Schriften zum Kirchenrecht.

Schriften zum Kirchenrecht. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die »Schriften zum Kirchenrecht« beinhalten aus Georg Mays umfangreichem literarischen Schaffen 28 Publikationen zu Grundfragen der kirchenrechtlichen Disziplin, zu Materien der kirchlichen Gesetzbücher von 1917 und 1983 sowie der dem Codex von 1917 und dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgenden Gesetzgebung. Die Beiträge wurden seit 1962 in verschiedenen kanonistischen und theologischen Zeitschriften und Sammelwerken veröffentlicht, die inzwischen zum Teil schwierig zugänglich sind. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern vielmehr wegen des unbestreitbar hohen wissenschaftlichen Niveaus, des von ekklesialer Verantwortung inspirierten Grundansatzes und aktuell gebliebener Fragen der Abhandlungen (wie z. B. Enttheologisierung des Kirchenrechts?, Kontinuität im kanonischen Recht; die Materie des eucharistischen Opfersakramentes; Standesamtliche Eheschließung und kirchliche Trauung in protestantischer Sicht) schien den Herausgebern eine Edition wünschenswert, um einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Die Arbeiten zeichnen sich durch souveräne Handhabung der fachspezifischen Methode unter Einbeziehung der rechtshistorischen Vorgaben und gegebenenfalls pastoraler Fragen aus. Denn der Verfasser vergaß nie das priesterliche Wirken, dessen Erfahrungen sowohl in die akademische Lehre wie in seine Forschungen einflossen. Aus letzterem Grunde empfiehlt sich der Sammelband außer den Fachvertretern auch allen in der Pastoral tätigen Personen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schriften zu Staat und Kirche.

Schriften zu Staat und Kirche. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche durchzieht nicht nur die politischen Debatten, sie spielt auch im alltäglichen Leben der Bürger eine Rolle, wie z.B. beim Austritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft. Durch vertragsrechtliche Vereinbarungen – wie Konkordate und Verträge mit Ländern – wird eine möglichst konfliktlose Kooperation zwischen Staat und Kirche angestrebt. Dieses Zusammenwirken wird an Themen, die durch Interpretation der staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der einschlägigen Literatur erarbeitet werden, dargelegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Versöhnungswerk des päpstlichen Legaten Giovanni B. Caprara.

Das Versöhnungswerk des päpstlichen Legaten Giovanni B. Caprara. von May,  Georg
Die Französische Revolution führte einen erbitterten Kampf gegen die katholische Kirche. Ihr Hauptschlag traf die Priester und Ordensleute. Viele schwach gewordene geistliche Personen strebten nach Beendigung der Revolution die Versöhnung mit Gott und der Kirche an und erlangten sie bei dem päpstlichen Legaten Caprara. Aufgrund der Materialien in den Archives Nationales zu Paris untersucht der Autor nach den Vorgaben des katholischen Kirchenrechts die Verfehlungen und die Rekonziliation dieser Personen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er der schismatischen konstitutionellen Kirche, ihren Bischöfen und vor allem Henri Grégoire.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Schriften zu Staat und Kirche.

Schriften zu Staat und Kirche. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche durchzieht nicht nur die politischen Debatten, sie spielt auch im alltäglichen Leben der Bürger eine Rolle, wie z.B. beim Austritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft. Durch vertragsrechtliche Vereinbarungen – wie Konkordate und Verträge mit Ländern – wird eine möglichst konfliktlose Kooperation zwischen Staat und Kirche angestrebt. Dieses Zusammenwirken wird an Themen, die durch Interpretation der staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der einschlägigen Literatur erarbeitet werden, dargelegt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Schriften zur Rechtsgeschichte.

