In dieser Arbeit wird versucht, die vorkoloniale Sozialstruktur der Toba-Batak (Samosir, Nordsumatra) zu re konstruieren. Da die Verwandtschaftsverhältnisse (Lineage Organisation und asymmetrische Allianzstruktur) bei den Toba-Batak gleichzeitig als Produktionsverhältnisse fungierten und somit das wichtigste Muster für die ökonomische und politische Organisation der Toba-Batak-Gesellschaft lieferten, kann deren Ökonomie nicht als ein genau abgrenzbarer und relativ unabhängiger Bereich behandelt werden. Analog dazu ist es auch nicht möglich, bei den Toba-Batak einen separaten politischen Bereich bzw. rein politische Institutionen auszumachen. Die politische Organisation dieser Gesellschaft kann daher nur über die Aufdeckung der politischen Aspekte der Verwandtschaft und daneben auch der Religion erschlossen werden. Aufgrund der dominanten Rolle der Verwandtschaft bei den Toba-Batak konnte sich keine zentrale Autorität bzw. keine staatliche Organisation entwickeln. Im Gegensatz dazu entwikkelten die Toba-Batak die Institution sakraler Führer (Singamangaraja etc.), die oft als „Gottkönige“ oder „Priesterkönige“ bezeichnet wurden. Anders als Heine-Geldern, der die Singamangaraja- Institution als eine Übernahme des Gottkönig-Konzepts indisierter Reiche Südostasiens interpretierte, betrachtet der Verfasser die Entwicklung der Institution sakraler Führer als Versuch der Etablierung einer Autorität durch die Berufung auf eine nicht-verwandtschaftsbezogene („göttliche“) Machtquelle. Aus der dominanten Rolle der Verwandtschaft in der Toba-Batak-Gesellschaft resultierte die Begrenzung der Autorität der sakralen Führer. In Teil II des Buches wird die Sozialstruktur der präkolonialen Toba-Batak mit jenen einiger ethnischer Gruppen des festländischen Südostasiens, insbesondere der Jarai Vietnams und Kambodschas, verglichen. Der Verfasser versucht die Hypothese Heine- Gelderns zu überprüfen, der zufolge die Institution der drei sakralen „Könige“ der Toba-Batak eine Parallele in den Pötao der Jarai („König des Feuers, des Wasser und des Windes“) hat. Im Laufe der Untersuchung zeigte sich, dass bei beiden Gesellschaften die Institution der sakralen Führer mit einem bestimmten Muster der Interaktion, die diese Hochlandethnien mit den Gesellschaften des Tieflandes verbindet, zusammenhängt.
Aktualisiert: 2023-05-12
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In dieser Arbeit wird versucht, die vorkoloniale Sozialstruktur der Toba-Batak (Samosir, Nordsumatra) zu rekonstruieren. Da die Verwandtschaftsverhältnisse (Lineage Organisation und asymmetrische Allianzstruktur) bei den Toba-Batak gleichzeitig als Produktionsverhältnisse fungierten und somit das wichtigste Muster für die ökonomische und politische Organisation der Toba-Batak-Gesellschaft lieferten, kann deren Ökonomie nicht als ein genau abgrenzbarer und relativ unabhängiger Bereich behandelt werden. Analog dazu ist es auch nicht möglich, bei den Toba-Batak einen separaten politischen Bereich bzw. rein politische Institutionen auszumachen. Die politische Organisation dieser Gesellschaft kann daher nur über die Aufdeckung der politischen Aspekte der Verwandtschaft und daneben auch der Religion erschlossen werden. Aufgrund der dominanten Rolle der Verwandtschaft bei den Toba-Batak konnte sich keine zentrale Autorität bzw. keine staatliche Organisation entwickeln. Im Gegensatz dazu entwickelten die Toba-Batak die Institution sakraler Führer (Singamangaraja etc.), die oft als „Gottkönige“ oder „Priesterkönige“ bezeichnet wurden. Anders als Heine-Geldern, der die Singamangaraja- Institution als eine Übernahme des Gottkönig-Konzepts indisierter Reiche Südostasiens interpretierte, betrachtet der Verfasser die Entwicklung der Institution sakraler Führer als Versuch der Etablierung einer Autorität durch die Berufung auf eine nicht-verwandtschaftsbezogene („göttliche“) Machtquelle. Aus der dominanten Rolle der Verwandtschaft in der Toba-Batak-Gesellschaft resultierte die Begrenzung der Autorität der sakralen Führer. In Teil II des Buches wird die Sozialstruktur der präkolonialen Toba-Batak mit jenen einiger ethnischer Gruppen des festländischen Südostasiens, insbesondere der Jarai Vietnams und Kambodschas, verglichen. Der Verfasser versucht die Hypothese Heine-Gelderns zu überprüfen, der zufolge die Institution der drei sakralen „Könige“ der Toba-Batak eine Parallele in den Pötao der Jarai („König des Feuers, des Wasser und des Windes“) hat. Im Laufe der Untersuchung zeigte sich, dass bei beiden Gesellschaften die Institution der sakralen Führer mit einem bestimmten Muster der Interaktion, die diese Hochlandethnien mit den Gesellschaften des Tieflandes verbindet, zusammenhängt.
