf die Sinnermittlung de lege lata und ihre Trennung von einer Redaktion des Rechts de lege ferenda, von Josef Kohler scharf kritisiert, von Max Weber hoch gelobt, läßt ihn in einer Fülle von Fragen zu Lösungen gelangen, die den Interessen der Arbeitnehmer völlig zuwiderlaufen. Rechtspolitisch hingegen vertritt Lotmar eine ethische Maxime, die dem Dogma von der Gleichwertigkeit von Kapital und Arbeit widerspricht, nämlich den Grundsatz: Arbeit ist höherwertiger als Kapital. Das hat ihm viel Kritik eingetragen, doch stand ihm hier der Vater der Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, zur Seite (näher dazu M. Rehbinder: Die Geburt des Arbeitsrechts aus dem Geiste der Rechtssoziologie, Festgabe Zivilrechtslehrer 1934/1935, hg. von W. Hadding, 1999).
Aus dem Vorwort des Herausgebers
Aktualisiert: 2023-05-25
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wenn hier Lotmars Arbeitsvertrag, eine "Pioniertat der Rechtswissenschaft" (Hans Hattenhauer), vom Verlagshaus des Originals in einer Neuausgabe wieder vorgelegt wird, so geschieht dies in der Absicht, mit einer durchgreifend modernisierten Gestaltung diesem Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur wieder den Zugang zur aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion zu eröffnen. Beabsichtigt ist mit anderen Worten die Vorlage eines Arbeitsmittels, das über den engen Kreis der Rechtshistoriker hinaus auch dem Dogmatiker des geltenden Rechts zur Verfügung steht, der willens ist, es im Sinne einer wissenschaftlichen Vertiefung zum Ausgangspunkt für seine Analysen des geltenden Rechts zu machen.
Lotmars Arbeitsvertrag ist aber zugleich ein international herausragendes Beispiel für die praktische Leistungsfähigkeit der angewandten Rechtssoziologie, gekennzeichnet durch drei methodische Prinzipien, nämlich durch Rechtstatsachenforschung, durch die Trennung von Rechtsdogmatik und Rechtspolitik sowie durch eine kompensatorische Rechtsethik. Umfangmäßig übertrifft Lotmars Erhebung der Rechtstatsachen der Arbeitswelt die Arbeiten von Eugen Ehrlich und Arthur Nußbaum. Lotmars Beschränkung der Rechtsdogmatik auf die Sinnermittlung de lege lata und ihre Trennung von einer Redaktion des Rechts de lege ferenda, von Josef Kohler scharf kritisiert, von Max Weber hoch gelobt, läßt ihn in einer Fülle von Fragen zu Lösungen gelangen, die den Interessen der Arbeitnehmer völlig zuwiderlaufen. Rechtspolitisch hingegen vertritt Lotmar eine ethische Maxime, die dem Dogma von der Gleichwertigkeit von Kapital und Arbeit widerspricht, nämlich den Grundsatz: Arbeit ist höherwertiger als Kapital. Das hat ihm viel Kritik eingetragen, doch stand ihm hier der Vater der Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, zur Seite (näher dazu M. Rehbinder: Die Geburt des Arbeitsrechts aus dem Geiste der Rechtssoziologie, Festgabe Zivilrechtslehrer 1934/1935, hg. von W. Hadding, 1999).
Aus dem Vorwort des Herausgebers
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Jahrzehntelang arbeitete Philipp Lotmar immer wieder am Thema des Irrtums. In einem monumentalen Werk untersuchte er den Error in den unzähligen römischen Quellen in jedem Bereich des Rechts in und außerhalb des Corpus Iuris Civilis, vor allem, um eine breite Basis für seine Kritik an Karl Friedrich von Savignys tonangebender Irrtumslehre im Vertragsrecht zu schaffen. Lotmar konnte aber das Werk, das er für seine romanistische Hauptleistung hielt, nicht mehr vollenden und kam auch nicht mehr zur Publikation des ersten, fast fertigen Bandes. Der gesamte erste Band und die Einleitung zum zweiten Band, also die Teile des Werks, die Lotmar in eine publikationsfähige Form auszuarbeiten schaffte, wird nun der Öffentlichkeit übergeben. Auf diese Weise wird das wissenschaftliche Werk eines prägenden Zivilrechtslehrers, der heute außerhalb der Romanistik in erster Linie als Schöpfer des modernen Arbeitsrechts wahrgenommen wird, nun auch auf dessen angestammtem Forschungsgebiet, dem römischen Recht und der allgemeinen Privatrechtsdogmatik, fast hundert Jahre nach seinem Tod zugänglich.