Schriften zur Rechtsgeschichte. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Aus den zahlreichen, von 1958 bis 2008 publizierten profunden Forschungen von Georg May zur Rechtsgeschichte wurden für diesen Sammelband sechzehn Aufsätze ausgewählt. Die Mehrzahl beschäftigt sich mit Themen des Mittelalters und der Neuzeit. Der Schwerpunkt liegt bei der Behandlung von Fragen der Kirchenverfassung und des Prozessrechtes. Alle Beiträge zeichnen sich durch intensive Befragung gedruckter wie ungedruckter Quellen aus. Deren meisterhafte Interpretation führt zu bedeutsamem Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Schriften zum Kirchenrecht.

Schriften zum Kirchenrecht. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die »Schriften zum Kirchenrecht« beinhalten aus Georg Mays umfangreichem literarischen Schaffen 28 Publikationen zu Grundfragen der kirchenrechtlichen Disziplin, zu Materien der kirchlichen Gesetzbücher von 1917 und 1983 sowie der dem Codex von 1917 und dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgenden Gesetzgebung. Die Beiträge wurden seit 1962 in verschiedenen kanonistischen und theologischen Zeitschriften und Sammelwerken veröffentlicht, die inzwischen zum Teil schwierig zugänglich sind. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern vielmehr wegen des unbestreitbar hohen wissenschaftlichen Niveaus, des von ekklesialer Verantwortung inspirierten Grundansatzes und aktuell gebliebener Fragen der Abhandlungen (wie z. B. Enttheologisierung des Kirchenrechts?, Kontinuität im kanonischen Recht; die Materie des eucharistischen Opfersakramentes; Standesamtliche Eheschließung und kirchliche Trauung in protestantischer Sicht) schien den Herausgebern eine Edition wünschenswert, um einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Die Arbeiten zeichnen sich durch souveräne Handhabung der fachspezifischen Methode unter Einbeziehung der rechtshistorischen Vorgaben und gegebenenfalls pastoraler Fragen aus. Denn der Verfasser vergaß nie das priesterliche Wirken, dessen Erfahrungen sowohl in die akademische Lehre wie in seine Forschungen einflossen. Aus letzterem Grunde empfiehlt sich der Sammelband außer den Fachvertretern auch allen in der Pastoral tätigen Personen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Schriften zu Staat und Kirche.

Schriften zu Staat und Kirche. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche durchzieht nicht nur die politischen Debatten, sie spielt auch im alltäglichen Leben der Bürger eine Rolle, wie z.B. beim Austritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft. Durch vertragsrechtliche Vereinbarungen – wie Konkordate und Verträge mit Ländern – wird eine möglichst konfliktlose Kooperation zwischen Staat und Kirche angestrebt. Dieses Zusammenwirken wird an Themen, die durch Interpretation der staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der einschlägigen Literatur erarbeitet werden, dargelegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Schriften zur Rechtsgeschichte.

Schriften zur Rechtsgeschichte. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Aus den zahlreichen, von 1958 bis 2008 publizierten profunden Forschungen von Georg May zur Rechtsgeschichte wurden für diesen Sammelband sechzehn Aufsätze ausgewählt. Die Mehrzahl beschäftigt sich mit Themen des Mittelalters und der Neuzeit. Der Schwerpunkt liegt bei der Behandlung von Fragen der Kirchenverfassung und des Prozessrechtes. Alle Beiträge zeichnen sich durch intensive Befragung gedruckter wie ungedruckter Quellen aus. Deren meisterhafte Interpretation führt zu bedeutsamem Erkenntnisgewinn.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Schriften zum Kirchenrecht.