Aktualisiert: 2023-05-12
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In dieser Arbeit wird versucht, die vorkoloniale Sozialstruktur der Toba-Batak (Samosir, Nordsumatra) zu re konstruieren. Da die Verwandtschaftsverhältnisse (Lineage Organisation und asymmetrische Allianzstruktur) bei den Toba-Batak gleichzeitig als Produktionsverhältnisse fungierten und somit das wichtigste Muster für die ökonomische und politische Organisation der Toba-Batak-Gesellschaft lieferten, kann deren Ökonomie nicht als ein genau abgrenzbarer und relativ unabhängiger Bereich behandelt werden. Analog dazu ist es auch nicht möglich, bei den Toba-Batak einen separaten politischen Bereich bzw. rein politische Institutionen auszumachen. Die politische Organisation dieser Gesellschaft kann daher nur über die Aufdeckung der politischen Aspekte der Verwandtschaft und daneben auch der Religion erschlossen werden. Aufgrund der dominanten Rolle der Verwandtschaft bei den Toba-Batak konnte sich keine zentrale Autorität bzw. keine staatliche Organisation entwickeln. Im Gegensatz dazu entwikkelten die Toba-Batak die Institution sakraler Führer (Singamangaraja etc.), die oft als „Gottkönige“ oder „Priesterkönige“ bezeichnet wurden. Anders als Heine-Geldern, der die Singamangaraja- Institution als eine Übernahme des Gottkönig-Konzepts indisierter Reiche Südostasiens interpretierte, betrachtet der Verfasser die Entwicklung der Institution sakraler Führer als Versuch der Etablierung einer Autorität durch die Berufung auf eine nicht-verwandtschaftsbezogene („göttliche“) Machtquelle. Aus der dominanten Rolle der Verwandtschaft in der Toba-Batak-Gesellschaft resultierte die Begrenzung der Autorität der sakralen Führer. In Teil II des Buches wird die Sozialstruktur der präkolonialen Toba-Batak mit jenen einiger ethnischer Gruppen des festländischen Südostasiens, insbesondere der Jarai Vietnams und Kambodschas, verglichen. Der Verfasser versucht die Hypothese Heine- Gelderns zu überprüfen, der zufolge die Institution der drei sakralen „Könige“ der Toba-Batak eine Parallele in den Pötao der Jarai („König des Feuers, des Wasser und des Windes“) hat. Im Laufe der Untersuchung zeigte sich, dass bei beiden Gesellschaften die Institution der sakralen Führer mit einem bestimmten Muster der Interaktion, die diese Hochlandethnien mit den Gesellschaften des Tieflandes verbindet, zusammenhängt.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Die Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen Rheinland Pfalz" ist ein zuverlässiges und unverzichtbares Arbeitsmittel im Rahmen von Studium, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Aktualisiert: 2022-07-18
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Die Vorschriftensammlung "Haushaltsrecht Rheinland Pfalz" ist ein zuverlässiges und unverzichtbares Arbeitsmittel im Rahmen von Studium, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Aktualisiert: 2022-07-18
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In dieser Arbeit wird versucht, die vorkoloniale Sozialstruktur der Toba-Batak (Samosir, Nordsumatra) zu rekonstruieren. Da die Verwandtschaftsverhältnisse (Lineage Organisation und asymmetrische Allianzstruktur) bei den Toba-Batak gleichzeitig als Produktionsverhältnisse fungierten und somit das wichtigste Muster für die ökonomische und politische Organisation der Toba-Batak-Gesellschaft lieferten, kann deren Ökonomie nicht als ein genau abgrenzbarer und relativ unabhängiger Bereich behandelt werden. Analog dazu ist es auch nicht möglich, bei den Toba-Batak einen separaten politischen Bereich bzw. rein politische Institutionen auszumachen. Die politische Organisation dieser Gesellschaft kann daher nur über die Aufdeckung der politischen Aspekte der Verwandtschaft und daneben auch der Religion erschlossen werden. Aufgrund der dominanten Rolle der Verwandtschaft bei den Toba-Batak konnte sich keine zentrale Autorität bzw. keine staatliche Organisation entwickeln. Im Gegensatz dazu entwickelten die Toba-Batak die Institution sakraler Führer (Singamangaraja etc.), die oft als „Gottkönige“ oder „Priesterkönige“ bezeichnet wurden. Anders als Heine-Geldern, der die Singamangaraja- Institution als eine Übernahme des Gottkönig-Konzepts indisierter Reiche Südostasiens interpretierte, betrachtet der Verfasser die Entwicklung