For decades, Philipp Lotmar has repeatedly and insistently focussed on the subject of error. In a monumental work, Lotmar set out to examine the countless relevant Roman sources in every area of law inside as well as outside the Corpus Juris Civilis, thus providing the material basis for his criticism of Karl Friedrich von Savigny's leading doctrine of errors in contract law. However, Lotmar could not complete the work he considered the crowning achievement of his research in the field of Roman law, nor did he succeed in publishing the first, almost finished volume. The entire first volume and the introduction to the second volume, i.e. those parts of the intended opus which Lotmar left behind in a form already fit for publication, will now be presented to the public. In this way, the scientific work of a formative civil law teacher, who today is perceived primarily as the creator of modern labor law, is thus finally being made available in his proper field of research, i.e. Roman law and general private law dogmatics, almost a hundred years after his death.
Aktualisiert: 2022-08-02
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Jahrzehntelang arbeitete Philipp Lotmar immer wieder am Thema des Irrtums. In einem monumentalen Werk untersuchte er den Error in den unzähligen römischen Quellen in jedem Bereich des Rechts in und außerhalb des Corpus Iuris Civilis, vor allem, um eine breite Basis für seine Kritik an Karl Friedrich von Savignys tonangebender Irrtumslehre im Vertragsrecht zu schaffen. Lotmar konnte aber das Werk, das er für seine romanistische Hauptleistung hielt, nicht mehr vollenden und kam auch nicht mehr zur Publikation des ersten, fast fertigen Bandes. Der gesamte erste Band und die Einleitung zum zweiten Band, also die Teile des Werks, die Lotmar in eine publikationsfähige Form auszuarbeiten schaffte, wird nun der Öffentlichkeit übergeben. Auf diese Weise wird das wissenschaftliche Werk eines prägenden Zivilrechtslehrers, der heute außerhalb der Romanistik in erster Linie als Schöpfer des modernen Arbeitsrechts wahrgenommen wird, nun auch auf dessen angestammtem Forschungsgebiet, dem römischen Recht und der allgemeinen Privatrechtsdogmatik, fast hundert Jahre nach seinem Tod zugänglich.
For decades, Philipp Lotmar has repeatedly and insistently focussed on the subject of error. In a monumental work, Lotmar set out to examine the countless relevant Roman sources in every area of law inside as well as outside the Corpus Juris Civilis, thus providing the material basis for his criticism of Karl Friedrich von Savigny's leading doctrine of errors in contract law. However, Lotmar could not complete the work he considered the crowning achievement of his research in the field of Roman law, nor did he succeed in publishing the first, almost finished volume. The entire first volume and the introduction to the second volume, i.e. those parts of the intended opus which Lotmar left behind in a form already fit for publication, will now be presented to the public. In this way, the scientific work of a formative civil law teacher, who today is perceived primarily as the creator of modern labor law, is thus finally being made available in his proper field of research, i.e. Roman law and general private law dogmatics, almost a hundred years after his death.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Aktualisiert: 2017-11-01
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wenn hier Lotmars Arbeitsvertrag, eine "Pioniertat der Rechtswissenschaft" (Hans Hattenhauer), vom Verlagshaus des Originals in einer Neuausgabe wieder vorgelegt wird, so geschieht dies in der Absicht, mit einer durchgreifend modernisierten Gestaltung diesem Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur wieder den Zugang zur aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion zu eröffnen. Beabsichtigt ist mit anderen Worten die Vorlage eines Arbeitsmittels, das über den engen Kreis der Rechtshistoriker hinaus auch dem Dogmatiker des geltenden Rechts zur Verfügung steht, der willens ist, es im Sinne einer wissenschaftlichen Vertiefung zum Ausgangspunkt für seine Analysen des geltenden Rechts zu machen.
Lotmars Arbeitsvertrag ist aber zugleich ein international herausragendes Beispiel für die praktische Leistungsfähigkeit der angewandten Rechtssoziologie, gekennzeichnet durch drei methodische Prinzipien, nämlich durch Rechtstatsachenforschung, durch die Trennung von Rechtsdogmatik und Rechtspolitik sowie durch eine kompensatorische Rechtsethik. Umfangmäßig übertrifft Lotmars Erhebung der Rechtstatsachen der Arbeitswelt die Arbeiten von Eugen Ehrlich und Arthur Nußbaum. Lotmars Beschränkung der Rechtsdogmatik auf die Sinnermittlung de lege lata und ihre Trennung von einer Redaktion des Rechts de lege ferenda, von Josef Kohler scharf kritisiert, von Max Weber hoch gelobt, läßt ihn in einer Fülle von Fragen zu Lösungen gelangen, die den Interessen der Arbeitnehmer völlig zuwiderlaufen. Rechtspolitisch hingegen vertritt Lotmar eine ethische Maxime, die dem Dogma von der Gleichwertigkeit von Kapital und Arbeit widerspricht, nämlich den Grundsatz: Arbeit ist höherwertiger als Kapital. Das hat ihm viel Kritik eingetragen, doch stand ihm hier der Vater der Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, zur Seite (näher dazu M. Rehbinder: Die Geburt des Arbeitsrechts aus dem Geiste der Rechtssoziologie, Festgabe Zivilrechtslehrer 1934/1935, hg. von W. Hadding, 1999).
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