Schriften zum Kirchenrecht. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die »Schriften zum Kirchenrecht« beinhalten aus Georg Mays umfangreichem literarischen Schaffen 28 Publikationen zu Grundfragen der kirchenrechtlichen Disziplin, zu Materien der kirchlichen Gesetzbücher von 1917 und 1983 sowie der dem Codex von 1917 und dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgenden Gesetzgebung. Die Beiträge wurden seit 1962 in verschiedenen kanonistischen und theologischen Zeitschriften und Sammelwerken veröffentlicht, die inzwischen zum Teil schwierig zugänglich sind. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern vielmehr wegen des unbestreitbar hohen wissenschaftlichen Niveaus, des von ekklesialer Verantwortung inspirierten Grundansatzes und aktuell gebliebener Fragen der Abhandlungen (wie z. B. Enttheologisierung des Kirchenrechts?, Kontinuität im kanonischen Recht; die Materie des eucharistischen Opfersakramentes; Standesamtliche Eheschließung und kirchliche Trauung in protestantischer Sicht) schien den Herausgebern eine Edition wünschenswert, um einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Die Arbeiten zeichnen sich durch souveräne Handhabung der fachspezifischen Methode unter Einbeziehung der rechtshistorischen Vorgaben und gegebenenfalls pastoraler Fragen aus. Denn der Verfasser vergaß nie das priesterliche Wirken, dessen Erfahrungen sowohl in die akademische Lehre wie in seine Forschungen einflossen. Aus letzterem Grunde empfiehlt sich der Sammelband außer den Fachvertretern auch allen in der Pastoral tätigen Personen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ego N.N. Catholicae Ecclesiae Episcopus.

Ego N.N. Catholicae Ecclesiae Episcopus. von May,  Georg
Der Papst unterzeichnet noch heute Dekretalschreiben, die anläßlich einer Heiligsprechung ausgestellt werden, mit seinem Namen und dem beigesetzten Titel »Bischof der katholischen Kirche«. Die Arbeit will Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Unterschriftsformel erheben. Der Verfasser findet sie erstmalig bei Papst Paschalis II. (1099-1118) als eine Frucht der Gregorianischen Reformbewegung. Er verfolgt ihren Gebrauch in den feierlichen Privilegien und später in den Konsistorialbullen der einzelnen Päpste. Dabei werden die verschiedenen Arten von Urkunden und ihre Merkmale sorgfältig vorgestellt. Weil auch die Kardinäle diese Schreiben unterzeichneten, werden ihre Unterschriften in die Untersuchung einbezogen. Daraus lassen sich Folgerungen für Rang und Stellung des Kardinalskollegiums im Gegenüber zum Papst ableiten, die Aufschluß geben über seine Mitwirkung bei der Regierung der Kirche. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die Formel Catholicae Ecclesiae Episcopus eine dogmatisch und rechtlich hochbedeutsame Zusammenfassung der Position des Papstes als des Universalbischofs der Kirche darstellt. Auf dem Ersten Vatikanischen Konzil wurde sie daher als Argumentationshilfe bei dem Ringen um die Definition des Jurisdiktionsprimates verwendet. Der Papst als »Bischof der katholischen Kirche« ist deren allgemeiner Bischof, d. h. er besitzt eine wahrhaft bischöfliche Gewalt in der gesamten Kirche. Damit ist die Frage gestellt, wie sich seine Vollmacht zu der des Diözesanbischofs verhält. Die Antwort des Episkopalismus in seinen verschiedenen Spielarten ist mit Sicherheit falsch. Die Lösung ist in der Synthese der Aussagen der beiden Vatikanischen Konzilien zu finden. Die Untersuchung ist für die Lehre von der Kirche, vor allem die Stellung des Papsttums, den Jurisdiktionsprimat, das Prinzip der Kollegialität und die Bedeutung des Kardinalskollegiums, sowie für das kirchliche Urkundenwesen ergiebig.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Versöhnungswerk des päpstlichen Legaten Giovanni B. Caprara.