der Institution sakraler Führer als Versuch der Etablierung einer Autorität durch die Berufung auf eine nicht-verwandtschaftsbezogene („göttliche“) Machtquelle. Aus der dominanten Rolle der Verwandtschaft in der Toba-Batak-Gesellschaft resultierte die Begrenzung der Autorität der sakralen Führer. In Teil II des Buches wird die Sozialstruktur der präkolonialen Toba-Batak mit jenen einiger ethnischer Gruppen des festländischen Südostasiens, insbesondere der Jarai Vietnams und Kambodschas, verglichen. Der Verfasser versucht die Hypothese Heine-Gelderns zu überprüfen, der zufolge die Institution der drei sakralen „Könige“ der Toba-Batak eine Parallele in den Pötao der Jarai („König des Feuers, des Wasser und des Windes“) hat. Im Laufe der Untersuchung zeigte sich, dass bei beiden Gesellschaften die Institution der sakralen Führer mit einem bestimmten Muster der Interaktion, die diese Hochlandethnien mit den Gesellschaften des Tieflandes verbindet, zusammenhängt.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Die Kommentarsammlung mit den Teilen Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung, Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, Kommunalwahlgesetz mit KomWO (Gesetzestexte) bietet die relevanten Informationen zum Kommunalverfassungsrecht in einem Werk.
Die bewährte Kommentarsammlung präsentiert sich als praktische Arbeits- und Orientierungshilfe stets aktuell, kompetent und zuverlässig für alle (Verbands-)Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Eigenbetriebe, Zweckverbände, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete, Kommunalaufsichtsbehörden, andere kommunale Institutionen, Fraktionen, (kommunal)politische Vereinigungen, Verwaltungsschulen, Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte, interessierte Bürger.
Ein Team ausgewiesener Kenner dieser komplexen Rechtsmaterie behandelt das Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz in einer fundierten, für Praxis und Ausbildung geeigneten Kommentierung praxisnah und verständlich.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Dazert, Ministerialrat Manfred Gabler (†), Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied GStB RP a.D. Winfried Manns, Akademieleiter a.D. Burkhard Höhlein, Bürgermeister Werner Klöckner, Regierungsdirektor und Dozent Helmut Lukas, Regierungsdirektorin und Dozentin Ulrike Nauheim-Skrobek, Erster Kreisbeigeordneter Hans-Dirk Nies, Ministerialdirigent a. D. Rudolf Oster (†), Regierungsdirektorin und Dozentin Beate Rheindorf, Bürgermeister a.D. Edmund Schaaf, Ltd. Ministerialrat a.D. Hubert Stubenrauch, Rechtsanwalt und vhw-Landesgeschäftsführer Uwe Tutschapsky, Vors. Richter am OVG Manfred Stamm, Oberregierungsrätin Stefanie Bambach, Regierungsdirektor Dr. Thomas Drysch, Regierungsrat Thomas Kreutz, Oberverwaltungsrat Stefan Heck, Ltd. Regierungsdirektor Christof Pause.
Aktualisiert: 2023-01-05
Autor:
Stefanie Blickle,
Andreas Dazert,
Johannes Dietlein,
Manfred Gabler,
Burkhard Höhlein,
Werner Klöckner,
Helmut Lukas,
Winfried Manns,
Ulrike Nauheim-Skrobek,
Hans D Nies,
Rudolf Oster,
Christof Pause,
Beate Rheindorf,
Edmund Schaaf,
Manfred Stamm,
Hubert Stubenrauch,
Uwe Tutschapsky
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Aktualisiert: 2018-06-25
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Die Geschäftsordnung ist das Organisationsstatut des Gemeinderats. Sie ist für die Arbeit jeder Kommunalpolitikerin und jedes Kommunalpolitikers sowie für die Kommunalverwaltung von zentraler Bedeutung. Der Gemeinderat regelt mit der Geschäftsordnung autonom das Verfahren der Vorbereitung, Durchführung und der Nachbereitung von Sitzungen, Antrags- Auskunfts- und Rederechte. Die Geschäftsordnung ist für jedes gewählte Ratsmitglied, den Vorsitzenden und die Fraktionen verbindlich. Sie gilt außerdem für die Ausschüsse des Gemeinderats und die Beiräte. Die Autoren orientieren ihre Erläuterungen an den Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte Rheinland-Pfalz. Praxisbeispiele und Übersichten veranschaulichen die Regelungen. Als Anhang ist das Muster einer Dienstanweisung Sitzungsdienst (MDASitzD) enthalten. Das Werk ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für alle Fragen innerhalb des Verfahrensablaufs.
Aktualisiert: 2019-08-29
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