Das Versöhnungswerk des päpstlichen Legaten Giovanni B. Caprara. von May,  Georg
Die Französische Revolution führte einen erbitterten Kampf gegen die katholische Kirche. Ihr Hauptschlag traf die Priester und Ordensleute. Viele schwach gewordene geistliche Personen strebten nach Beendigung der Revolution die Versöhnung mit Gott und der Kirche an und erlangten sie bei dem päpstlichen Legaten Caprara. Aufgrund der Materialien in den Archives Nationales zu Paris untersucht der Autor nach den Vorgaben des katholischen Kirchenrechts die Verfehlungen und die Rekonziliation dieser Personen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er der schismatischen konstitutionellen Kirche, ihren Bischöfen und vor allem Henri Grégoire.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Breslau – München – Mainz

Breslau – München – Mainz von May,  Georg
Der bekannte Theologieprofessor Georg May schildert in dieser Autobiografie seinen Lebensweg von Schlesien über Fulda, München, Neuzelle, Spremberg, Erfurt und (noch einmal) München, von dort nach Freising und schließlich nach Mainz. Besondere Beachtung finden seine wissenschaftliche Arbeit, seine seelsorgliche Tätigkeit, seine Sorge um die Priester und sein Einsatz für die Priesteramtskandidaten in der Lehre sowie sein Kampf gegen die Selbstzerstörung der Kirche.
Aktualisiert: 2023-01-19
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Die Rechtfertigung des Sünders

Die Rechtfertigung des Sünders von May,  Georg
Georg May unternimmt es in dieser Studie, die Augsburger Erklärung zur Rechtfertigungslehre anhand der genuinen katholischen Lehre und der echten lutherischen Auffassung zu überprüfen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß in Augsburg 'Tintenfischökumene' betrieben wurde. Das heißt: Die Gegensätze zwischen der verbindlichen kirchlichen Lehre über die Rechtfertigung und der lutherischen Ansicht wurden vernebelt. Weder die katholische Lehre noch die protestantische Auffassung wurden in dem Augsburger Papier solide, präzise und umfassend dargestellt. Die 'Erklärung zur Rechtfertigungslehre' ist daher wertlos; sie kann Katholiken nicht verpflichten.
Aktualisiert: 2020-10-06
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Ego N.N. Catholicae Ecclesiae Episcopus.

Ego N.N. Catholicae Ecclesiae Episcopus. von May,  Georg
Der Papst unterzeichnet noch heute Dekretalschreiben, die anläßlich einer Heiligsprechung ausgestellt werden, mit seinem Namen und dem beigesetzten Titel »Bischof der katholischen Kirche«. Die Arbeit will Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der Unterschriftsformel erheben. Der Verfasser findet sie erstmalig bei Papst Paschalis II. (1099-1118) als eine Frucht der Gregorianischen Reformbewegung. Er verfolgt ihren Gebrauch in den feierlichen Privilegien und später in den Konsistorialbullen der einzelnen Päpste. Dabei werden die verschiedenen Arten von Urkunden und ihre Merkmale sorgfältig vorgestellt. Weil auch die Kardinäle diese Schreiben unterzeichneten, werden ihre Unterschriften in die Untersuchung einbezogen. Daraus lassen sich Folgerungen für Rang und Stellung des Kardinalskollegiums im Gegenüber zum Papst ableiten, die Aufschluß geben über seine Mitwirkung bei der Regierung der Kirche. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die Formel Catholicae Ecclesiae Episcopus eine dogmatisch und rechtlich hochbedeutsame Zusammenfassung der Position des Papstes als des Universalbischofs der Kirche darstellt. Auf dem Ersten Vatikanischen Konzil wurde sie daher als Argumentationshilfe bei dem Ringen um die Definition des Jurisdiktionsprimates verwendet. Der Papst als »Bischof der katholischen Kirche« ist deren allgemeiner Bischof, d. h. er besitzt eine wahrhaft bischöfliche Gewalt in der gesamten Kirche. Damit ist die Frage gestellt, wie sich seine Vollmacht zu der des Diözesanbischofs verhält. Die Antwort des Episkopalismus in seinen verschiedenen Spielarten ist mit Sicherheit falsch. Die Lösung ist in der Synthese der Aussagen der beiden Vatikanischen Konzilien zu finden. Die Untersuchung ist für die Lehre von der Kirche, vor allem die Stellung des Papsttums, den Jurisdiktionsprimat, das Prinzip der Kollegialität und die Bedeutung des Kardinalskollegiums, sowie für das kirchliche Urkundenwesen ergiebig.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Schriften zu Staat und Kirche.

Schriften zu Staat und Kirche. von Egler,  Anna, May,  Georg, Rees,  Wilhelm
Die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche durchzieht nicht nur die politischen Debatten, sie spielt auch im alltäglichen Leben der Bürger eine Rolle, wie z.B. beim Austritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft. Durch vertragsrechtliche Vereinbarungen – wie Konkordate und Verträge mit Ländern – wird eine möglichst konfliktlose Kooperation zwischen Staat und Kirche angestrebt. Dieses Zusammenwirken wird an Themen, die durch Interpretation der staatlichen und kirchlichen Gesetze sowie der einschlägigen Literatur erarbeitet werden, dargelegt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Absolute oder relative Unauflösbarkeit der christlichen Ehe?

Absolute oder relative Unauflösbarkeit der christlichen Ehe? von May,  Georg
In diesem Sammelband wurden verschiedene Untersuchungen zu „Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener im deutschen Protestantismus“ zusammengefasst, die der bekannte Kanonist Prälat Georg May – ein ausgewiesener Kenner dieser schwierigen Materie – über Jahrzehnte mit Scharfsinn und wissenschaftlicher Akribie verfasst hat. Der Autor ist bestrebt, das protestantische Bekenntnis – wie es sich selbst versteht – ernst zu nehmen und nicht die katholische Lehrauffassung in es hineinzuprojizieren. So macht er auch deutlich, dass es für ein tieferes Eindringen in das protestantische Eheverständnis nicht genügt, nur dessen theologische Grundlagen zu beleuchten, vielmehr ist auch die Kenntnis der protestantischen Dialektik unabdingbar, um überhaupt erst zur Substanz der protestantischen Prinzipien durchzudringen. Denn die Ehe ist im Protestantismus ein mit sich selbst nicht identischer Begriff, der dem geschichtlichen Wandel vollends unterworfen bleibt, woraus das ständige Fließen und Schwanken in der protestantischen nie zu einem Abschluss gebrachten Ehelehre erklärbar wird. Nach reformatorischem Verständnis gehört die Ehe allein dem weltlichen Bereich an und muss aufgrund der theologischen Implikationen jegliche übernatürliche Wirklichkeit entbehren; deutlich genug hat der Protestantismus seit jeher zwei Wesenselemente der Ehe, ihre Sakramentalität und absolute Unauflösbarkeit, konsequent verneint. Prälat Mays gründliche Analysen zeigen nicht nur auf, wie grundlegend Ehescheidung und Wiederverheiratung Geschiedener im protestantischen Eheverständnis verankert sind, sondern damit auch, wohin ein vom katholischen Naturrecht gelöster Ehebegriff, der sich allein nach seelsorgerischen Gesichtspunkten beurteilt, letztendlich führen muss.
Aktualisiert: 2019-10-07
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Drei Priestererzieher aus Schlesien

Drei Priestererzieher aus Schlesien von May,  Georg
Die Erzdiözese Breslau hatte das Glück, im 20. Jahrhundert hervorragende Priestererzieher zu besitzen. Es sei an Emanuel Tinschert (1887-1968) erinnert, dessen gütige, väterliche Art Generationen von Priestern zum Weihealtar geleitet hat. Sein Nachfolger als Direktor des Theologenkonvikts war der gelehrte und gleichzeitig kindlich fromme Karl Kastner . Eine unvergeßliche Priesterpersönlichkeit war auch der früh verstorbene Spiritual Hugo Schuster . Jedoch die Lebensdaten und der Wirkungskreis der genannten Priester liegen so lange zurück, daß kaum jemand von den lebenden Priestern noch eine Erinnerung an sie haben dürfte. Dagegen gedenken die älteren Priester der Erzdiözese Breslau und der Jurisdiktionsbezirke in der ehemaligen DDR mit Dankbarkeit dreier Priester, die jahrzehntelang in der Ausbildung und in der Erziehung der Priester tätig waren. Es handelt sich um Paul Ramatschi, Erich Puzik und Erich Kleineidam . Sie haben vieles gemeinsam: die schlesische Heimat, die gymnasiale Bildung, das katholische Priestertum, die kirchliche Aufgabe. Gemeinsam war ihnen die Heimat: Schlesien. Obwohl sie aus unterschiedlichen Teilen dieser Provinz stammten, vereinte sie das Bewußtsein heimatlicher Verbundenheit . Sie waren altersmäßig nicht weit voneinander getrennt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Echte und unechte Reform

Echte und unechte Reform von May,  Georg
Die vorliegende Untersuchung darüber, ob der katholische Begriff von Reform auf das II. Vatikanische Konzil anzuwenden sei, kommt zu einem anderen Ergebnis, als die gebetsmühlenartig wiederholten Forderungen seitens moderner Theologen erwarten lassen, das Konzil müsse noch besser umgesetzt werden oder der "Geist des Konzils" wehe noch nicht überall in der katholischen Kirche. Hier wird der Kern der aktuellen innerkirchlichen Problematik sichtbar. Prälat Dr. Georg May ist Emeritus der kirchenrechtlichen Fakultät der Universität Mainz. Er hat zu zahlreichen kirchlichen brisanten Themen Stellung genommen.
Aktualisiert: 2021-07-28
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Die Auseinandersetzungen zwischen den Mainzer Erzbischöfen und dem Heiligen Stuhl um die Dispensbefugnis im 18. Jahrhundert

Die Auseinandersetzungen zwischen den Mainzer Erzbischöfen und dem Heiligen Stuhl um die Dispensbefugnis im 18. Jahrhundert von May,  Georg
Die Erzbischöfe von Mainz waren kraft ihrer Stellung als Metropoliten der größten deutschen Kirchenprovinz, als Kurfürsten und Erzkanzler selbstbewußte Herren. Die Unterordnung unter den Apostolischen Stuhl, die konkurrierende Jurisdiktion des Papstes und die Eingriffe der Römischen Kurie in ihre Regierung waren ihnen lästig. Die Vorbehalte des Heiligen Stuhls bei Rechtsakten wie Dispensen empfanden sie als demütigend. Da erschien 1763 das Werk des Febronius, das ihnen die Argumente zu liefern schien, mit denen sie sich aus der drückenden Abhängigkeit befreien zu können vermeinten. Im Verein mit den beiden anderen geistlichen Kurfürsten (Köln und Trier) traten sie mit ihren Beschwerden, den Koblenzer Gravamina, an die Öffentlichkeit (1769). Alle vier deutschen Metropoliten fanden sich auf dem Emser Kongreß (1786) zu einem Oppositionsmanifest zusammen gegen die vom Heiligen Stuhl einzuholenden Fakultäten, Genehmigungen und Bestätigungen sowie gegen die jurisdiktionellen Befugnisse der päpstlichen Nuntien. Papst Pius VI. wich vor dem Aufbegehren nicht zurück und verteidigte entschlossen die päpstlichen Rechte. Die politischen und militärischen Ereignisse des ausgehenden 18. und des anhebenden 19. Jahrhunderts nahmen den Metropoliten den Wind aus den Segeln. Im Grunde ging der Streit um den Universalepiskopat des Papstes im Verhältnis zu der ordentlichen Gewalt der Bischöfe. Er fand seinen dogmatischen Abschluß auf dem Ersten Vatikanischen Konzil.
Aktualisiert: 2019-12-19
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